Bußgeldkatalog 2026: Aktuelle Strafen laut StVO im Überblick

Oliver Godolt -  Autor bei Blitzerkatalog
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 28.07.2026

Hier finden Sie die wichtigsten Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog 2026. Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit und ist bindend für alle Bundesländer in Deutschland.

Gebäude des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt das Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg") – hier laufen alle Eintragungen aus dem Bußgeldkatalog zusammen.

Das ist neu im Bußgeldkatalog 2026

Die wichtigste Änderung des Jahres betrifft nicht die Bußgeldhöhen, sondern die Fristen: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung für typische Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 26 Abs. 3 StVG sechs Monate statt bisher drei. Bestimmte behördliche oder gerichtliche Maßnahmen können die Frist jedoch unterbrechen und neu beginnen lassen. Die frühere Faustregel „nach drei Monaten ist Ruhe" gilt daher nicht mehr.

Die hier dargestellten Regelsätze für die wichtigsten Pkw-Verstöße gelten 2026 weiterhin. Die Bußgeldkatalog-Verordnung wurde zuletzt am 30. Januar 2026 geändert; deshalb ist bei Detailfragen stets die aktuelle Fassung der BKatV maßgeblich.

Ebenfalls neu geregelt ist das Verbot, geschäftsmäßig die Täuschung über den tatsächlichen Beteiligten an einem Verkehrsverstoß anzubieten oder zu vermitteln. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 € geahndet werden.

So lesen Sie den Bußgeldkatalog richtig

Die Tabellen nennen Regelfolgen. Der konkrete Bescheid kann je nach Tatumständen, Vorsatz, Gefährdung, Sachbeschädigung oder Voreintragungen davon abweichen.

Regelsatz statt Festpreis

Die Beträge der BKatV gehen grundsätzlich von gewöhnlichen Tatumständen aus. In Abschnitt I wird regelmäßig eine fahrlässige Begehung zugrunde gelegt.

Verwarnung oder Bußgeld

Regelsätze bis 55 € werden grundsätzlich als Verwarnungsgeld erhoben. Bei höheren Beträgen folgt regelmäßig ein Bußgeldbescheid.

Gebühren und Auslagen

Zum Bußgeld kommen im Bescheid 5 % Gebühr hinzu, mindestens 25 € und höchstens 7.500 €. Für die Zustellung fallen regelmäßig weitere 3,50 € an.

Punkte und Fahrverbot

Punkte und Regelfahrverbote sind zusätzliche Folgen. Ob ein Fahrverbot im Einzelfall angeordnet wird, hängt vom Tatbestand und den persönlichen Umständen ab.

Bußgeldkatalog Innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften wiegt ein Tempoverstoß aufgrund der Gefährdung von Fußgängern schwerer als außerorts. Detaillierte Informationen zu Toleranzabzügen und Regelsätzen finden Sie in unserem Beitrag zur Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts. Die aktuellen Sanktionen entnehmen Sie dieser Übersicht:

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
41 - 50 400 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Jetzt prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühr beträgt 5 % des festgesetzten Bußgeldes, mindestens 25 € und höchstens 7.500 €. Dazu kommen regelmäßig 3,50 € Zustellauslagen. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 26 km/h überschritten wird.

Km/h Bußgeld Punkte FV Einspruch
< 10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 2 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
> 70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 26 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog Außerorts

Auf Landstraßen und Autobahnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß oft durch mobile Messstellen oder Blitzeranhänger erfasst. Aktuelle Informationen zu den Konsequenzen, Toleranzwerten und Fahrverboten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Die aktuellen Regelsätze entnehmen Sie dieser Tabelle:

Überschreitung
Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 km/h 20 € 0 - eher nicht
11-15 km/h 40 € 0 - eher nicht
16-20 km/h 60 € 0 - Jetzt prüfen
21-25 km/h 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
31-40 km/h 200 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
51-60 km/h 480 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
61-70 km/h 600 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühr beträgt 5 % des festgesetzten Bußgeldes, mindestens 25 € und höchstens 7.500 €. Dazu kommen regelmäßig 3,50 € Zustellauslagen. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 26 km/h überschritten wird.

Km/h Bußgeld Punkte FV Einspruch
0-10 20 € 0 - eher nicht
11-15 40 € 0 - eher nicht
16-20 60 € 0 - Jetzt prüfen
21-25 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 150 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 200 € 1 1 M* Jetzt prüfen
41-50 320 € 2 1 M. Jetzt prüfen
51-60 480 € 2 1 M. Jetzt prüfen
61-70 600 € 2 2 M. Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 M. Jetzt prüfen

* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 26 km/h überschritten wird.

Rotlichtverstoß 2026

Das Überfahren einer roten Ampel zieht in der Regel mindestens einen Punkt in Flensburg nach sich. Ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, hängt von der Dauer der Rotphase ab. Hier sind die aktuellen Bußgelder:

Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotlichtverstoß < 1 Sekunde 90 € 1 - Jetzt prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
Rotlichtverstoß > 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühr beträgt 5 % des festgesetzten Bußgeldes, mindestens 25 € und höchstens 7.500 €. Dazu kommen regelmäßig 3,50 € Zustellauslagen. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Bußgeldkatalog rote Ampel 2026
Rotlichtverstoß
P FV Einspruch
< 1 Sekunde 90 € 1 - Jetzt prüfen
mit Gefährdung 200 € 2 1 M Jetzt prüfen
mit Beschädigung 240 € 2 1 M Jetzt prüfen
> 1 Sekunde 200 € 2 1 M Jetzt prüfen
mit Gefährdung 320 € 2 1 M Jetzt prüfen
mit Beschädigung 360 € 2 1 M Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühr beträgt 5 % des festgesetzten Bußgeldes, mindestens 25 € und höchstens 7.500 €. Dazu kommen regelmäßig 3,50 € Zustellauslagen. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Abstandsverstoß

Sicherheitsabstände werden auf Autobahnen meist von Brücken aus überwacht, wobei Messfehler beim Abstandsverstoß (z. B. durch VKS 4.5) keine Seltenheit sind. Wie die „halber Tacho“-Regel berechnet wird und welche Sanktionen bei Unterschreitung drohen, erfahren Sie in unserer detaillierten Übersicht. Die Bußgelder für PKW finden Sie hier:

Geschwindigkeit Abstand
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bei 80 km/h bis 99 km/h
80-99 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 - Jetzt prüfen
80-99 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 - Jetzt prüfen
80-99 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 - Jetzt prüfen
80-99 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 1 Monat Jetzt prüfen
80-99 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 1 Monat Jetzt prüfen
Bei 100 km/h bis 130 km/h
100-130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 - Jetzt prüfen
100-130 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 - Jetzt prüfen
100-130 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
100-130 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
100-130 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate Jetzt prüfen
Bei über 130 km/h
über 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 € 1 - Jetzt prüfen
über 130 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowertes 150 € 1 - Jetzt prüfen
über 130 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
über 130 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
über 130 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3 Monate Jetzt prüfen

* Hinweis zu den Gebühren: Ein Bußgeldbescheid beinhaltet zusätzlich Gebühren von 25 € sowie Auslagen von 3,50 € (insgesamt 28,50 €). Diese werden bei aktivierter Checkbox automatisch hinzugerechnet.

Abstand < 5/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 4/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 3/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 2/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 1/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 5/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 4/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 3/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 2/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 1/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 5/10 über 130 km/h
Abstand < 4/10 über 130 km/h
Abstand < 3/10 über 130 km/h
Abstand < 2/10 über 130 km/h
Abstand < 1/10 über 130 km/h

* Bitte beachten Sie: Die Gebühr von 5 % des festgesetzten Bußgeldes, mindestens 25 €, sowie regelmäßig 3,50 € Zustellauslagen sind in den angezeigten Beträgen nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Handy am Steuer

Das Nutzen elektronischer Geräte während der Fahrt führt bereits ohne Gefährdung zu einem Punkt in Flensburg. Welche Urteile zum Handy am Steuer aktuell wichtig sind und wann die bloße Benutzung juristisch vorliegt, haben wir für Sie zusammengefasst. Die aktuellen Regelsätze entnehmen Sie dieser Übersicht:

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot Einspruch
Handy am Steuer1001-Jetzt prüfen
Handy mit Gefährdung15021 MonatJetzt prüfen
Handy mit Sachbeschädigung20021 MonatJetzt prüfen
Bußgeldkatalog Handy am Steuer
Verstoß BG (€) P. FV
Handy1001-
Handy m. Gef.15021 M.
Handy m. Sachsch.20021 M.

Weitere wichtige Verstoßbereiche

Der amtliche Bußgeldkatalog umfasst neben den ausführlich dargestellten Kernthemen zahlreiche weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu gehören insbesondere:

Parken und Halten

Die Sanktion richtet sich unter anderem danach, ob andere behindert oder gefährdet wurden und wie lange der Verstoß dauerte.

Alkohol und berauschende Mittel

Je nach Wert, Ausfallerscheinungen und Gefährdung kommen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit deutlich unterschiedlichen Folgen in Betracht.

Vorfahrt und Überholen

Gefährdung und Sachbeschädigung können die Regelsätze erhöhen und zusätzliche Punkte oder Fahrverbote auslösen.

Rettungsgasse

Das Nichtbilden oder unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse kann mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet werden.

Probezeit

Bei Fahranfängern können neben dem Bußgeld weitere fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen wie eine Probezeitverlängerung hinzukommen.

Fahrzeug, Ladung und Hauptuntersuchung

Auch technische Mängel, Überladung, unzureichende Ladungssicherung und überzogene Prüffristen sind im Katalog erfasst.

Weiterführend: Punkte in Flensburg und Fahrverbot.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um den Bußgeldkatalog, Verkehrsverstöße und die damit verbundenen Konsequenzen.

Der Bußgeldkatalog ist eine Verordnung in Deutschland, die die Regelsätze für Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten festlegt. Er dient als Richtlinie für die Behörden, um eine einheitliche und transparente Ahndung von Verkehrsverstößen zu gewährleisten. Er beinhaltet detaillierte Listen für verschiedenste Delikte, von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu Parkverstößen.

Der Bußgeldkatalog wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten und rechtliche Entwicklungen angepasst. Die letzte größere Novelle, die weitreichende Änderungen bei Bußgeldern und Fahrverboten mit sich brachte, trat im November 2021 in Kraft. Es ist wichtig, immer die aktuelle Fassung zu beachten, da sich Bußgelder und Sanktionen ändern können.

Der Bußgeldkatalog deckt ein sehr breites Spektrum an Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Dazu gehören unter anderem:
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts und außerorts)
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Park- und Halteverstöße
  • Verstöße gegen die Handy-Nutzung am Steuer
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinwirkung
  • Verstöße gegen die Ladungssicherung
  • Fehlverhalten bei der Hauptuntersuchung (HU) oder Abgasuntersuchung (AU)
Die BKatV ordnet diesen Verstößen Regelsätze und teilweise Fahrverbote zu. Auf dieser Übersichtsseite werden die wichtigsten Bereiche ausführlich dargestellt; weitere Themen sind über die verlinkten Ratgeber erreichbar.

Hier gibt es wichtige Unterschiede:
  • Ein Verwarnungsgeld (bis zu 55 Euro) wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt und ist in der Regel sofort oder innerhalb einer kurzen Frist zu zahlen. Es zieht keine Punkte nach sich.
  • Ein Bußgeld (ab 60 Euro) wird bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten fällig und kann zusätzlich mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot verbunden sein. Es wird per Bußgeldbescheid zugestellt.
  • Eine Straftat liegt bei besonders schwerwiegenden Verstößen vor (z.B. Trunkenheit im Verkehr mit Gefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Diese werden nicht im Bußgeldkatalog, sondern im Strafgesetzbuch geregelt und können zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ja, in bestimmten Fällen können die im Bußgeldkatalog festgelegten Regelsätze abweichen. Eine Erhöhung ist möglich bei:
  • Vorsatz (wenn der Verstoß absichtlich begangen wurde)
  • Mehrfachen Verstößen (Tateinheit oder Tatmehrheit)
  • Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Einträgen im Fahreignungsregister (Wiederholungstäter)
Eine Senkung des Bußgeldes ist eher selten, kann aber unter Umständen bei außergewöhnlichen Härten oder besonderen Umständen des Einzelfalls in Betracht gezogen werden. Dies bedarf in der Regel einer detaillierten Begründung und erfolgt meist nur nach Einspruch und Verhandlung.

Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg sind klar geregelt und hängen von der Schwere des Verstoßes ab:
  • Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: Tilgung nach 2 Jahren und 6 Monaten
  • Eintragungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigender Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten: Tilgung nach 5 Jahren
  • Bestimmte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre: Tilgung nach 10 Jahren
Wichtig ist, dass die Tilgung der Punkte automatisch erfolgt und nicht durch neue Verstöße gehemmt wird. Allerdings können Punkte, die vor der Tilgung neuer Punkte hinzukommen, im Gesamtsaldo relevant sein.

Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid oder legen Sie nicht fristgerecht Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Das bedeutet, die Forderung ist vollstreckbar. Die Konsequenzen können dann sein:
  • Mahnungen und zusätzliche Mahngebühren
  • Einleitung des Vollstreckungsverfahrens durch die Behörden
  • Möglichkeit der Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändung von Konto oder Gehalt)
  • Im schlimmsten Fall kann bei Nichtzahlung eines Bußgeldes die Anordnung von Erzwingungshaft drohen.
Es ist daher ratsam, auf einen Bußgeldbescheid immer zu reagieren, sei es durch Zahlung oder durch einen begründeten Einspruch.

Eine feste „Bagatellgrenze", unterhalb derer Verkehrsverstöße grundsätzlich ungeahndet bleiben, gibt es nicht. Bei standardisierten Geschwindigkeitsmessungen wird zum Ausgleich möglicher Messungenauigkeiten regelmäßig eine Toleranz abgezogen: bis 100 km/h meist 3 km/h, oberhalb von 100 km/h meist 3 %. Bleibt nach dem Abzug eine Überschreitung bestehen, kann bereits der niedrigste vorgesehene Regelsatz angewendet werden; bei einzelnen Messverfahren können abweichende Toleranzen gelten.

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