Blitzer auf der A24 bei Neustadt-Glewe, km 1,644 – Richtung Hamburg

Tempolimit 80 km/h Punkt ab 101 · Fahrverbot ab 121 km/h
Messgerät Poliscan FM1 Blitzeranhänger
Richtung Hamburg km 1,644 Abs. 170

Toleranz 3 km/h, über 100 km/h 3 % · Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigslust-Parchim · Mecklenburg-Vorpommern

Bußgeld und Punkte bei Tempo 80 auf der A24

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 20 € - -
11–15 km/h 40 € - -
16–20 km/h 60 € - -
21–25 km/h 100 € 1 -
26–30 km/h 150 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 200 € 1 1 Monat*1 M.*
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat1 M.
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate2 M.
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.

Punkte* WiederholungstäterFahrverbot

Messfehler beim PoliScan FM1: Das sollte geprüft werden

Auf der A24 bei Neustadt-Glewe im Bereich von km 1,644 in Fahrtrichtung Hamburg kommt das Messgerät PoliScan FM1 zum Einsatz. Bei einer Prüfung der Messung sollte deshalb vor allem kontrolliert werden, ob das Gerät korrekt eingesetzt wurde und sich der ermittelte Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen lässt.

Das PoliScan FM1 befindet sich hier in einem Blitzeranhänger. Bei der Prüfung kommt es deshalb nicht nur auf das eigentliche Messgerät, sondern auch auf den korrekten Einsatz des Enforcement Trailers an.

  • Blitzeranhänger nicht vorschriftsgemäß eingesetzt: Für Aufbau und Betrieb des Enforcement Trailers gelten eigene Vorgaben. Ob diese am konkreten Standort eingehalten wurden, kann anhand der Einsatzunterlagen überprüft werden.
  • Fehler bei Ausrichtung oder Gerätekonfiguration: Position, Ausrichtung und Konfiguration des Messgeräts müssen zum dokumentierten Messeinsatz passen.
  • Messwert dem falschen Fahrzeug zugeordnet: Besonders bei dichtem oder mehrspurigem Verkehr muss sich aus Messfoto und Auswerterahmen eindeutig ergeben, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde.
  • Auffälliges Messfoto: Weitere Fahrzeuge im Auswertebereich oder eine unplausible Position des Auswerterahmens können Anlass sein, die konkrete Messung genauer zu untersuchen.
  • Unterlagen zum Enforcement Trailer fehlen: Auch die Gebrauchsanweisung des Anhängers kann für die Überprüfung der Messung wichtig sein. Das OLG Zweibrücken beanstandete die verweigerte Herausgabe trotz rechtzeitigem Antrag (OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsBs 98/20).

Besonderheiten dieser Messstelle

Die Messstelle liegt im Bereich eines Autobahnkreuzes (Kreuz Schwerin). Hier wechseln viele Fahrzeuge die Spur, und Tempolimits folgen dicht aufeinander. Deshalb lohnt ein genauer Blick darauf, ob der Messwert eindeutig dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wurde.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine feste Meter-Vorgabe für den Abstand zwischen Tempo-Schild und Messstelle. Entscheidend ist dann vor allem, ob das Limit rechtzeitig und gut erkennbar angekündigt war.

Zuständige Bußgeldstelle: Landratsamt Ludwigslust-Parchim

Zuständig für die Messstelle auf der A24 bei Neustadt-Glewe im Bereich von km 1,644 ist der Landratsamt Ludwigslust-Parchim, Abteilung Verkehrsüberwachung. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Den Portalzugang, die benötigten Login-Daten und die Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Landratsamt Ludwigslust-Parchim.

Häufige Fragen zur Messstelle auf der A24 bei Neustadt-Glewe

Was kostet ein Blitzer auf der A24 bei Neustadt-Glewe?

Bei Tempo 80 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 100 km/h bleibt es bei höchstens 60 €. Ab 101 km/h kostet es 100 € und einen Punkt in Flensburg, ab 121 km/h 320 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog außerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 121 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 106 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim PoliScan FM1 abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 110 km/h, werden 4 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 106 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Der Landratsamt Ludwigslust-Parchim. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Kann ich die Messung mit dem PoliScan FM1 prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum PoliScan FM1. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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