VKS 4.5: Messfehler, Video & Einspruch bei der Abstandsmessung
Das VKS 4.5 ist das Standardgerät für Abstandsmessungen auf deutschen Autobahnen. Gemessen wird nicht mit Laser oder Radar, sondern aus einer Videosequenz. Erfahren Sie, wie die Auswertung funktioniert, welche Bußgelder drohen und welche Punkte bei Ihrer Messung geprüft werden können.
Kostenloser Blitzer-Check
Verschobene Passpunkte, ein beeinflusster Abstand durch Spurwechsel oder Bremsen des Vorausfahrenden oder eine Fahrzeugverwechslung können eine Abstandsmessung mit dem VKS 4.5 angreifbar machen. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Messung an.
Zum Blitzer-CheckVKS 4.5: Abstandsmessung per Video
Das VKS 4.5 (Verkehrs-Kontroll-System) stammt von der Vidit Systems GmbH und ist der digitale Nachfolger des VKS 3.0. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat das System mit der Baumusterprüfbescheinigung DE-19-M-PTB-0029 vom 23.09.2019 zugelassen.
Anders als ein klassischer Blitzer misst das VKS 4.5 nicht direkt. Eine Kamera filmt den Verkehr meist von einer Autobahnbrücke aus. Abstand und Geschwindigkeit werden anschließend aus der Videosequenz berechnet – anhand fest eingemessener Punkte auf der Fahrbahn. Die Gerichte behandeln das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren. Weil bei der Auswertung aber viel von Menschen abhängt, gibt es mehr Prüfpunkte als bei vollautomatischen Geräten.
| Hersteller | Vidit Systems GmbH |
|---|---|
| Messverfahren | videobasierte Weg-Zeit-Messung mit eingemessenen Passpunkten |
| Messgrößen | Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und Geschwindigkeit |
| Einsatz | mobil, meist von Autobahnbrücken; Kamera mindestens 3 m über der Fahrbahn |
| Dokumentation | Tatvideo, Vorlagensatz mit 23 Tatbildern und 6 Identbildern |
| Zulassung | PTB-Baumusterprüfbescheinigung DE-19-M-PTB-0029 (23.09.2019) |
| Vorgänger | VKS 3.0 (Aufzeichnung auf DV-Band) |
| Rechtliche Einordnung | standardisiertes Messverfahren |
| Bußgeld | nach Tempo und Abstand, siehe Abstandstabelle |
Funktionsweise: Passpunkte, Messlinie und Tatvideo
Bevor an einer Messstelle gemessen wird, werden auf der Fahrbahn vier Passpunkte und zwei Kontrollpunkte eingemessen. Aus ihnen berechnet das System eine Schablone, mit der sich jede Position im Videobild in echte Meter auf der Fahrbahn umrechnen lässt.
Bei der Auswertung legt das Messpersonal eine Messlinie an die Stelle, an der das Vorderrad des Fahrzeugs die Fahrbahn berührt – einmal weiter hinten, einmal weiter vorn im Bild. Aus der zurückgelegten Strecke und der Zeit zwischen den Bildern ergibt sich die Geschwindigkeit. Für den Abstand wird die Messlinie zusätzlich an das vorausfahrende Fahrzeug gelegt; dessen Länge wird abgezogen. Die Kamera nimmt 25 Bilder pro Sekunde auf.
Eine zweite Kamera, die Ident-Kamera, fotografiert Fahrer und Kennzeichen. Das Ergebnis ist ein digital signierter Vorlagensatz mit 23 Tatbildern und 6 Identbildern sowie das Tatvideo. Eine Software filtert vorab Verdachtsfälle heraus – die eigentliche Messung erfolgt aber erst bei der Auswertung.
Toleranzen beim VKS 4.5
- Geschwindigkeit: bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent (mehr dazu).
- Abstand: Die Fahrzeuglänge des Vorausfahrenden wird vom gemessenen Abstand abgezogen, das Ergebnis wird zugunsten der Betroffenen auf volle 0,5 Meter gerundet.
Wichtig für das Urteil: Das BayObLG hat mit Beschluss vom 31.07.2024 (Az. 202 ObOWi 742/24) ein Urteil aufgehoben, weil daraus nicht eindeutig hervorging, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug erfolgt war. Messverfahren und Toleranz müssen im Urteil nachvollziehbar sein.
Abstandstabelle: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Gemessen wird der Abstand im Verhältnis zum „halben Tacho“: Bei 120 km/h sind das 60 Meter. Wer weniger als 5/10 davon einhält, begeht einen Abstandsverstoß. Wie teuer es wird, hängt von der Geschwindigkeit und vom unterschrittenen Bruchteil ab.
| Km/h | Abstand |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|---|
| über 80 | < 5/10 halber Tacho | 75 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 80 | < 4/10 halber Tacho | 100 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 80 | < 3/10 halber Tacho | 160 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 80 | < 2/10 halber Tacho | 240 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 80 | < 1/10 halber Tacho | 320 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 100 | < 5/10 halber Tacho | 75 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 100 | < 4/10 halber Tacho | 100 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 100 | < 3/10 halber Tacho | 160 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| über 100 | < 2/10 halber Tacho | 240 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 100 | < 1/10 halber Tacho | 320 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
| über 130 | < 5/10 halber Tacho | 100 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 130 | < 4/10 halber Tacho | 180 € | 1 | - | Einspruch prüfen |
| über 130 | < 3/10 halber Tacho | 240 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| über 130 | < 2/10 halber Tacho | 320 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 130 | < 1/10 halber Tacho | 400 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühr eines Bußgeldbescheides beträgt 5 % des Bußgeldes, mindestens 25 €. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
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| Km* | A.* |
|
P. | FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|---|
| > 80 | < 5/10 | 75 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 80 | < 4/10 | 100 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 80 | < 3/10 | 160 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 80 | < 2/10 | 240 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 80 | < 1/10 | 320 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 100 | < 5/10 | 75 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 100 | < 4/10 | 100 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 100 | < 3/10 | 160 € | 2 | 1 M. | Jetzt prüfen |
| > 100 | < 2/10 | 240 € | 2 | 2 M. | Jetzt prüfen |
| > 100 | < 1/10 | 320 € | 2 | 3 M. | Jetzt prüfen |
| > 130 | < 5/10 | 100 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 130 | < 4/10 | 180 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| > 130 | < 3/10 | 240 € | 2 | 1 M. | Jetzt prüfen |
| > 130 | < 2/10 | 320 € | 2 | 2 M. | Jetzt prüfen |
| > 130 | < 1/10 | 400 € | 2 | 3 M. | Jetzt prüfen |
* Km. = Geschwindigkeit, A. = Abstand in Bruchteil des halben Tachowertes, BG = Bußgeld, P. = Punkte, FV = Fahrverbot
* Bitte beachten Sie: Die Gebühr eines Bußgeldbescheides beträgt 5 % des Bußgeldes, mindestens 25 €. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
Alle Werte und Erläuterungen finden Sie auf unserer Seite zum Abstandsverstoß.
Fahrverbot wegen Abstand?
Ab mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachos drohen zwei Punkte und ein Fahrverbot. Je höher die Folgen, desto genauer sollte die Videoauswertung geprüft werden.
Zum Blitzer-CheckWelche Punkte können bei einer VKS-4.5-Messung geprüft werden?
Bei einer Akteneinsicht kommt es auf die Unterlagen der konkreten Messung an. Beim VKS 4.5 können insbesondere folgende Punkte relevant sein:
- Passpunkte und Kontrollpunkte: Haben sich die Punkte im Video verschoben – etwa durch Wackeln, Zoomen oder einen anderen Kamerastandort?
- Aufstellung: Stand die Kamera mindestens 3 Meter hoch und auf Höhe der ursprünglichen Referenzaufzeichnung? Erscheint im Bild der Hinweis „ACHTUNG“, etwa nach einem Zoom-Eingriff?
- Abstand beeinflusst? Hat der Vorausfahrende gebremst, die Spur gewechselt oder eingeschert? Dann ist der kurze Abstand nicht unbedingt dem Betroffenen vorzuwerfen.
- Fahrzeugzuordnung: Stimmt das ausgewertete Fahrzeug mit dem auf den Identbildern überein? Verwechslungen sind beim VKS bereits nachgewiesen worden.
- Messstrecke: Wurde über eine ausreichend lange Strecke gemessen, damit Schwankungen von Abstand und Geschwindigkeit erkennbar sind?
- Eichung und Sicherungsmarken: Waren Kamera, Zeitgeber und Auswerte-PC gültig geeicht und die Sicherungsmarken unversehrt?
- Unterlagen: Liegen Messprotokoll, Messstellendatei, Schulungsnachweis und das Tatvideo vollständig vor?
Welches Gerät eingesetzt wurde, steht meist schon im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid. Die Akteneinsicht beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, die Kontaktdaten finden Sie im Bußgeldstellen-Verzeichnis.
Das Tatvideo: Warum die Bildqualität zählt
Beim VKS 3.0 wurde auf DV-Band aufgezeichnet, beim VKS 4.5 digital. Je nach Dateiformat unterscheiden sich Auflösung und Komprimierung – und damit, wie genau sich Radaufstandspunkte im Fernbereich erkennen lassen. Für eine sachverständige Prüfung sollte das Video deshalb möglichst in voller Auflösung vorliegen.
Rechtsprechung: Das AG Baden-Baden hat mit Beschluss vom 02.10.2019 (Az. 14 OWi 264/19) entschieden, dass Betroffene bei einer VKS-Abstandsmessung das unkomprimierte Originalvideo verlangen können – ohne vorher konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler darlegen zu müssen. Zur Verwertbarkeit selbst hat das BayObLG (31.07.2024, 202 ObOWi 742/24) festgehalten, dass das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt und für das VKS 4.5 nichts anderes gelten kann.
Abstandsmessung prüfen lassen?
Entscheidend ist der konkrete Fall: Rechtsanwalt Andreas Junge prüft Ihr Schreiben auf Messfehler und Formfehler der Behörde und gibt Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten.
Zum Blitzer-CheckWelche Folgen drohen nach einer Messung?
Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot richten sich beim Abstandsverstoß nach der Geschwindigkeit und danach, wie stark der Mindestabstand unterschritten wurde. Wurden Sie zusätzlich zu schnell gemessen, kann ein weiterer Vorwurf hinzukommen.
Weitere Messgeräte
Alle Blitzer und Messgeräte im Überblick
Häufige Fragen zum VKS 4.5
Was ist das VKS 4.5?
Das VKS 4.5 ist ein videobasiertes Messsystem der Vidit Systems GmbH zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Aus einer Videosequenz werden Abstand und Geschwindigkeit der Fahrzeuge berechnet. Es ist der digitale Nachfolger des VKS 3.0.
Wie wird der Abstand mit dem VKS 4.5 bestimmt?
An der Messstelle sind vier Passpunkte und zwei Kontrollpunkte eingemessen. Bei der Auswertung wird eine Messlinie an die Radaufstandspunkte gelegt. Aus Strecke und Zeit ergeben sich Geschwindigkeit und Abstand; die Länge des vorausfahrenden Fahrzeugs wird abgezogen.
Wie erkenne ich, ob ich mit dem VKS 4.5 gemessen wurde?
Die Gerätebezeichnung steht in der Regel im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid, spätestens in der Messakte. Typisch sind Messungen von einer Autobahnbrücke und ein Tatvideo statt eines einzelnen Blitzerfotos.
Wie viel Abstand muss ich auf der Autobahn halten?
Als Faustregel gilt der „halbe Tacho“: bei 120 km/h also mindestens 60 Meter. Wer bei mehr als 80 km/h weniger als 5/10 davon einhält, muss mit Bußgeld und einem Punkt rechnen; ab mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 droht zusätzlich ein Fahrverbot.
Kann ich das Originalvideo der Messung verlangen?
Nach einem Beschluss des AG Baden-Baden vom 02.10.2019 (14 OWi 264/19) können Betroffene bei einer VKS-Messung das unkomprimierte Originalvideo verlangen, ohne vorher konkrete Messfehler darlegen zu müssen.
Ist eine Messung mit dem VKS 4.5 automatisch fehlerfrei?
Nein. Das VKS 4.5 gilt zwar als standardisiertes Messverfahren. Geprüft werden können aber unter anderem Passpunkte, Aufstellung, Fahrzeugzuordnung, eine Beeinflussung des Abstands durch andere Fahrzeuge, Eichung und die vollständigen Unterlagen.
Welche Toleranzen gelten beim VKS 4.5?
Bei der Geschwindigkeit werden bis 100 km/h 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Beim Abstand wird die Fahrzeuglänge des Vorausfahrenden abgezogen und das Ergebnis zugunsten der Betroffenen auf volle 0,5 Meter gerundet.