Rechtsanwalt Andreas Junge
Herausgeber · Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt für Verkehrsrecht · juristische Prüfung
Blitzerkatalog.org verbindet redaktionell gepflegte Daten, juristische Informationen und technische Entwicklung. Hier zeigen wir transparent, wer das Portal betreibt, wer Inhalte erstellt und wer rechtliche Aussagen fachlich prüft.
Die Rollen sind bewusst getrennt: redaktionelle und technische Arbeit einerseits, juristische Verantwortung andererseits. Die einzelnen Profile zeigen Ausbildung, Erfahrung und Aufgaben ausführlicher.
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Fachredaktion · Content-Strategie · Legal Tech · Mitgründer und Geschäftsführer der Leadsleader Marketing UG
Redaktion · Content-Strategie · Informationsarchitektur · Mitgründer der Leadsleader Marketing UG
Die Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt) wurde von Oliver Godolt und Christian Hollmann gegründet. Sie verantwortet bei Blitzerkatalog.org die Konzeption, technische Entwicklung und produktseitige Umsetzung sowie wesentliche Teile der Redaktion und Datenstruktur.
Leadsleader ist keine Rechtsanwaltskanzlei und übernimmt über die Redaktion keine individuelle Rechtsberatung. Rechtliche Inhalte werden von Rechtsanwalt Andreas Junge fachlich eingeordnet und geprüft; eine konkrete rechtliche Bewertung eines einzelnen Falls erfolgt erst auf Grundlage der jeweiligen Unterlagen und Umstände.
Nicht jede Seite entsteht gleich. Ein Standortdatensatz braucht einen anderen Prüfprozess als ein Beitrag zu einem Bußgeldtatbestand. Der grundlegende Ablauf bleibt jedoch nachvollziehbar.
Wir klären, welche konkrete Information gesucht wird und ob dafür Rechtsgrundlagen, Tabellen, Messgeräteinformationen, Behördenangaben oder Standortdaten benötigt werden.
Verwendet werden insbesondere Gesetze, Verordnungen, amtliche Veröffentlichungen, technische Unterlagen und eigene redaktionell gepflegte Datensätze. Widersprüchliche Angaben werden nicht ungeprüft übernommen.
Oliver Godolt und Christian Hollmann ordnen Informationen, pflegen Daten und entwickeln Seitenstrukturen, damit Antworten, Quellen und Zusammenhänge schnell erfassbar sind.
Juristische Standardinformationen und rechtliche Kernaussagen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge eingeordnet und geprüft. Standort- und Gerätedaten bleiben davon als redaktionell gepflegte Informationen getrennt.
Neue Rechtslagen, technische Entwicklungen, Datenänderungen oder konkrete Hinweise können eine erneute redaktionelle oder juristische Prüfung auslösen.
Blitzerkatalog.org veröffentlicht allgemeine Informationen zu Verkehrsrecht, Bußgeldverfahren und Messungen. Nach § 2 Abs. 1 RDG ist für eine Rechtsdienstleistung insbesondere die rechtliche Prüfung eines konkreten fremden Einzelfalls maßgeblich. § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG nimmt die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien davon aus.
Oliver Godolt und Christian Hollmann recherchieren, strukturieren und erstellen redaktionelle Inhalte, sind jedoch keine Rechtsanwälte und erbringen keine individuelle Rechtsberatung. Diese Trennung ist auch in den jeweiligen Autorenprofilen kenntlich gemacht. § 2 RDG im offiziellen Gesetzestext.
Sie möchten eine Angabe korrigieren, eine Quelle ergänzen oder haben eine Frage zu unserer Arbeitsweise? Schreiben Sie der Redaktion. Für die Prüfung eines konkreten Bußgeldfalls nutzen Sie bitte den Blitzer-Check.