Messgerät 27.06.2025, 17:22 Oliver Godolt

PoliScan Speed: Laser-Blitzer von Vitronic

Hier finden Sie aktuelle Infos über den Poliscan Speed Blitzer von Vitronic: Wie die moderne LiDAR-Technologie funktioniert, seine vielseitigen Einsatzbereiche und welche Messfehler auftreten können.

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Der PoliScan Speed Blitzer: Moderne Überwachungstechnologie

Der PoliScan Speed, entwickelt von Vitronic, ist eines der am weitesten verbreiteten Messgeräte zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung in Deutschland. Bekannt ist er vor allem durch seine markante, oft säulenartige Bauform, die man an vielen Straßen und Autobahnen findet. Doch der PoliScan Speed ist nicht nur stationär als "Blitzersäule" im Einsatz, sondern auch in mobilen Varianten, oft in Fahrzeugen oder auf Stativen montiert.

Was diesen Blitzer besonders macht, ist seine fortschrittliche Technologie: Er basiert auf dem LiDAR-Prinzip (Light Detection and Ranging), einer Art Lasermessung, die es ermöglicht, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig über mehrere Fahrspuren hinweg zu erfassen und ihre Geschwindigkeit präzise zu ermitteln.

PoliScan Speed Blitzersäule mit 3 oder 4 Ringen: Was ist der Unterschied?

Die markante Poliscan-Speed Blitzersäule gibt es mit 3 oder 4 Ringen. Während die Blitzer-Variante mit 3 Ringen nur eine Fahrtrichtung überwachen kann, ist mit 4 Ringen eine Überwachung in beide Fahrtrichtungen möglich. Die teurere Version ist für Kommunen besonders attraktiv, da diese mit nur einem Messgerät eine umfassende Verkehrsüberwachung erhalten und Gefahrenstellen besonders gut überwachen können.

PoliScan Speed Laserblitzer

Der PoliScan Speed nutzt fortschrittliche Lasertechnik zur präzisen Geschwindigkeitsmessung auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig.

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Funktionsweise: Präzise Messung mit LiDAR-Technologie

Das Herzstück des PoliScan Speed ist die LiDAR-Technologie. Anstatt wie ältere Radargeräte Mikrowellen auszusenden, sendet der PoliScan Speed unsichtbare Laserpulse aus. Diese Laserstrahlen tasten den gesamten Messbereich fächerförmig ab.

So funktioniert die LiDAR-Messung:

  • Laserpulse: Das Gerät sendet kontinuierlich eine Vielzahl von Laserpulsen aus.
  • Reflexion: Treffen diese Pulse auf ein Fahrzeug, werden sie reflektiert und vom Sensor des PoliScan Speed wieder empfangen.
  • Weg-Zeit-Messung: Durch die hochpräzise Messung der Laufzeit der Laserpulse (der Zeit, die sie für den Hin- und Rückweg benötigen) und der Winkelveränderung kann das System die Position und Geschwindigkeit jedes einzelnen Fahrzeugs im Erfassungsbereich bestimmen.
  • Mehrspurfähigkeit: Diese Fächer-Lidar-Technologie ermöglicht es dem PoliScan Speed, gleichzeitig die Geschwindigkeit von Fahrzeugen auf mehreren Fahrspuren zu messen, ohne dass eine Fahrspurzuordnung wie bei anderen Messsystemen erforderlich ist.
  • Dokumentation: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß wird automatisch ein hochauflösendes Digitalfoto erstellt, das das Fahrzeug und oft auch den Fahrer zeigt. Die Messdaten werden manipulationssicher mit dem Beweisfoto verknüpft.

Vielseitige Einsatzbereiche und Flexibilität

Der PoliScan Speed ist aufgrund seiner flexiblen Bauweise und präzisen Messtechnik in verschiedenen Szenarien im Einsatz:

  • Stationär: Als fest installierte "Blitzersäule" an bekannten Unfallschwerpunkten oder in Bereichen mit hoher Verkehrsbelastung, oft zur kombinierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung.
  • Semi-stationär (Enforcement Trailer): In einem gepanzerten Anhänger, der flexibel aufgestellt und für längere Zeit unbeaufsichtigt betrieben werden kann.
  • Mobil: In einem zivilen Fahrzeug, auf einem Stativ am Fahrbahnrand oder in einem speziellen mobilen System. Diese mobilen Varianten ermöglichen den flexiblen Einsatz an wechselnden Orten.

Die Fähigkeit, auch mehrere Fahrspuren gleichzeitig zu überwachen und Rotlichtverstöße zu erkennen, macht den PoliScan Speed zu einem sehr effizienten Überwachungssystem für Kommunen und die Polizei.

Vorteile und potenzielle Nachteile des PoliScan Speed

Der PoliScan Speed bietet eine Reihe von Vorteilen für die Verkehrsüberwachung, birgt aber auch Diskussionen:

Vorteile:

  • Hohe Messgenauigkeit: Die LiDAR-Technologie gilt als sehr präzise.
  • Mehrspurfähigkeit: Er kann gleichzeitig Fahrzeuge auf mehreren Spuren erfassen und zuordnen.
  • Flexibilität: Sowohl stationärer als auch mobiler Einsatz möglich.
  • Rotlichtüberwachung: Kann auch Rotlichtverstöße erkennen und dokumentieren.
  • Manipelationssicher: Erzeugte Messdaten sind digital signiert.

Potenzielle Nachteile / Diskussionspunkte:

  • Komplexität: Die komplexe Messtechnik kann bei unsachgemäßer Wartung oder Bedienung anfällig für Fehler sein.
  • Eichfähigkeit: Die Eichfähigkeit und das Software-Update sind wichtige Punkte, die bei einem Einspruch eine Rolle spielen können.
  • Fahrzeugzuordnung: Obwohl das System mehrere Fahrzeuge gleichzeitig messen kann, gab es in der Vergangenheit Diskussionen um die eindeutige Zuordnung bei sehr dichtem Verkehr.

Messfehler und wann sich ein Einspruch lohnen kann

Trotz der hohen Präzision des PoliScan Speed sind Messfehler nicht ausgeschlossen. Gründe hierfür können sein:

  • Aufbaufehler: Unsachgemäßer Aufbau oder falsche Ausrichtung des Messgeräts.
  • Eichfehler: Abgelaufene oder fehlerhafte Eichung des Gerätes.
  • Softwarefehler: Probleme in der Software des Geräts.
  • Umwelteinflüsse: Extreme Wetterbedingungen (z.B. starker Regen oder Nebel) können die Messung beeinträchtigen.
  • Spiegelungen: Reflektionen von Fahrzeugen oder anderen Oberflächen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Messung mit dem PoliScan Speed erhalten, sollten Sie diesen genau prüfen lassen. Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Messakte einsehen und potenzielle Fehlerquellen identifizieren, die zu einem erfolgreichen Einspruch führen können. Insbesondere bei hohen Bußgeldern, Punkten oder drohendem Fahrverbot kann sich eine anwaltliche Prüfung lohnen.

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PTB-Stellungnahme zum "Aachen-Urteil" und die Verlässlichkeit des PoliScan Speed

Im Jahr 2012 sorgte ein Urteil des Amtsgerichts Aachen für Aufsehen, das eine Geschwindigkeitsmessung mit dem PoliScan Speed als nicht verwertbar ansah. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Geräts und kritisierte die Zulassungspraxis der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die PTB, als höchste technische Instanz in Deutschland, veröffentlichte daraufhin eine ausführliche Richtigstellung, die die Vorwürfe umfassend zurückwies.

Kernpunkte der PTB-Richtigstellung:

  • Präzision der Messungen: Die PTB betonte die hohe Messgenauigkeit des PoliScan Speed, die durch mehr als 20.000 Einzelmessungen unter realen Bedingungen bestätigt wurde. Auch internationale Zulassungen untermauern dies.
  • Nachvollziehbarkeit der Messdaten: Entgegen der Behauptung, das Gerät sei eine "Black Box" ohne nachträgliche Prüfmöglichkeit, stellte die PTB klar, dass alle Falldatensätze vorhanden und mit zugelassener Software (z.B. "PoliScan Tuff-viewer") auslesbar sind. Eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle durch eine Befundprüfung sei jederzeit möglich.
  • Irrelevanz des "Smear-Effekts": Der im Urteil genannte "Smear-Effekt" (ein Phänomen bei Digitalkameras zur groben Geschwindigkeitsschätzung) sei für die geeichte Geschwindigkeitsmessung irrelevant. Er diene lediglich einer Plausibilitätskontrolle und sei kein Bestandteil der primären Messwertbildung.
  • Korrekte Auswerterahmen und Software: Die PTB widersprach der Kritik am Auswerterahmen und den Softwareversionen. Sie verwies auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Software (insbesondere Version 1.5.5), die bekannte Auffälligkeiten früherer Versionen behoben hat.
  • Transparenz und Kontrolle: Die PTB wies die Kritik an mangelnder Transparenz und fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten zurück. Die Bauartzulassungsprozesse seien klar geregelt und öffentlich zugänglich. Jedes Gerät werde jährlich von einer unabhängigen Eichbehörde überprüft. Gerichten stehe jederzeit die Möglichkeit einer Befundprüfung und die Einholung einer Stellungnahme der PTB offen.

Die PTB kam zu dem Schluss, dass die im Aachener Urteil geäußerte Kritik in allen Punkten unberechtigt war und auf messtechnisch falschen Annahmen beruhte. Das Urteil hatte dennoch eine Debatte über die Beweisführung bei Geschwindigkeitsmessungen angestoßen, die bis heute nachwirkt.

Wichtige Gerichtsentscheidungen zum PoliScan Speed

Die Messung mit dem PoliScan Speed, einem Laserscanner-Messgerät der Firma Vitronic, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Prüfungen gewesen. Zahlreiche Oberlandesgerichte (OLG) und sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben sich mit seiner Zuverlässigkeit und der Verwertbarkeit der Messergebnisse auseinandergesetzt. Die überwiegende Rechtsprechung bestätigt das PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Urteile:

  • KG Berlin – Beschluss vom 08.12.2023: Die fehlende Speicherung von Rohmessdaten und die angebliche fehlende Erfassung des Messbereichs führen nicht zur Unverwertbarkeit der Messergebnisse. Das Gericht bekräftigte, dass es sich um ein standardisiertes Verfahren handelt und kein Anspruch auf Speicherung zusätzlicher Beweismittel besteht.
  • BVerfG – Beschluss vom 21.06.2023: Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn Verkehrsmessgeräte keine Rohmessdaten speichern. Ein Recht auf erweiterten Zugang zu vorhandenen Beweismitteln bedeutet nicht, dass potenzielle Beweismittel geschaffen oder vorgehalten werden müssen. Das BVerfG bestätigte die bisherige Rechtsprechung zu standardisierten Messverfahren.
  • OLG Düsseldorf – Beschluss vom 31.10.2022: Auch hier wurde bestätigt, dass die Verwertbarkeit der Messergebnisse des Laserscanners PoliScan M1 HP nicht von einer nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespeicherter Messdaten abhängt. Die fehlende Speicherung von Rohmessdaten führt nicht zur Unverwertbarkeit.
  • OLG Frankfurt am Main – Beschluss vom 14.06.2022: Das OLG Frankfurt a.M. entschied ebenfalls, dass die Löschung von Rohmessdaten in einem standardisierten Verfahren nicht zur Unverwertbarkeit der Messung führt. Es wurden keine Verstöße gegen das faire Verfahren oder das rechtliche Gehör festgestellt, und die Anforderungen an die Überprüfbarkeit wurden als eingehalten betrachtet.
  • OLG Düsseldorf – Beschluss vom 30.08.2021: Das Gericht bekräftigte erneut, dass PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren ist. Des Weiteren wurde entschieden, dass die Hilfslinie im Grafikteil des Falldatensatzes nicht zwingend erkennbar sein muss, um das Messergebnis zu verwerten.
  • BayObLG – Beschluss vom 04.01.2021: Die Behörde muss Einsicht in nicht bei der Akte befindliche, aber vorhandene Rohmessdaten gewähren, sofern diese existieren. Allerdings muss dem Betroffenen nicht die gesamte Messserie überlassen werden.
  • OLG Karlsruhe – Beschluss vom 23.10.2017: Beim Messverfahren PoliScan Speed ist die Breite des Auswerterahmens kein Kriterium für die Auswertung des Messfotos. Die Annahme, dass der Rahmen eine Mindestbreite von 80 cm aufweisen muss, wurde als nicht zutreffend befunden.
  • OLG Hamm – Beschl. v. 18.08.2017: Bestätigte, dass Poliscan Speed weiterhin als standardisiertes Messverfahren gilt.
  • OLG Karlsruhe – Beschluss v. 18.08.2017: Eine geringfügige Überschreitung des zugelassenen Messbereichs bei Geschwindigkeitsmessungen mit PoliScan Speed rechtfertigt nicht ohne weiteres einen zusätzlichen Abschlag über den allgemeinen Toleranzabzug hinaus. Eine solche Forderung bedarf einer eingehenden, auf den Einzelfall bezogenen Begründung.

Diese Urteile zeigen eine konsistente Linie der Rechtsprechung, die die Verlässlichkeit und Verwertbarkeit von Messergebnissen des PoliScan Speed, auch ohne Speicherung von Rohmessdaten, weitgehend bestätigt. Dennoch bleibt der Einzelfall entscheidend, und bei Zweifeln kann eine rechtliche Beratung weiterhin sinnvoll sein.

Relevante Paragraphen:

Quellenangaben: