Abstand nicht eingehalten: Bußgeldkatalog 2026

Update: 15.01.2026

Sie sind mit zu niedrigem Abstand geblitzt worden? Hier finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026 und können kostenlos einen Einspruch prüfen.

Eine dicht befahrene Autobahn auf der A2 am Bielefelder Berg.
Abstandsmessungen sind anfällig für Messfehler.

Bußgeldkatalog Abstand 2026

Km/h Abstand
Punkte Fahrverbot Einspruch
> 80< 5/1075 €1-Kostenlos prüfen
> 80< 4/10100 €1-Kostenlos prüfen
> 80< 3/10160 €1-Kostenlos prüfen
> 80< 2/10240 €11 MonatKostenlos prüfen
> 80< 1/10320 €11 MonatKostenlos prüfen
> 100< 5/1075 €1-Kostenlos prüfen
> 100< 4/10100 €1-Kostenlos prüfen
> 100< 3/10160 €21 MonatKostenlos prüfen
> 100< 2/10240 €22 MonateKostenlos prüfen
> 100< 1/10320 €23 MonateKostenlos prüfen
> 130< 5/10100 €1-Kostenlos prüfen
> 130< 4/10150 €1-Kostenlos prüfen
> 130< 3/10240 €21 MonatKostenlos prüfen
> 130< 2/10320 €22 MonateKostenlos prüfen
> 130< 1/10400 €23 MonateKostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Abstandsverstoß (80-100 km/h)

Abstand < 5/10
Abstand < 4/10
Abstand < 3/10
Abstand < 2/10
Abstand < 1/10

Abstandsverstoß (101-130 km/h)

Abstand < 5/10
Abstand < 4/10
Abstand < 3/10
Abstand < 2/10
Abstand < 1/10

Abstandsverstoß (> 130 km/h)

Abstand < 5/10
Abstand < 4/10
Abstand < 3/10
Abstand < 2/10
Abstand < 1/10

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Mindestabstand: Die Regeln der StVO

Ein Abstandsverstoß gehört zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr und wird im Bußgeldkatalog dementsprechend streng geahndet. Die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands ist essenziell, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können und Auffahrunfälle zu vermeiden.

Die Strafen reichen von empfindlichen Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot und sind abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und der Höhe der Unterschreitung des Mindestabstands. Ein Blick auf die wichtigsten Daten:

  • Die Regel besagt: Der Mindestabstand muss in Metern mindestens der Hälfte des Tachowertes in km/h entsprechen (z.B. bei 100 km/h = 50 Meter).
  • Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h drohen bereits bei geringfügiger Unterschreitung (< 5/10 des halben Tachowertes, also 20 Meter bei 80 km/h) ein Punkt in Flensburg.
  • Ab einer Unterschreitung von 3/10 des halben Tachowertes wird in der Regel ein Fahrverbot verhängt.

Zusätzliche Strafen in der Probezeit

Für Fahranfänger ist zu dichtes Auffahren kein Kavaliersdelikt: Ein Abstandsverstoß wird als schwerwiegender A-Verstoß eingestuft. Da junge Fahrer statistisch häufiger in Auffahrunfälle verwickelt sind, greift hier ein strenges Sanktionsmodell, das weit über das normale Bußgeld hinausgeht.

Sobald der Verstoß mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet wird (was bei Geschwindigkeiten über 80 km/h fast immer der Fall ist), löst dies folgende Maßnahmen aus:

  • 1. A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich sofort um zwei Jahre (auf insgesamt vier Jahre). Zudem ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) innerhalb von acht Wochen verpflichtend.
  • 2. A-Verstoß: Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Behörde sowie die dringende Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen.
  • 3. A-Verstoß: Bei einer erneuten Auffälligkeit wird die Fahrerlaubnis entzogen. Es folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, bevor der Führerschein neu beantragt werden kann.

Wurde gegen Sie ein Aufbauseminar angeordnet? Da dieses mit Kosten zwischen 200 € und 500 € verbunden ist und die Zeitplanung oft schwierig ist, lohnt es sich gerade in der Probezeit, das Messprotokoll auf Fehler prüfen zu lassen.

Die "80 km/h"-Grenze

Ein Abstandsverstoß unterhalb von 80 km/h zieht nur ein Verwarnungsgeld bis zu 35 € nach sich. Da solche Verstöße nicht in das Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen werden, haben sie normalerweise keine Auswirkungen auf die Probezeit.

So funktioniert die Abstandsmessung auf der Autobahn

Die meisten Bußgeldstellen setzen für die Überwachung des Sicherheitsabstands auf spezialisierte Brückenmessungen. Besonders häufig kommt dabei das Videokontrollsystem VKS 4.5 zum Einsatz. Das Verfahren ist hochpräzise, folgt aber einem strikten technischen Ablauf:

  • Vorbereitung: Exakte Referenzpunkte auf der Fahrbahn dienen der Software als Grundlage für die spätere Berechnung von Weg und Zeit.
  • Video-Aufzeichnung: Eine Kamera auf der Brücke erfasst den fließenden Verkehr kontinuierlich aus der Fernzone.
  • Identifikation: Unterschreitet ein Fahrzeug den Mindestabstand, wird eine zweite Kamera (Nahbereich) aktiviert, um Fahrer und Kennzeichen zu identifizieren.
  • Software-Auswertung: Die geeichte VKS-Software ermittelt framegenau die Durchschnittsgeschwindigkeit und den exakten Abstand zum Vordermann.
  • Beweissicherung: Das Video wird als gerichtsverwertbares Beweismittel gespeichert und dokumentiert den Verstoß über eine gesamte Messstrecke.

Wichtig: Die 300-Meter-Regel

Ein Abstandsverstoß darf nicht auf einer bloßen Momentaufnahme basieren. Die Messung muss über eine Strecke von mindestens 250 bis 300 Metern (je nach Bundesland und Gericht) konstant dokumentiert sein. Kurzzeitiges Unterschreiten, etwa durch Abbremsen des Vordermanns, darf nicht geahndet werden.

Messprotokoll anfordern

Typische Messfehler: Ihre Chance beim Einspruch

Trotz moderner Technik wie dem VKS 4.5 sind Abstandsmessungen oft anfechtbar. Messfehler oder formale Mängel sind häufige Gründe für einen erfolgreichen Einspruch.

  • Abgelaufene Eichung: Das Gesamtsystem muss alle 12 Monate neu geeicht werden. Fehlt ein aktueller Nachweis, ist die Messung nicht verwertbar.
  • Fehlerhafter Aufbau: Schon minimale Abweichungen im Neigungswinkel der Kamera oder ungenaue Referenzmarkierungen auf dem Asphalt führen zu falschen Berechnungen.
  • Identifikationsprobleme: Bei dichtem Verkehr oder schlechter Witterung kann es zu Fehlzuordnungen kommen. Werden Fahrzeuge verwechselt, ist der Bescheid hinfällig.
  • Manuelle Auswertefehler: Da die Software manuell von Beamten bedient wird, können beim Setzen der Messpunkte (Frames) menschliche Fehler unterlaufen.

Sonderfall: "Einscheren" Dritter

Einer der häufigsten Gründe für einen erfolgreichen Einspruch ist das Einscheren eines anderen Fahrzeugs in Ihren Sicherheitsabstand. In diesem Fall liegt die Verantwortung nicht bei Ihnen. Das Video muss zeigen, dass Sie ausreichend Zeit hatten, den Abstand durch sanftes Abbremsen wiederherzustellen.

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Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.

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