Bußgeldbescheid-Studie
Die Untersuchung von über 14.700 Bußgeldverfahren durch unabhängige Sachverständige (VUT) belegt eine eine hohe Fehlerquote bei behördlichen Bußgeldverfahren. Lediglich 44 % der geprüften Verfahren hielten einer detaillierten technischen und juristischen Nachprüfung stand.
Für Betroffene ist das eine bemerkenswerte Wahrscheinlichkeit, dass der vorliegende Bescheid entweder auf Messfehlern beruht oder aufgrund von Verfahrensmängeln einstellungsreif ist. Eine Überprüfung kann sich lohnen!