PoliScan FM1: Ist ein Einspruch wegen Messfehlern möglich?

Andreas Junge - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog
Experte für Verkehrsrecht
Akt. am: 30.09.2026, 08:12

Der PoliScan FM1 ist ein LiDAR-basiertes Geschwindigkeitsmessgerät, das mobil, semi-stationär und stationär eingesetzt werden kann. Hier erfahren Sie, wie das System misst, welche Unterlagen bei einer Messung wichtig sind und welche Prüfpunkte sich im Einzelfall ergeben können.

PoliScan FM1 als semi-stationärer Blitzeranhänger zur Geschwindigkeitsmessung
Ein PoliScan FM1 Blitzeranhänger im Einsatz.

Was ist der PoliScan FM1 für ein Messgerät?

Der PoliScan FM1 von VITRONIC ist ein LiDAR-basiertes Geschwindigkeitsmessgerät. Nach Herstellerangaben kann das System mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen und auf bis zu vier Fahrspuren eingesetzt werden. Es wird mobil, semi-stationär und stationär verwendet – unter anderem auch in sogenannten Enforcement Trailern.

Wie funktioniert die LiDAR-Technologie?

Der PoliScan FM1 arbeitet mit einem augensicheren LiDAR-Sensor. Das Gerät sendet Laserimpulse in den Verkehrsraum und erfasst die von Fahrzeugen zurückgeworfenen Signale. Aus den fortlaufend bestimmten Entfernungs- und Positionsdaten innerhalb des Messbereichs wird die Geschwindigkeit ermittelt.

  • Mehrzielfähig: Das System kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen.
  • Mehrere Fahrspuren: Nach Herstellerangaben können Fahrzeuge auf bis zu vier Fahrspuren überwacht werden.
  • Front- oder Heckmessung: Je nach Aufbau sind unterschiedliche Messrichtungen möglich.
  • Beweisfotografie: Zum Messfall werden digitale Beweisfotos von Fahrzeug und Kennzeichen gespeichert.

Anders als bei einer punktuellen Weg-Zeit-Messung wird das Fahrzeug innerhalb eines räumlichen Messbereichs verfolgt. Für die spätere Bewertung sind deshalb nicht nur der ausgewiesene Messwert, sondern auch Gerätestatus, Falldatei und Fotodokumentation relevant.

Einsatz des PoliScan FM1: mobil, semi-stationär und stationär

VITRONIC nennt für den PoliScan FM1 drei Betriebsarten. Dadurch kann dieselbe Messtechnik in unterschiedlichen Gehäuse- und Einsatzformen verwendet werden:

  • Mobil: zum Beispiel als Messeinheit am Fahrbahnrand oder in einem Messfahrzeug.
  • Semi-stationär: insbesondere in autonomen Enforcement Trailern, die für einen längeren Zeitraum an einer Messstelle eingesetzt werden können.
  • Stationär: als fest installierte Lösung für die dauerhafte Verkehrsüberwachung.

BayObLG zum PoliScan FM1: Mängel im Messprotokoll

Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.03.2024 (Az. 201 ObOWi 110/24) betrifft eine Messung mit dem PoliScan FM1. Ausgangspunkt war ein Freispruch des Amtsgerichts München vom 15.03.2023, bei dem unter anderem ein unvollständig ausgefülltes Messprotokoll eine Rolle spielte.

Das BayObLG stellte klar, dass bloße Mängel des Messprotokolls nicht automatisch dazu führen, dass das standardisierte Messverfahren entfällt. Entscheidend ist, ob die technischen Vorgaben beim Betrieb des Geräts eingehalten wurden beziehungsweise ob eine fehlerhafte Messung ausgeschlossen werden kann.

Für die Praxis bedeutet das: Ein fehlender Eintrag im Protokoll kann ein Anlass zur näheren Prüfung sein, macht das Messergebnis aber nicht für sich allein unverwertbar. Maßgeblich bleibt die konkrete technische Durchführung der Messung.

Weitere Rechtsprechung zum PoliScan FM1

Auch das Kammergericht Berlin hat sich mit der Überprüfbarkeit von PoliScan-FM1-Messungen befasst. Im Beschluss vom 08.12.2023 (Az. 3 ORbs 229/23 – 122 Ss 109/23) bestätigte das Gericht die Einordnung als standardisiertes Messverfahren auch für die dort verwendete Softwareversion 4.4.9.

  • Die fehlende Erfassung bestimmter Hilfsgrößen nimmt dem Verfahren nicht automatisch seine Standardisierung.
  • Auch die fehlende Speicherung von Rohmessdaten führt nach dieser Entscheidung nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit des Messergebnisses.
  • Eine Änderung der Gerätesoftware lässt die Standardisierung nicht allein deshalb entfallen.
  • Ein Anspruch darauf, dass zusätzliche Beweismittel erst erzeugt werden, besteht nach der Entscheidung nicht.

Die obergerichtliche Linie zeigt damit: Pauschale Einwände gegen den Gerätetyp reichen regelmäßig nicht aus. Entscheidend sind konkrete Auffälligkeiten der jeweiligen Messung und die tatsächlich vorhandenen Mess- und Verfahrensunterlagen.

Welche Punkte können bei einer PoliScan-FM1-Messung geprüft werden?

Bei einer fachlichen Prüfung sollte nicht pauschal von einem Gerätefehler ausgegangen werden. Aussagekräftiger ist, ob die konkrete Messung entsprechend den technischen und verfahrensrechtlichen Vorgaben durchgeführt und dokumentiert wurde. Relevant können insbesondere folgende Punkte sein:

  • Gerätestatus und Konformität: War das konkret eingesetzte Messgerät zum Messzeitpunkt ordnungsgemäß in Betrieb und wurde eine zugelassene Softwareversion verwendet?
  • Aufbau und Bedienung: Wurde das Gerät entsprechend den für den Einsatz geltenden Vorgaben eingerichtet und betrieben?
  • Messprotokoll: Sind Messstelle, Gerät, Bedienpersonal und die für den Messbetrieb relevanten Angaben nachvollziehbar dokumentiert?
  • Fahrzeugzuordnung: Lassen sich Messwert und Beweisfoto eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen, insbesondere bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich?
  • Falldatei und Beweisfoto: Sind die für den konkreten Messfall vorhandenen Daten vollständig und plausibel miteinander verknüpft?
  • Vorhandene Messinformationen: Welche zusätzlichen, bei der Behörde vorhandenen Unterlagen für die Verteidigung zugänglich sind, hängt vom konkreten Verfahren ab.

Wann kann eine Prüfung der PoliScan-FM1-Messung sinnvoll sein?

Eine nähere Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der konkrete Tatvorwurf erhebliche Folgen hat oder sich aus Bescheid, Beweisfoto oder Messunterlagen Auffälligkeiten ergeben. Beispiele sind:

  • Punkte oder ein Fahrverbot drohen,
  • das Beweisfoto oder die Fahrzeugzuordnung ist nicht eindeutig,
  • Angaben im Messprotokoll oder in den Falldaten sind widersprüchlich oder unvollständig,
  • es bestehen konkrete Fragen zu Aufbau, Bedienung oder eingesetzter Softwareversion.

Welche Bedeutung solche Punkte haben, lässt sich erst anhand der Unterlagen des konkreten Messfalls beurteilen. Über eine Akteneinsicht können die vorhandenen Messinformationen und Verfahrensunterlagen ausgewertet werden.

PoliScan-FM1-Messung prüfen lassen

Wenn Sie mit einem PoliScan FM1 gemessen wurden und konkrete Zweifel an der Messung oder den Unterlagen haben, kann eine Prüfung besonders bei drohenden Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot sinnvoll sein.


Häufige Fragen zum PoliScan FM1

Was ist der PoliScan FM1?

Der PoliScan FM1 ist ein LiDAR-basiertes Geschwindigkeitsmessgerät von VITRONIC. Er kann mobil, semi-stationär und stationär eingesetzt werden und ist nach Herstellerangaben mehrzielfähig.

Wie misst der PoliScan FM1 die Geschwindigkeit?

Der LiDAR-Sensor sendet Laserimpulse in den Verkehrsraum und erfasst die von Fahrzeugen zurückgeworfenen Signale. Aus fortlaufend bestimmten Entfernungs- und Positionsdaten innerhalb des Messbereichs wird die Geschwindigkeit ermittelt.

Kann der PoliScan FM1 mehrere Fahrzeuge gleichzeitig messen?

Ja. VITRONIC beschreibt den FM1 als mehrzielfähig. Das System kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen und für die Geschwindigkeitsüberwachung auf bis zu vier Fahrspuren eingesetzt werden.

Ist eine PoliScan-FM1-Messung automatisch fehlerfrei?

Nein. Der PoliScan FM1 wird in der Rechtsprechung grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Im Einzelfall können dennoch unter anderem Gerätestatus, Aufbau, Bedienung, Messprotokoll, Falldatei und Fahrzeugzuordnung geprüft werden.

Macht ein Fehler im Messprotokoll die Messung ungültig?

Nicht automatisch. Das BayObLG hat mit Beschluss vom 01.03.2024 klargestellt, dass bloße Mängel des Messprotokolls das standardisierte Messverfahren nicht ohne Weiteres entfallen lassen. Entscheidend ist die technische Durchführung der konkreten Messung.

Welche Unterlagen sind bei einer PoliScan-FM1-Messung wichtig?

Relevant können insbesondere Messprotokoll, Beweisfoto, Falldatei, Gerätestatus, Softwareversion und weitere bei der Behörde vorhandene Messinformationen sein. Welche Unterlagen im Einzelfall entscheidend sind, hängt vom konkreten Tatvorwurf ab.

Wichtige Begriffe zur Messtechnik:

Quellenangaben & Urteile:


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