Tipps Oliver Godolt

OLG Frankfurt kippt Rotlicht-Urteil: Wann ein Bußgeldbescheid wackelt

Wurden Sie wegen eines Rotlichtverstoßes geblitzt? Das OLG Frankfurt hat ein Urteil gekippt, weil wichtige Details fehlten. Prüfen Sie jetzt Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler!

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Rote Ampel an einer Kreuzung bei Nacht
Ein Rotlichtverstoß kann teuer werden – doch oft steckt der Fehler im Detail. So entschied das OLG Frankfurt.

OLG Frankfurt: Rotlichtverstoß – Urteil ohne wichtige Details aufgehoben!

Ein Rotlichtverstoß kann teuer werden: Punkte in Flensburg, hohe Geldbußen und sogar Fahrverbote sind die Folge. Doch was passiert, wenn die Richterbank selbst nicht alle nötigen Details im Urteil festhält? Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Fall klargestellt: Bei fehlenden wichtigen Angaben ist ein Urteil wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ungültig und muss neu verhandelt werden.

Der Fall: 1,5 Sekunden Rot – aber wichtige Details fehlen

Dem betroffenen Autofahrer wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main ein fahrlässiger Rotlichtverstoß vorgeworfen. Er soll eine Ampel bei bereits 1,5 Sekunden Rotphase überfahren haben. Dafür wurde er zu einer Geldbuße von 200 € und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Solche Verstöße mit einer Rotphase von über einer Sekunde gelten als "qualifiziert" und werden deutlich härter bestraft.

Der Fahrer legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein. Das OLG Frankfurt prüfte den Fall und stellte fest: Die ursprünglichen Feststellungen des Amtsgerichts waren lückenhaft. Es fehlten entscheidende Informationen, die für die Beurteilung eines solchen Verstoßes notwendig sind, darunter:

  • Dauer der Gelbphase: Wie lange war die Ampel vor dem Rotlicht gelb?
  • Geschwindigkeit des Betroffenen: Mit welcher Geschwindigkeit fuhr der Fahrer auf die Ampel zu?
  • Abstand zur Lichtzeichenanlage: Wie weit war das Fahrzeug von der Ampel entfernt, als diese Rot wurde?
  • Lage des Verstoßes: Fand der Verstoß innerorts oder außerorts statt? Auch diese Information ist entscheidend, da je nach Ort andere Anforderungen an die Beweisführung gelten.

Mängel in Beweiswürdigung und Urteilsbegründung

Das OLG Frankfurt bemängelte nicht nur die fehlenden Details zum Tatgeschehen, sondern auch die Beweiswürdigung des Amtsgerichts. Die Richter des Amtsgerichts hatten sich lediglich auf "Lichtbilder" und die Aussage eines Zeugen bezogen, ohne deren Inhalt oder Aussagekraft näher zu erläutern. Eine solche unzureichende Begründung macht es für ein höheres Gericht unmöglich, die Entscheidung nachzuvollziehen und zu überprüfen.

Das Gericht machte deutlich: Nur die Feststellung, dass dem Fahrer die Vermeidung des Verstoßes "möglich gewesen wäre", reicht nicht aus, wenn die genauen Umstände nicht dargelegt sind. Eine Gerichtsentscheidung muss klar, widerspruchsfrei und vollständig sein, damit sie rechtlich haltbar ist.

Ihr Recht: Bußgeldbescheid prüfen lassen lohnt sich!

Dieses Urteil des OLG Frankfurt (Beschluss vom 25.02.2020, Az.: 1 Ss-OWi 1508/19) ist ein wichtiges Signal für alle Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten haben. Es zeigt, dass selbst bei scheinbar eindeutigen Messungen Fehler in der Verfahrensführung oder bei der Urteilsbegründung auftreten können, die zu einer Aufhebung des Bescheids führen.

Oftmals sind solche Mängel für Laien nicht erkennbar. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Bußgeldbescheid und die Aktenlage genau prüfen. Schon kleine formelle Fehler oder fehlende Details können dazu führen, dass Ihr Verfahren eingestellt wird oder zumindest die Strafe gemildert wird. Lassen Sie sich nicht entmutigen, auch bei Rotlichtverstößen lohnt sich der Einspruch!

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Quellen:

Blitzer-Hotspots: Häufige Messstellen

Hier finden Sie eine Übersicht beliebter Blitzer auf deutschen Autobahnen.

Blitzer A1 bei Unna

Richtung: Köln, km 323.500
Zuletzt geprüft: 11.06.2025 12:15 Uhr

Blitzer A2 bei Bielefeld

Richtung: Hannover, km 329.415
Zuletzt geprüft: 10.06.2025 21:57 Uhr

Blitzer A2 bei Hohe Börde

Richtung: Berlin, km 100,5
Zuletzt geprüft: 06.06.2025 23:09 Uhr

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