Bußgeldkatalog 2026
Akt. am: 31.03.2026, 09:15
Hier finden Sie die bundesweit gültigen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für die wichtigsten Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog 2026.
Bußgeldkatalog Innerorts
Innerhalb geschlossener Ortschaften wiegt ein Tempoverstoß. aufgrund der Gefährdung von Fußgängern schwerer als außerorts. Detaillierte Informationen zu Toleranzabzügen und Regelsätzen finden Sie in unserem Beitrag zur Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts. Die aktuellen Sanktionen entnehmen Sie dieser Übersicht:
* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
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Bußgeldkatalog Außerorts
Auf Landstraßen und Autobahnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß oft durch mobile Messstellen oder Blitzeranhänger erfasst. Aktuelle Informationen zu den Konsequenzen, Toleranzwerten und Fahrverboten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Die aktuellen Regelsätze entnehmen Sie dieser Tabelle:
* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
Mobile Laserblitzer
Außerorts werden oft Blitzeranhänger (Poliscan Fm1) und mobile Blitzer (Poliscan Speed) eingesetzt. Stimmt der Winkel zur Fahrbahn nicht zu 100%, kann die Messung ungültig sein.
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Rotlichtverstoß 2026
Das Überfahren einer roten Ampel zieht in der Regel mindestens einen Punkt in Flensburg nach sich. Ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, hängt von der Dauer der Rotphase ab. Hier sind die aktuellen Bußgelder:
Rote Ampel überfahren?
Fehlt die genaue Angabe der Rotzeit oder sind keine zwei Beweisfotos vorhanden, die das Einfahren in den Kreuzungsbereich dokumentieren, ist häufig ein Einspruch möglich.
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Abstandsverstoß
Sicherheitsabstände werden auf Autobahnen meist von Brücken aus überwacht, wobei Messfehler beim Abstandsverstoß (z. B. durch VKS 4.5) keine Seltenheit sind. Wie die „halber Tacho“-Regel berechnet wird und welche Sanktionen bei Unterschreitung drohen, erfahren Sie in unserer detaillierten Übersicht. Die Bußgelder für PKW finden Sie hier:
* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
Abstand nicht eingehalten?
Abstandmessungen von Autobahnbrücken mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 sind anfällig für Messfehler. Bevor Sie die Strafe für einen Abstandsverstoß akzeptieren, können Sie die Messung erst einmal auf Fehler prüfen lassen.
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Handy am Steuer
Das Nutzen elektronischer Geräte während der Fahrt führt bereits ohne Gefährdung zu einem Punkt in Flensburg. Welche Urteile zum Handy am Steuer aktuell wichtig sind und wann die bloße Benutzung juristisch vorliegt, haben wir für Sie zusammengefasst. Die aktuellen Regelsätze entnehmen Sie dieser Übersicht:
|
Bußgeldkatalog Handy am Steuer
|
Verstoß |
BG (€) |
P. |
FV |
| Handy | 100 | 1 | - |
| Handy m. Gef. | 150 | 2 | 1 M. |
| Handy m. Sachsch. | 200 | 2 | 1 M. |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um den Bußgeldkatalog, Verkehrsverstöße und die damit verbundenen Konsequenzen.
Der Bußgeldkatalog ist eine Verordnung in Deutschland, die die Regelsätze für Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten festlegt. Er dient als Richtlinie für die Behörden, um eine einheitliche und transparente Ahndung von Verkehrsverstößen zu gewährleisten. Er beinhaltet detaillierte Listen für verschiedenste Delikte, von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu Parkverstößen.
Der Bußgeldkatalog wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten und rechtliche Entwicklungen angepasst. Die letzte größere Novelle, die weitreichende Änderungen bei Bußgeldern und Fahrverboten mit sich brachte, trat im November 2021 in Kraft. Es ist wichtig, immer die aktuelle Fassung zu beachten, da sich Bußgelder und Sanktionen ändern können.
Der Bußgeldkatalog deckt ein sehr breites Spektrum an Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Dazu gehören unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts und außerorts)
- Rotlichtverstöße
- Abstandsverstöße
- Park- und Halteverstöße
- Verstöße gegen die Handy-Nutzung am Steuer
- Missachtung der Vorfahrt
- Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinwirkung
- Verstöße gegen die Ladungssicherung
- Fehlverhalten bei der Hauptuntersuchung (HU) oder Abgasuntersuchung (AU)
Jeder Verstoß ist detailliert mit den entsprechenden Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) aufgeführt.
Hier gibt es wichtige Unterschiede:
- Ein Verwarnungsgeld (bis zu 55 Euro) wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt und ist in der Regel sofort oder innerhalb einer kurzen Frist zu zahlen. Es zieht keine Punkte nach sich.
- Ein Bußgeld (ab 60 Euro) wird bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten fällig und kann zusätzlich mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot verbunden sein. Es wird per Bußgeldbescheid zugestellt.
- Eine Straftat liegt bei besonders schwerwiegenden Verstößen vor (z.B. Trunkenheit im Verkehr mit Gefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Diese werden nicht im Bußgeldkatalog, sondern im Strafgesetzbuch geregelt und können zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Ja, in bestimmten Fällen können die im Bußgeldkatalog festgelegten Regelsätze abweichen. Eine Erhöhung ist möglich bei:
- Vorsatz (wenn der Verstoß absichtlich begangen wurde)
- Mehrfachen Verstößen (Tateinheit oder Tatmehrheit)
- Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Einträgen im Verkehrszentralregister (Wiederholungstäter)
Eine Senkung des Bußgeldes ist eher selten, kann aber unter Umständen bei außergewöhnlichen Härten oder besonderen Umständen des Einzelfalls in Betracht gezogen werden. Dies bedarf in der Regel einer detaillierten Begründung und erfolgt meist nur nach Einspruch und Verhandlung.
Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg sind klar geregelt und hängen von der Schwere des Verstoßes ab:
- 1 Punkt (z.B. geringfügige Ordnungswidrigkeiten): Verjährung nach 2,5 Jahren
- 2 Punkte (z.B. Rotlichtverstoß): Verjährung nach 5 Jahren
- 3 Punkte (Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis): Verjährung nach 10 Jahren
Wichtig ist, dass die Tilgung der Punkte automatisch erfolgt und nicht durch neue Verstöße gehemmt wird. Allerdings können Punkte, die vor der Tilgung neuer Punkte hinzukommen, im Gesamtsaldo relevant sein.
Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid oder legen Sie nicht fristgerecht Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Das bedeutet, die Forderung ist vollstreckbar. Die Konsequenzen können dann sein:
- Mahnungen und zusätzliche Mahngebühren
- Einleitung des Vollstreckungsverfahrens durch die Behörden
- Möglichkeit der Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändung von Konto oder Gehalt)
- Im schlimmsten Fall kann bei Nichtzahlung eines Bußgeldes die Anordnung von Erzwingungshaft drohen.
Es ist daher ratsam, auf einen Bußgeldbescheid immer zu reagieren, sei es durch Zahlung oder durch einen begründeten Einspruch.
Eine feste "Bagatellgrenze", unterhalb derer Verstöße grundsätzlich nicht geahndet werden, gibt es im Bußgeldkatalog nicht. Allerdings gibt es bei Geschwindigkeitsmessungen und anderen technischen Messungen Toleranzabzüge, die standardmäßig vorgenommen werden, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind das in der Regel 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Kleinere Überschreitungen, die nach Abzug der Toleranz unter dem Wert für ein Verwarnungsgeld liegen, werden nicht verfolgt.
Redaktion Blitzerkatalog.org
Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.