Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Aktuelle Strafen 2026
Update: 27.02.2026, 17:15
Hier finden Sie die aktuellen Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts inklusive der aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sowie Zusatzstrafen während der Probezeit.
Innerorts sind die Bußgelder leicht höher als außerorts.
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Bußgeldkatalog Innerorts 2026
Der bundesweit gültige Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Verstößen außerorts und innerorts. Da innerhalb geschlossener Ortschaften (ab dem gelben Ortsschild) das Risiko für Verkehrsunfälle für Fußgänger und Radfahrer höher ist, fallen die Strafen etwas strenger aus.
BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot, * Für Wiederholungstäter
Verwarngelder innerorts: 1 bis 15 km/h zu schnell
Wenn Sie innerorts nur leicht zu schnell waren (bis zu 15 km/h über dem Limit), stuft der Gesetzgeber dies als geringfügige Ordnungswidrigkeit ein. In diesem Fall haben Sie Glück im Unglück: Die Behörde bietet Ihnen meist ein sogenanntes Verwarnungsgeld an. Die folgende Tabelle zeigt die Kosten für geringe Verstöße. Hier drohen weder Punkte noch ein Fahrverbot:
| km/h |
Strafe |
Pkt. |
Fv. |
| bis 10 |
30 € |
- |
Nein |
| 11-15 |
50 € |
- |
Nein |
Ihr Vorteil beim Verwarngeld
Wenn Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der angegebenen Frist (meist 1 Woche) bezahlen, ist das Verfahren damit abgeschlossen. Der große Pluspunkt: Es wird kein formeller Bußgeldbescheid erlassen. Dadurch sparen Sie sich die Verwaltungsgebühren und Auslagen in Höhe von derzeit 28,50 Euro.
Vorsicht: Ignorieren Sie das Schreiben oder zahlen Sie zu spät, wird aus dem günstigen Verwarnungsgeld automatisch ein Bußgeldverfahren. Dann müssen Sie nicht nur die Strafe, sondern zusätzlich die Gebühren zahlen.
16 km/h bis 20 km/h zu schnell: Bußgeldverfahren wird eröffnet
Ab einer Überschreitung von 16 km/h innerorts bewegen wir uns im Bereich der
Bußgelder. Das bedeutet, Sie erhalten einen offiziellen
Bußgeldbescheid,
nachdem Sie die Möglichkeit zur Anhörung hatten und die Bußgeldstelle am Verstoß festhält.
Im Gegensatz zu den Verwarngeldern kommen bei einem Bußgeldbescheid zusätzliche Gebühren und Auslagen hinzu.
Die zuständige Bußgeldstelle wie beispielsweise das
Regierungspräsidium Kassel, das
Polizeipräsidium Rheinpfalz oder der
Rhein-Sieg-Kreis in NRW
erheben in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des festgesetzten Bußgeldes (mindestens jedoch 25 €)
plus pauschale Auslagen (z.B. für die Zustellung, aktuell 3,50 €). Nutzen Sie die Checkbox, um zu sehen, wie sich die zusätzlichen
Gebühren und Auslagen auf das fällige Bußgeld auswirken.
km/h: Überschreitung in km/h | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | P: Punkte in Flensburg | FV: Fahrverbot (M = Monat)
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand.
Innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden?
Mobile und stationäre Blitzer wie Poliscan Speed und Traffistar S350 sind anfällig für Messfehler, die einen Einspruch ermöglichen. Unser Blitzer-Experte prüft Ihren Bescheid und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten eine Strafe zu vermeiden.
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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 21 bis 25 km/h
Sie sind 21 bis 25 km/h innerorts zu schnell gefahren und geblitzt worden? Ab diesem Geschwindigkeitsverstoß droht nicht nur ein Bußgeld
in Höhe von 115 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Strafen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts für PKW und Motorräder
gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf den Regelsatz ohne Berücksichtigung individueller Umstände oder weiterer Delikte.
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
km/h: Überschreitung in km/h | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | P: Punkte in Flensburg | F: Fahrverbot (M = Monat)
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand.
1 Punkt in Flensburg droht?
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts droht ein Punkt in Flensburg, der nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Mehrere Punkte können zu Maßnahmen des Kraftfahr-Bundesamtes führen, wie eine Ermahnung oder die Anordnung eines Aufbauseminars.
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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 26 bis 30 km/h
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h innerorts zieht gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog hohe Strafen für Auto- und Motorradfahrer nach sich.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine detaillierte Übersicht über Bußgeld, Punkte und das drohende Fahrverbot.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Fahrverbot für Wiederholungstäter: Ein Fahrverbot von einem Monat wird verhängt,
wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um
26 km/h innerorts oder
26 km/h außerorts oder
mehr überschreiten (§ 4 Abs. 2 BKatV in Verbindung mit § 25 Abs. 1 StVG). Die hier angegebenen Bußgelder sind Regelsätze ohne Berücksichtigung weiterer Tatbestände oder individueller Umstände.
* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
km/h: Überschreitung in km/h | BG* = Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | P: Punkte in Flensburg | *FV: Fahrverbot (M = Monat für Wiederholungstäter)
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand.
Zweifel an der Messung?
„Gerade innerorts führen Reflektionen oder dichter Verkehr oft zu Fehlmessungen. Zahlen Sie nicht vorschnell – lassen Sie den Bescheid erst prüfen.“
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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 31 bis 40 km/h
Die hier dargestellten Konsequenzen betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 bis 40 km/h innerorts für PKW und Motorräder.
Dieser Bereich ist besonders relevant, da ab einer Überschreitung von
31 km/h innerorts
in der Regel ein Fahrverbot für Ersttäter droht.
Gemäß aktuellem Bußgeldkatalog sind die Regelsätze für Bußgelder und Punkte wie folgt festgelegt.
Ein Fahrverbot von einem Monat wird also bereits für den erstmaligen Verstoß in diesem Bereich verhängt
(§ 25 Abs. 1 StVG). Die unten aufgeführten Bußgelder sind Regelsätze und können in Einzelfällen, insbesondere bei weiteren Ordnungswidrigkeiten oder Gefährdungen, abweichen.
km/h: Überschreitung in km/h | BG* = Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | Pkt.: Punkte in Flensburg | Fv.: Fahrverbot (M = Monat)
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand.
Vorsatz-Regelung
Wenn Sie innerorts mit 31-40 km/h zu schnell nach Abzug der Messtoleranz gemessen wurde, kann die zuständige Bußgeldstelle annehmen, dass Sie das Tempolimit vorsätzlich überschritten haben, da die Geschwindigkeit 40% über dem Tempolimit liegt, z.B. in einer Tempo 30-Zone (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.07.2022 – 1 OWi 2 SsBs 39/22). Unser Blitzer-Experte prüft Ihre Messung und berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 41 bis 50 km/h
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 50 km/h innerorts stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar,
der mit erheblichen Sanktionen verbunden ist. Die hier dargestellten Konsequenzen für PKW und Motorräder gemäß dem aktuellen
Bußgeldkatalog zeigen ein deutlich höheres Bußgeld, eine erhöhte Anzahl an Punkten im Fahreignungsregister sowie ein längeres Fahrverbot für Ersttäter.
Ein Fahrverbot von einem Monat wird in der Regel für den erstmaligen Verstoß in diesem Bereich verhängt
(§ 25 Abs. 1 StVG). Bei wiederholten schweren Verstößen können sich die Sanktionen weiter verschärfen.
Die unten aufgeführten Bußgelder sind Regelsätze und können in Einzelfällen, insbesondere bei Gefährdungen oder Sachbeschädigungen, abweichen.
km/h: Überschreitung in km/h | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | P: Punkte in Flensburg | FV: Fahrverbot (M = Monat)
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand.
Fahrverbot droht?
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Ab 51 km/h innerorts: Fahrverbot 2-3 Monate plus Vorsatz drohen
Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 51 km/h oder mehr wird vom Gesetzgeber nicht mehr als Nachlässigkeit, sondern als schwerwiegender Geschwindigkeitsverstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) gewertet. Die Sanktionen dienen hier nicht mehr nur der Erziehung, sondern haben spürbare Auswirkungen auf Ihre Mobilität.
1. Bußgelder und Punkte
Ab einer Überschreitung von 51 km/h innerorts explodieren die Kosten förmlich. Die Regelsätze beginnen bei 560 Euro (plus Gebühren) und steigen bis auf 800 Euro bei über 70 km/h an.
Zudem erfolgt der Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Diese Punkte bleiben 5 Jahre lang bestehen und können bei weiteren Verstößen schnell zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
2. Das Fahrverbot (Dauer)
Das schmerzhafteste Element ist das Regelfahrverbot. Der Bußgeldkatalog sieht hier klare Staffelungen vor:
-
51 bis 60 km/h zu schnell: Es wird ein Fahrverbot von 2 Monaten verhängt.
-
Ab 61 km/h zu schnell: Die Dauer erhöht sich auf das Maximum von 3 Monaten.
Vorsicht bei Vorsatz: Bei solch hohen Überschreitungen (insbesondere > 51 km/h) kann die Behörde unter Umständen von Vorsatz ausgehen. Dies kann eine Verdopplung des Bußgeldes zur Folge haben.
Wiederholungstäter und Führerscheinentzug
Für Wiederholungstäter wiegt die Lage noch schwerer. Werden Sie beharrlich auffällig, kann die Behörde die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln. In Extremfällen oder bei Verdacht auf ein illegales Autorennen (§ 315d StGB) steht nicht nur ein Fahrverbot, sondern der komplette Entzug der Fahrerlaubnis (Sperrfrist + MPU) im Raum.
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts in der Probezeit
Für Fahranfänger gilt in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins eine besondere Regelung: die Probezeit. Innerhalb dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung strenger geahndet als bei erfahrenen Fahrern. Man unterscheidet hierbei zwischen A-Verstößen (schwerwiegend) und B-Verstößen (weniger schwerwiegend).
A-Verstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr innerorts gelten als A-Verstoß.
- Ein erster A-Verstoß führt zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
- Ein zweiter A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße nach dem ersten A-Verstoß) führt in der Regel zu einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- Ein dritter A-Verstoß (oder ein weiterer A-Verstoß/zwei B-Verstöße nach der Verwarnung) kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
B-Verstöße
Kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 km/h innerorts, die lediglich ein Verwarngeld oder ein Bußgeld nach sich ziehen, gelten nicht als B-Verstoß. Wenn sich diese häufen, hat die Bußgeldstelle aber einen Ermessungsspielraum.
Fahranfänger sollten sich der erhöhten Sensibilität in der Probezeit bewusst sein. Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h können weitreichende Konsequenzen haben und den Verlust der gerade erst erworbenen Fahrerlaubnis bedeuten.
Innerorts in der Probezeit geblitzt worden?
Gerade als Fahranfänger kann eine Tempoüberschreitung schwerwiegende Folgen haben. Wenn Sie innerorts mindestens 21 km/h zu schnell gefahren sind, sollten Sie Ihre Messung auf Fehler oder fehlende Messdaten prüfen und ggf. Einspruch einlegen. Sind die Eltern rechtsschutzversichert, kann die Versicherung die Kosten für die Verteidigung im Bußgeldverfahren übernehmen.
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Der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
Um mögliche Messungenauigkeiten bei Geschwindigkeitskontrollen auszugleichen, wird in Deutschland generell ein sogenannter Toleranzabzug vorgenommen. Dieser dient dazu, zu verhindern, dass Verkehrsteilnehmer aufgrund minimaler technischer Schwankungen oder Fehler der Messgeräte unrechtmäßig belangt werden. Der Toleranzabzug wird vom gemessenen Wert abgezogen, bevor die tatsächliche Überschreitung ermittelt und die Strafe berechnet wird.
Regelungen zum Toleranzabzug:
- Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: Es werden pauschal 3 km/h vom gemessenen Wert abgezogen.
- Bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h: Es werden 3 Prozent des gemessenen Wertes abgezogen.
Dieser Abzug gilt sowohl für stationäre Blitzer als auch für mobile Messungen. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Toleranzabzug bereits standardmäßig berücksichtigt wird und nicht zusätzlich vom Fahrer eingefordert werden muss. Er schützt die Betroffenen vor geringfügigen Ungenauigkeiten, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten.
Häufige Messfehler bei Geschwindigkeitskontrollen
Obwohl moderne Geschwindigkeitsmessgeräte sehr präzise sind, können bei der Messung Fehler auftreten, die einen Bußgeldbescheid angreifbar machen. Diese Fehler können technische Ursachen haben oder auf Bedienungsfehlern des Messpersonals beruhen. Eine Kenntnis dieser potenziellen Schwachstellen kann bei der Prüfung eines Einspruchs hilfreich sein.
Typische Fehlerquellen:
- Fehlende Eichung oder abgelaufene Eichfrist: Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichung abgelaufen, sind die Messungen ungültig.
- Fehlerhafte Aufstellung des Messgeräts: Ein falscher Winkel zur Fahrbahn, Hindernisse im Messbereich (z.B. Schilder, Bäume) oder ein unebener Untergrund können die Messergebnisse verfälschen.
- Unzureichende Dokumentation: Wichtige Informationen wie Messprotokolle, Messskizzen, Fotos oder die Schulung des Bedienpersonals können fehlen oder unvollständig sein.
- Reflexionen oder Wetterbedingungen: Starke Sonneneinstrahlung, Regen, Nebel oder glänzende Oberflächen können insbesondere bei Laser- und Radarmessungen zu Fehlern führen.
- Falsche Zuordnung des Fahrzeugs: Insbesondere bei dichtem Verkehr oder mehreren Fahrzeugen im Messbereich kann es zur falschen Zuordnung der Geschwindigkeit kommen.
- Bedienungsfehler: Unzureichende Schulung des Personals oder menschliche Fehler bei der Durchführung der Messung sind ebenfalls mögliche Fehlerquellen.
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Bußgeldbescheids haben, ist es ratsam, die Messunterlagen anzufordern und diese von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nur so können potenzielle Messfehler aufgedeckt und ein erfolgreicher Einspruch eingelegt werden.
Ist Ihre Blitzermessung fehlerhaft?
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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und der Meinung sind, dass dieser fehlerhaft ist oder Sie den Verstoß nicht begangen haben, steht Ihnen das Recht zu, Einspruch einzulegen. Ein fundierter Einspruch kann dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird oder das Bußgeld reduziert wird. Es gibt jedoch Fristen und formale Anforderungen, die Sie beachten müssen.
Fristen und Vorgehen:
- Einspruchsfrist: Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig.
- Form des Einspruchs: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Dies kann per Post oder (in einigen Bundesländern) auch elektronisch übermittelt werden. Ein einfacher Anruf genügt nicht.
- Begründung: Eine Begründung ist zum Zeitpunkt des Einspruchs nicht zwingend erforderlich, jedoch sinnvoll. Eine detaillierte Begründung kann später nachgereicht werden, idealerweise nach Akteneinsicht.
- Zuständige Behörde: Der Einspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Gründe für einen Einspruch können sein:
- Messfehler bei der Geschwindigkeitskontrolle.
- Fehler in der Beweisführung (z.B. schlechte Fotos, fehlende Eichscheine).
- Verwechslung der Person oder des Fahrzeugs.
- Unzureichende Beschilderung oder fehlende Kennzeichnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Formale Fehler im Bußgeldbescheid selbst.
Es ist dringend empfehlenswert, vor dem Einlegen eines Einspruchs Akteneinsicht zu beantragen, um alle relevanten Unterlagen einzusehen. Im Falle von Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann die Erfolgschancen eines Einspruchs realistisch einschätzen und Sie im Verfahren vertreten.
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Häufige Fragen zu Geschwindigkeitsverstößen innerorts
Das hängt davon ab, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind:
- Ersttäter: Ein Fahrverbot von 1 Monat droht ab einer Überschreitung von 31 km/h (nach Toleranzabzug).
- Wiederholungstäter: Wenn Sie innerhalb eines Jahres (seit der letzte Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde) bereits einmal mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt wurden, müssen Sie den Führerschein im Wiederholungsfall schon ab 26 km/h zu viel abgeben.
Das hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab:
- Unter 100 km/h: Es werden pauschal 3 km/h vom Messwert abgezogen. Das ist der Regelfall innerorts.
- Über 100 km/h: Bei hohen Geschwindigkeiten (z.B. auf Stadtautobahnen) werden 3 % des Messwertes abgezogen (aufgerundet auf den nächsten vollen km/h).
Beispiel: Bei gemessenen 54 km/h werden 3 km/h abgezogen (= 51 km/h vorwerfbar). Bei 105 km/h werden 3,15 km/h (aufgerundet 4 km/h) abgezogen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Gefahrenpotenzial deutlich höher, da sich hier auch Fußgänger, Radfahrer und Schulwege befinden. Der Gesetzgeber ahndet Raser hier deshalb strenger: Ein Fahrverbot droht innerorts für Ersttäter z.B. schon ab 31 km/h zu schnell, während die Grenze außerorts erst bei 41 km/h liegt.
Die kritische Grenze liegt bei
21 km/h (nach Toleranzabzug).
- Bis 20 km/h zu schnell: Dies gilt als geringfügige Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld). Es ist weder ein A- noch ein B-Verstoß.
- Ab 21 km/h zu schnell: Dies ist ein A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre und ein Aufbauseminar wird angeordnet.
Ja, Sie haben nach Zustellung des Bußgeldbescheids
14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Dies lohnt sich besonders, wenn Punkte, ein Fahrverbot oder eine Probezeitverlängerung drohen. Da viele Messungen technische Fehler aufweisen, sollten Sie Ihren Fall vorab prüfen lassen. Nutzen Sie dafür unseren
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Redaktion Blitzerkatalog.org
Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.