Blitzer-Typen in Deutschland: Von der Radarkontrolle zum Laserblitzer

Hier finden Sie einen Überblick über die gängigsten stationären und mobilen Blitzer-Modelle. Wir erklären, wie sie funktionieren, welche Messfehler auftreten können und wann sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt.

Akt. am: 21.06.2025, 16:30 Redaktion
Platzhalter Bild für die Messgeräte-Übersicht
Überblick über die gängigsten Messgeräte in Deutschland.

Blitzer in Deutschland: Typen und Funktionsweisen

Die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit in Deutschland. Um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu gewährleisten, kommen verschiedene Messgeräte zum Einsatz, die sich in ihrer Technologie, Bauart und Mobilität unterscheiden.

Grundsätzlich lassen sich Blitzer in zwei Hauptkategorien einteilen: stationäre Blitzer, die fest installiert sind sowie mobile Blitzer, die flexibel an wechselnden Standorten eingesetzt werden können. Beide Typen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile in Bezug auf Effizienz und potenzielle Fehlerquellen. Wir erklären ihre Funktionsweise, wo sie typischerweise eingesetzt werden und welche bekannten Messfehler bei Blitzermessungen auftreten können.


Stationäre Blitzer: Die fest installierten Geschwindigkeitskontrollen

Stationäre Blitzer sind feste Bestandteile des deutschen Straßenbilds. Sie sind an einem dauerhaften Ort installiert und überwachen dort kontinuierlich die Geschwindigkeit oder das Überfahren roter Ampeln.

Stationäre Blitzer sind oft in markanten Säulen, Kästen oder Ampelanlagen integriert und dienen der präventiven und repressiven Verkehrsüberwachung an bekannten Gefahrenschwerpunkten. Ihre Präsenz soll Autofahrer zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten animieren und das Überfahren roter Ampeln verhindern.

Der PoliScan Speed Laserblitzer

PoliScan Speed Blitzersäule mit 4 Ringen fotografiert in Unterrödel in Bayern

Eine Poliscan Speed Blitzersäule mit 4 Ringen kann in beide Fahrtrichtungen blitzen.


Das Messgerät Poliscan Speed des Herstellers Vitronic ist eine weit verbreitete Blitzer-Säule, die von Kommunen häufig innerhalb von Städten zur kombinierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung oder auf Land- und Bundesstraßen zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit eingesetzt. Das Poliscan Speed Messgerät nutzt die fortschrittliche LIDAR-Technologie(Light Detection and Ranging), um Geschwindigkeiten zu erfassen.

  • LIDAR-Technologie: Misst die Geschwindigkeit durch Laserstrahlen.
  • Multitracking-Fähigkeit: Erfasst mehrere Fahrzeuge gleichzeitig auf verschiedenen Spuren.
  • Einsatz: Überwiegend stationär in Säulen oder Kästen.

Der PoliScan Speed sendet Laserimpulse aus, die von Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit der reflektierten Impulse berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Während eine Poliscan Speed Blitzersäule mit 3 Ringen mehrere Fahrspuren überwachen kann, ermöglicht die Version mit 4 Ringen die Kontrolle in beide Fahrtrichtungen.

Obwohl der PoliScan Speed als zuverlässig gilt, sind auch bei diesem Gerät mögliche Messfehler bekannt, die bei einem Einspruch geprüft werden sollten. Dazu gehören beispielsweise falsche Aufstellungswinkel oder Störungen durch andere Fahrzeuge im Messfeld.


TraffiStar S350: Laserblitzer von Jenoptik

TraffiStar S350 Starenkasten

Der TraffiStar S350 ist ein weit verbreitetes Laser-Messgerät, das oft in den typischen "Starenkästen" eingesetzt wird.


Der Traffistar S350, oft in den bekannten "Starenkästen" oder als "Blitzersäule" zu finden, ist ein in Deutschland weit verbreitetes Laser-Messgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung. Das Gerät sendet bei jeder Geschwindigkeitsmessung Laser-Pulse aus, die von den vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit des Laserstrahls wird die Entfernung zum jeweiligen Objekt bestimmt.

  • Lasertechnologie: Nutzt Laser-Pulse zur detaillierten Geschwindigkeitsmessung.
  • Vielseitiger Einsatz: Stationär und mobil einsetzbar.
  • Fahrzeugklassifizierung: Unterscheidung verschiedener Fahrzeugklassen möglich.

Obwohl es im Jahr 2013 von der PTB zugelassen wurde, ist seine Eignung als standardisiertes Messverfahren in der Rechtsprechung immer wieder ein Diskussionspunkt.

Obwohl der TraffiStar S350 für seine Messergebnisse bekannt ist, gibt es immer wieder Kritikpunkte, die einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid rechtfertigen können. Diese Fehlerquellen sind seltener technischer Natur, sondern liegen oft in der Aufstellung, Wartung oder der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verfügbarkeit von Rohmessdaten zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle. Dies hat bereits zu wichtigen Gerichtsentscheidungen geführt:

  • Das Verfassungsgerichtshof des Saarlandes stellte fest, dass das Grundrecht auf wirksame Verteidigung einschließt, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen müssen. (Urt. v. 05.07.2019 - Lv 7/17)
  • Das Amtsgericht Stralsund hat ausgeführt, dass, da das TraffiStar S350 die Überprüfung der Messung durch Sachverständige ausschließt, eine Anerkennung als standardisiertes Messverfahren nicht mehr in Betracht kommt. ((Urteil vom 07.11.2016, (Az. 324 OWi 554/16)
  • Auch das Amtsgericht Heidelberg entschied, dass Messungen des TraffiStar S350 unverwertbar sein können, da eine nachträgliche Prüfung der Messdaten durch Gutachter nicht mehr möglich ist.(Urteil vom 18.01.2018, 17 OWi 540 Js 21713/17)

Diese Urteile verdeutlichen, dass bei Messungen mit dem TraffiStar S350 aufgrund fehlender Rohmessdaten und der erschwerten Überprüfbarkeit des Messergebnisses ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll sein kann.


ESO ES 3.0 / ES 8.0: Die Lichtschrankenblitzer

ESO ES 8.0 Lichtschrankenblitzer

Die ESO ES 8.0 misst Geschwindigkeiten mittels Lichtschrankenprinzip und ist ein häufig eingesetzter mobiler Blitzer.


Die ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0 sind Lichtschrankenmessgeräte, die für ihre präzise Punktmessung bekannt sind. Sie werden häufig mobil auf Stativen oder stationär in unauffälligen Kästen eingesetzt und zählen zu den am weitesten verbreiteten Messsystemen in Deutschland. Der Lichtschrankenblitzer soll eine sehr genaue Bestimmung der Geschwindigkeit an einem spezifischen Punkt ermöglichen:

  • Lichtschrankentechnologie: Zeitmessung zwischen mehreren, präzise kalibrierten Lichtschranken.
  • Hohe Präzision: Gilt als sehr genau durch punktuelle Messung.
  • Vielseitiger Einsatz: Häufig mobil auf Stativen, aber auch fest installiert.

Trotz ihrer Genauigkeit sind die ESO ES Geräte nicht unfehlbar. Sie sind bekannt für ihre Angreifbarkeit bei Dunkelheit oder starken Schattenwurf. Auch können Fehler bei der korrekten Ausrichtung und Justierung der Lichtschranken auftreten, die eine Messung fehlerhaft machen könnten. Die korrekte Installation und Bedienung sind entscheidend für die Validität der Messung.

Aktuelle Urteile und die Problematik der Rohmessdaten beim ESO ES 3.0 / ES 8.0

Die Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES Geräten, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung und Verfügbarkeit von Rohmessdaten, ist ein zentraler Streitpunkt in der Rechtsprechung. Viele Gerichte betonen, dass ein faires Verfahren die Überprüfbarkeit der Messung gewährleisten muss.

Freispruch wegen fehlender Rohmessdaten: Das Urteil des AG Schleiden

Ein wegweisendes Urteil in diesem Zusammenhang ist das des Amtsgerichts Schleiden vom 02.09.2022 (Az.: 13 OWi-304 Js 802/22-179/22). Das Gericht sprach einen Betroffenen frei, weil die ihm zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit aus rechtlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte – und zwar aufgrund der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten durch das eingesetzte ESO ES 8.0 Messgerät.

Das AG Schleiden begründete seine Entscheidung wie folgt:

  • Verstoß gegen den Grundsatz des "fair trial": Das Gericht sah in der Tatsache, dass das Messgerät seit der 3. Revision (ab 28.02.2020) keine für Sachverständige überprüfbaren "Rohmessdaten" (oder "Hilfsgrößen") mehr speichert, einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Obwohl technisch weiterhin möglich, sei die Speicherung gezielt vom Hersteller unterbunden worden.
  • Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten: Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch auf Zugang zu relevanten Informationen folgt. Wenn diese Daten, die zuvor verfügbar waren und eine sachverständige Prüfung ermöglichten, nachträglich entzogen werden, wird dem Betroffenen eine effektive Verteidigungsmöglichkeit genommen.
  • Beweiswert von Rohmessdaten: Das AG Schleiden betonte, dass diese Daten entgegen der Hersteller- und PTB-Aussagen durchaus Beweiswert haben und Sachverständigen in der Vergangenheit erfolgreich zur Überprüfung von Messungen dienten (z.B. zur Prüfung der Kompatibilität mit dem Tatfahrzeug oder Ausschluss von Fremdkörpern).
  • Hersteller ist nicht Herr der Daten: Das Gericht verwies auf Urteile (z.B. LG Halle an der Saale vom 05.12.2013, Az. 5 O 110/13; OLG Sachsen-Anhalt vom 27.08.2014, Az. 6 U 3/14), die besagen, dass der Hersteller nach dem Verkauf des Geräts nicht mehr über die erzeugten Daten verfügen darf. Eine mutwillige Unterdrückung ehemals vorhandener, beweiserheblicher Daten verstößt somit gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

Implikationen für andere Gerichte und Betroffene

Auch wenn einige Oberlandesgerichte (z.B. OLG Zweibrücken) eine andere Ansicht vertreten, wonach bei gänzlich fehlender Datenspeicherung kein Anspruch auf deren Schaffung besteht, argumentiert das AG Schleiden, dass hier eine andere Situation vorliegt: Die Daten wurden historisch gespeichert und deren Speicherung nachträglich entfernt.

Dieses Urteil stärkt die Position von Betroffenen, die eine Messung mit dem ESO ES 3.0 oder ES 8.0 anfechten möchten, insbesondere wenn die Messung nach dem Software-Update ohne Rohmessdaten erfolgt ist. Es unterstreicht die Forderung nach Transparenz und der Möglichkeit einer unabhängigen Überprüfung der Messergebnisse für ein faires Verfahren.


Mobile Blitzer: Flexibilität für temporäre Kontrollen

Mobile Blitzer bieten den Behörden maximale Flexibilität, da sie schnell an wechselnden Standorten aufgestellt werden können. Sie sind oft unauffälliger und dienen dazu, die Geschwindigkeit in Bereichen zu überwachen, die nur temporär ein Problem darstellen, wie beispielsweise Baustellen, Schulwege oder Unfallschwerpunkte. Hier sind die gängigsten mobilen Messgeräte:

PoliScan FM1: Der vielseitige Laserblitzer im Anhänger und als Stativgerät

PoliScan FM1 Blitzeranhänger im Einsatz

Der PoliScan FM1 als Blitzeranhänger ist flexibel und autonom einsetzbar.

Der PoliScan FM1 von Vitronic ist eines der meistgenutzten Geschwindigkeitsmessgeräte in Deutschland. Bekannt als "Blitzeranhänger" oder "Enforcement Trailer", kann er an verschiedenen Gefahrenstellen und Standorten eingesetzt werden. Er misst Geschwindigkeiten mittels Laser (LIDAR-Technologie) und kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig auf mehreren Fahrspuren erfassen.

  • LIDAR-Technologie: Laserbasiertes Messverfahren mit breitem Laserfächer.
  • Multitracking: Erfasst mehrere Fahrzeuge gleichzeitig auf mehreren Spuren.
  • Flexible Einsatzbereiche: Mobil auf Stativen, in Fahrzeugen oder in Blitzeranhängern.

Der PoliScan FM1 ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, da seine komplexe Messtechnik und die Datenverarbeitung potenzielle Fehlerquellen bergen können. Die korrekte Aufstellung und lückenlose Dokumentation sind entscheidend.

Aktuelle Urteile und die Kontroverse um den PoliScan FM1

Obwohl der PoliScan FM1 als "standardisiertes Messverfahren" gilt, ist die Überprüfbarkeit seiner Messungen aufgrund fehlender Rohmessdaten ein wiederkehrendes Thema vor Gericht.

Wichtige Gerichtsurteile zur Problematik:

  • Amtsgericht Regensburg (25.01.2023): Ein Freispruch erfolgte, da nach Sachverständigenauswertung Unregelmäßigkeiten im Messbetrieb festgestellt wurden und eine wissenschaftlich fundierte Geschwindigkeitsermittlung aufgrund unzureichender Datenlage nicht mehr möglich war. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Akteneinsicht und eines Gutachters.
  • Kammergericht Berlin (08.12.2023, Az.: 3 ORbs 229/23): Das Kammergericht vertritt die Auffassung, dass die fehlende Speicherung von Rohmessdaten oder Messbereichsdaten nicht zur Unverwertbarkeit des Messergebnisses führt. Es sieht zudem keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Generierung solcher Beweismittel.

Diese gegensätzlichen Urteile zeigen, dass die rechtliche Bewertung von PoliScan FM1 Messungen regional variieren kann. Bei einem Bußgeldbescheid, der auf einer Messung mit diesem Gerät basiert, ist es daher ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um Ihre spezifischen Erfolgschancen prüfen zu lassen.


VKS 4.5: Der Videobeweis im Fokus

Der VKS 4.5 (Videokontrollsystem) ist ein mobiles Messgerät, das oft auf Autobahnbrücken oder in unauffälligen Einsatzfahrzeugen verwendet wird. Seine Besonderheit ist die video-gestützte Messung von Geschwindigkeit und Abstand, die eine lückenlose Dokumentation des Verkehrsgeschehens bietet:

  • Videomessung: Erfasst Geschwindigkeiten und Abstände anhand von Videoaufnahmen.
  • Hohe Beweiskraft: Detaillierte Dokumentation des Verstoßes durch Videomaterial.
  • Einsatz: Meist mobil aus Fahrzeugen oder von Brücken.

Fehlerquellen und Urteile beim VKS 4.5

Trotz der visuellen Dokumentation des VKS 4.5 können Messungen angreifbar sein, wenn die Bedienungsanleitung nicht exakt befolgt wird. Menschliche Fehler bei der Einrichtung oder Auswertung sind häufige Ursachen für fehlerhafte Ergebnisse.

Fehlerhafte Ausrichtung der Kamera: Praxisbeispiel und Konsequenzen

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die korrekte Ausrichtung der Tatkamera und die Einhaltung der Herstellervorgaben für die Messstelle. Laut Gebrauchsanweisung müssen Kameras des VKS 4.5 von einem festen Standort (mindestens 3 m über Fahrbahnoberfläche, oft auf Brücken) aufnehmen. Die Fahrbahn wird mit speziellen Pass- und Kontrollpunkten markiert, die bestimmte Abstands- und Positionierungsanforderungen im Videobild erfüllen müssen.

In einem aktuellen Fall wurde ein Verfahren wegen einer Abstandsunterschreitung eingestellt, da die Kamera nicht ausreichend im Nickwinkel nach unten justiert war. Dadurch waren die vorgeschriebenen Passpunkte nicht korrekt im oberen Bildbereich positioniert. Dies führte dazu, dass:

  • Die Anforderungen an den Messplatz nicht erfüllt waren.
  • Einflüsse auf die Geschwindigkeit und die berechneten Abstände aufgrund der zu geringen Auswertetiefe nicht ausgeschlossen werden konnten.
  • Eine bestimmungsgemäße Verwendung des Messgerätes nicht vorlag, da die Herstelleranweisungen nicht beachtet wurden.

Da das Gericht den Aufwand für umfangreiche Versuchsreihen zur Eingrenzung weiterer Toleranzen scheute, wurde das Verfahren gegen den Betroffenen eingestellt. Dieses Beispiel zeigt, dass menschliche Fehler des Bedienpersonals bei der Einrichtung der Messstelle trotz modernster Technik zu relevanten Fehlern führen können.

Eine unabhängige technische Überprüfung des Videomaterials und der Messdaten kann daher entscheidend sein, um unberechtigte Tatvorwürfe aufzudecken und abzuwenden.


Messung mit Lasergerät und Foto: Der PoliScan Speed M1

PoliScan Speed M1 Laserblitzer auf Stativ

Der PoliScan Speed M1 wird häufig als mobiles Stativgerät eingesetzt und misst mit Lasertechnologie.


Wenn von einer "Lasermessung mit Foto" die Rede ist, handelt es sich häufig um einen mobilen Laserblitzer auf einem Stativ, wie beispielsweise den Vitronic PoliScan Speed M1. Das mobile Lasermessgerät ist eine vollautomatische Messanlage auf Stativen oder in Fahrzeugen eingesetzt wird. Es wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und dient der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr.

  • Primärmessung: Durch die hochpräzise Messung der Laufzeit des reflektierten Lichtpulses und des Abstrahlwinkels wird der genaue Standort des Reflektors (Ihres Fahrzeugs) als Koordinate im Raum bestimmt.
  • Kontinuierliche Erfassung: Dieser umfassende "Scan" wird 100 Mal pro Sekunde wiederholt. Die Anlage erfasst so fortlaufend die zeitliche Veränderung der Positionen aller Objekte im Messbereich.
  • Objektverfolgung: Aus den kontinuierlich erfassten Datenpunkten (Ort und Zeit) bildet das System detaillierte Bewegungsprofile und verfolgt jedes Objekt. Je länger ein Fahrzeug erfasst wird, desto präziser wird das messtechnische Modell und somit die berechnete Geschwindigkeit.
  • Messbereich: Die Ersterfassung von Fahrzeugen erfolgt bis zu 75 Meter vor der Messanlage. Die eigentliche Geschwindigkeitsmesswertbildung findet jedoch gezielt im Bereich von 50 bis 20 Meter vor dem Gerät statt.

Beweisfoto und Kontrolle

Bei einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung erstellt der PoliScan Speed M1 automatisch ein digitales Beweisfoto.

  • Die Anlage berechnet eine optimale Fotoposition, die in der Beweisdatei gespeichert und sachverständig prüfbar ist.
  • Ein eingeblendeter Kontrollrahmen im Foto dient der schnellen visuellen Prüfung und Plausibilisierung durch die Behörden.

Aufstellung und potenzielle Fehlerquellen

Mobile Lasermessgeräte auf einem Stativ, wie der PoliScan Speed M1, werden seitlich der Fahrbahn aufgestellt und erfordern eine präzise Einrichtung.

  • Die mechanische Ausrichtung (z.B. Schwenk- und Neigungswinkel) sowie die genaue Eingabe von Parametern wie Messhöhe und Querabstand sind entscheidend.
  • Fehler bei der Aufstellung oder Justierung können die Zuordnungssicherheit zwischen Messwert und Fahrzeug beeinträchtigen, da sie die Position des Kontrollrahmens im Foto beeinflussen.
  • Für eine valide Messung muss die amtliche Kennzeichentafel des Fahrzeugs vom Laser erfasst werden.
  • Trotz Automatisierung sind menschliche Bedienfehler bei der Einrichtung möglich und können zu fehlerhaften Messergebnissen führen. Eine detaillierte Überprüfung durch einen Fachanwalt oder Sachverständigen ist daher ratsam.

Geschwindigkeitsmessung mit Laserpistolen: Flexibel und manuell

Mobile Lasermessung

Manuelle Lasermessungen mit Foto sind sehr flexibel, aber auch anfällig für Bedienfehler.


Neben den festen Systemen kommen auch häufig mobile Laserpistolen zum Einsatz, die von Beamten manuell bedient werden. Hier wird die Geschwindigkeit direkt vom Beamten gemessen und im Falle eines Verstoßes ein Foto ausgelöst.

  • Manuelle Bedienung: Erfordert geschultes Personal.
  • Flexibilität: Überall einsetzbar, wo Sichtkontakt möglich ist.
  • Fehlerquellen: Bedienfehler, Fehlzuordnung bei mehreren Fahrzeugen.

Bei Geschwindigkeitsmessungen durch mobile Laserpistolen zählen Bedienfehler zu den häufigsten Fehlerquelle. Dazu gehören ein falsches Anzielen des Fahrzeugs, Messungen durch Windschutzscheiben oder die Fehlzuordnung bei dichtem Verkehr. Diese Punkte können bei einem Einspruch eine wichtige Rolle spielen.

Der Toleranzabzug: Warum wird Geschwindigkeit reduziert?

Unabhängig vom eingesetzten Messgerät wird bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland ein sogenannter Toleranzabzug vorgenommen. Dieser Abzug dient dazu, geringfügige Messungenauigkeiten auszugleichen und die Rechtssicherheit für den Betroffenen zu erhöhen.

Die Faustregeln für den Toleranzabzug:

  • Unter 100 km/h: Es werden in der Regel 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
  • Ab 100 km/h: Es werden 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Dieser Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben und wird automatisch vorgenommen, bevor die endgültige Geschwindigkeit für den Bußgeldbescheid festgesetzt wird. Er berücksichtigt technische und physikalische Faktoren, die das Messergebnis minimal beeinflussen könnten.

Der Toleranzabzug ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Autofahrer. Auch wenn er die Messung nicht grundsätzlich in Frage stellt, ist es wichtig zu wissen, dass er bereits berücksichtigt wurde, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.

Einspruch einlegen: Wann lohnt sich eine Prüfung?

Auch wenn Messgeräte immer präziser werden, sind Messfehler oder Verfahrensfehler nicht ausgeschlossen. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich lohnen, besonders wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben.

Gründe für einen erfolgreichen Einspruch können sein:

  • Fehlerhafte Aufstellung des Blitzers: Nicht korrekte Positionierung oder Ausrichtung des Geräts.
  • Wartungs- oder Eichfehler: Das Messgerät war nicht ordnungsgemäß geeicht oder gewartet.
  • Bedienfehler: Unsachgemäße Handhabung des Geräts durch das Messpersonal.
  • Fehlzuordnung: Bei dichtem Verkehr kann das falsche Fahrzeug geblitzt worden sein.
  • Unzureichende Dokumentation: Fehlende oder mangelhafte Fotos oder Messprotokolle.
  • Schattenwurf oder Umwelteinflüsse: Beeinträchtigungen durch Witterung oder Lichtverhältnisse.

Die neuesten Tipps rund um Verkehr und Mobilität

Bleiben Sie up to date! In unserem Magazin finden Sie regelmäßig aktuelle Urteile, wichtige Änderungen im Bußgeldkatalog sowie Experten-Tipps rund um Verkehrssicherheit, Mobilität und Ihre Rechte als Autofahrer.

OLG Bayern: Auf welchen Straßen ist eine Rettungsgasse zu bilden?


Die Frage zur Bildung einer Rettungsgasse beschäftigte das Bayerische Oberlandesgericht. Die Richter stellen in Ihrem Beschluss klar, dass innerorts nicht automatisch die Regelungen wie auf einer Autobahn angewendet werden dürfen.

Neuer Blitzer in Köln auf der Stadtautobahn ist aktiv


Die Stadt Köln reagiert auf einen Unfallschwerpunkt an der B55a und hat einen Superblitzer scharf geschaltet. Das Tempolimit von 80 km/h wird zwischen Buchforst und Höhenberg in Richtung Köln-Ost überwacht.

Bußgeldbescheid Gebühr: Warum muss ich 25 Euro zahlen?


Viele Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid erhalten, wundern sich über die aufgeführte Gebühr in Höhe von 25 Euro plus Auslagen in Höhe von 3,50 Euro. Wir erklären, wann und wieso die Bußgeldstellen diesen Betrag ansetzen.

Hessen Blitzer-Bilanz 2024: Über 100 Mio. Euro Einnahmen!


Hessen nimmt 2024 über 100 Mio. Euro durch Blitzer ein! Die zentrale Bußgeldstelle in Kassel registrierte über 1,47 Mio. Verstöße, davon knapp 75% wegen zu hoher Geschwindigkeit.