PoliScan Speed: Funktionsweise, Messfehler & Einspruch
PoliScan Speed von VITRONIC misst Geschwindigkeiten mit LiDAR-Technik. Der Laserblitzer kann mehrere Fahrstreifen gleichzeitig erfassen und je nach Konfiguration auch unterschiedliche Fahrtrichtungen überwachen. Erfahren Sie jetzt, welche Messfehler auftreten können und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.
Von PoliScan Speed geblitzt worden?
Bei einer Prüfung kommt es auf den konkreten Messvorgang, die vorhandenen Unterlagen und die eindeutige Zuordnung zum Fahrzeug an. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Messung an.
Zum Blitzer-CheckWas ist PoliScan Speed?
PoliScan Speed ist ein laserbasiertes System des Herstellers VITRONIC zur Geschwindigkeitsüberwachung. Anders als klassische Radargeräte arbeitet das System mit LiDAR (Light Detection and Ranging). Der Messbereich wird mit Laserimpulsen abgetastet, ohne dass für die Geschwindigkeitsmessung Sensoren in die Fahrbahn eingebaut werden müssen.
Der Hersteller beschreibt PoliScan-Systeme als mehrspurfähig. Abhängig von der konkreten Ausführung und Konfiguration können mehrere Fahrstreifen sowie ankommender und abfließender Verkehr überwacht werden. Für die Beurteilung eines konkreten Bußgeldverfahrens ist deshalb nicht nur die Produktfamilie wichtig, sondern die tatsächlich eingesetzte Geräteversion, Konfiguration und Messsituation.
Wie funktioniert die LiDAR-Messung?
Bei PoliScan Speed wird der Verkehrsraum mit scannenden Laserstrahlen erfasst. Die Laufzeit der ausgesendeten und reflektierten Lichtimpulse liefert Distanzinformationen. Aus zeitlich aufeinanderfolgenden Messinformationen bestimmt das System die Bewegung eines Fahrzeugs und daraus dessen Geschwindigkeit.
- Erfassung: Der LiDAR-Sensor tastet den vorgesehenen Messbereich berührungslos ab.
- Fahrzeugverfolgung: Das System verarbeitet die Messinformationen eines Fahrzeugs über den Messbereich hinweg.
- Geschwindigkeitswert: Aus der Bewegung im Messbereich wird der Geschwindigkeitswert bestimmt.
- Mehrspurbetrieb: Die Technik ist für die gleichzeitige Erfassung mehrerer Fahrstreifen ausgelegt.
- Falldokumentation: Bei einem relevanten Messfall werden Falldaten und ein Beweisbild für die spätere Auswertung gespeichert.
Für den Betroffenen ist vor allem entscheidend, ob der gespeicherte Messfall eindeutig zum eigenen Fahrzeug gehört und ob die Messung unter den für die eingesetzte Geräteversion vorgesehenen Bedingungen durchgeführt wurde.
Wo wird PoliScan eingesetzt?
Die PoliScan-Gerätefamilie wird in unterschiedlichen Bauformen eingesetzt. Je nach Gerätegeneration und behördlicher Ausstattung kann die Messtechnik stationär, mobil oder in semi-stationären Lösungen eingesetzt werden.
- Stationär: fest installierte Messstellen, häufig in säulen- oder gehäuseförmiger Bauweise.
- Mobil: Messungen mit transportabler Technik, beispielsweise an wechselnden Kontrollstellen.
- Semi-stationär: autonome Messsysteme wie ein Enforcement Trailer können über einen längeren Zeitraum an einem Standort verbleiben.
Die äußere Bauform allein verrät nicht zuverlässig, welche Funktionen eine Anlage im konkreten Fall nutzt. Entscheidend sind die Gerätebezeichnung und die Unterlagen zur Messung.
Welche Unterlagen sind bei einer PoliScan-Messung wichtig?
Wer eine Messung prüfen möchte, sollte nicht pauschal nach „allen Rohdaten“ fragen. Sinnvoller ist eine auf den konkreten Messfall bezogene Prüfung der vorhandenen Unterlagen. Je nach Verfahren können insbesondere folgende Informationen relevant sein:
- Messfoto und Falldaten: Sie müssen den vorgeworfenen Messfall und das betroffene Fahrzeug nachvollziehbar dokumentieren.
- Messprotokoll: Es gibt Aufschluss über Einsatzort, Messzeit, Gerät und Durchführung der Kontrolle.
- Eich- bzw. Konformitätsunterlagen: Der eichrechtliche Status des verwendeten Messgeräts gehört zu den klassischen Prüfpunkten.
- Bedienungsanleitung: Sie ist wichtig, wenn konkrete Zweifel bestehen, ob die Messung entsprechend den Vorgaben durchgeführt wurde.
- Weitere vorhandene Messinformationen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Zugang zu Informationen relevant sein, die nicht Bestandteil der Bußgeldakte sind.
Messfehler bei PoliScan Speed: Welche Prüfpunkte sind realistisch?
PoliScan Speed wird von Gerichten bei ordnungsgemäßem Einsatz als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das bedeutet aber nicht, dass jeder einzelne Messfall automatisch unangreifbar ist. Eine sinnvolle Prüfung setzt an konkreten Auffälligkeiten an.
| Prüfpunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Fahrzeugzuordnung | Ist auf Messfoto und Falldokumentation nachvollziehbar, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde? |
| Messprotokoll | Passen Gerät, Standort, Zeitpunkt und dokumentierter Einsatz zum vorgeworfenen Messfall? |
| Eichrechtlicher Status | War das konkret eingesetzte Gerät im maßgeblichen Zeitraum ordnungsgemäß für die amtliche Messung verwendbar? |
| Geräte- und Softwareversion | Wurden die für die konkrete Geräteausführung vorgesehenen und zugelassenen Komponenten bzw. Auswerteversionen verwendet? |
| Bedienung | Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass Vorgaben für Aufstellung, Einsatz oder Auswertung nicht eingehalten wurden? |
Pauschale Aussagen wie „PoliScan ist häufig fehlerhaft“ oder „eine alte Software macht jede Messung unwirksam“ sind dagegen zu undifferenziert. Ob ein Fehler rechtlich relevant ist, hängt vom konkreten Messfall und den verfügbaren Unterlagen ab.
Messung und Unterlagen prüfen lassen
Drohen Punkte oder ein Fahrverbot, kann eine individuelle Prüfung der Messakte sinnvoll sein.
Jetzt kostenlos prüfenPTB-Stellungnahmen und das „Aachen-Urteil“
Ein Urteil des Amtsgerichts Aachen aus dem Jahr 2012 wird bis heute im Zusammenhang mit PoliScan Speed zitiert. Das Gericht hatte in dem damaligen Einzelfall Zweifel an der Verwertbarkeit der Messung und sprach die Betroffene frei. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Unverwertbarkeit von PoliScan-Speed-Messungen ableiten.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) veröffentlichte hierzu eine ausführliche Richtigstellung. Sie widersprach den technischen Schlussfolgerungen des Urteils und verwies auf umfangreiche Prüfungen der Gerätebauart. Auf ihrer aktuellen Übersichtsseite führt die PTB weiterhin mehrere technische Grundsatzstellungnahmen zur PoliScan-speed-Gerätefamilie.
Für einen heutigen Einzelfall ist deshalb entscheidend, ob es konkrete Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwendung oder am konkreten Messergebnis gibt – nicht allein die Existenz des alten Aachener Urteils.
PoliScan Speed in der Rechtsprechung: Informationszugang kann entscheidend sein
Besonders wichtig ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 (2 BvR 1616/18). Gegenstand des Verfahrens war ausdrücklich eine Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed M1. Das Gericht behandelte das Verfahren als anerkanntes standardisiertes Messverfahren.
Gleichzeitig stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass das Recht auf ein faires Verfahren dem Betroffenen grundsätzlich Zugang zu bestimmten vorhandenen Informationen eröffnen kann, auch wenn diese nicht Teil der Bußgeldakte sind. Der Anspruch ist nicht grenzenlos: Die verlangten Informationen müssen einen sachlichen Bezug zum Messvorwurf haben und tatsächlich vorhanden sein.
Praktisch ist das relevant, weil konkrete Auffälligkeiten häufig erst nach Einsicht in die messungsbezogenen Unterlagen substantiiert vorgetragen werden können. Werden solche Anhaltspunkte festgestellt, muss das Gericht prüfen, ob es sich trotz der Einwände von der Richtigkeit des Messergebnisses überzeugen kann.
BayObLG 2024: Ein mangelhaftes Messprotokoll reicht nicht automatisch
Eine jüngere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. März 2024 (201 ObOWi 110/24) betrifft eine Messung mit PoliScan FM1 und damit nicht exakt PoliScan Speed. Für die Bewertung standardisierter PoliScan-Messverfahren ist der Beschluss dennoch aufschlussreich: Ein unvollständig ausgefülltes Messprotokoll lässt die Messung nicht automatisch unverwertbar werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die für den Betrieb maßgeblichen technischen Vorgaben tatsächlich eingehalten wurden beziehungsweise ob eine mögliche Abweichung das Messergebnis beeinflussen konnte. Im konkreten Fall fehlte im Protokoll die Angabe, ob der Schwenkwinkel manuell oder automatisch bestimmt worden war. Das BayObLG hob den vorausgegangenen Freispruch auf und verwies die Sache zurück, weil diese technische Frage nicht ausreichend aufgeklärt worden war. Auch die fehlende Möglichkeit einer nachträglichen Plausibilisierung der Messdaten genügte nach Auffassung des Gerichts für sich genommen nicht, um die grundsätzliche Verwertbarkeit des standardisierten Messverfahrens in Frage zu stellen.
Für Betroffene bedeutet das: Protokollmängel können ein sinnvoller Prüfhinweis sein, sind aber kein automatischer Einspruchserfolg. Entscheidend bleibt, ob sich daraus konkrete Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung oder am Messergebnis ableiten lassen.
Wann kann sich ein Einspruch gegen PoliScan Speed lohnen?
Ein Einspruch ist nicht automatisch sinnvoll, nur weil mit PoliScan Speed gemessen wurde. Eine Prüfung ist besonders naheliegend, wenn der Bußgeldbescheid erhebliche Folgen hat oder wenn sich konkrete Fragen aus Messfoto, Messprotokoll oder den übrigen Unterlagen ergeben.
- Das Messfoto lässt die Fahrzeugzuordnung nicht eindeutig erscheinen.
- Angaben im Messprotokoll und im Bußgeldbescheid passen nicht zusammen.
- Es bestehen konkrete Fragen zum eichrechtlichen Status oder zur eingesetzten Geräte-/Softwarekonfiguration.
- Die angeforderten, vorhandenen messungsbezogenen Informationen werden trotz sachlichen Bezugs nicht zugänglich gemacht.
- Es drohen Punkte oder ein Fahrverbot und die Messung soll deshalb fachlich überprüft werden.
Wichtig ist die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid kann nach § 67 OWiG grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wer Unterlagen prüfen lassen möchte, sollte daher nicht bis zum Ende der Frist warten.
Einspruch gegen PoliScan-Speed-Messung prüfen
Über den Blitzer-Check können Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Bußgeldbescheid und der zugrunde liegenden Messung anfordern.
Zum Blitzer-CheckHäufige Fragen zu PoliScan Speed
Quellen & weiterführende Informationen
Redaktionell und juristisch aktualisiert am 14.08.2026. Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung des konkreten Bußgeldverfahrens.