ESO ES 8.0: Messfehler, Fotolinie & Einspruch bei Lichtschrankenblitzern
Der ESO ES 8.0 ist ein Weg-Zeit-Messgerät mit Helligkeitssensoren. Hier erfahren Sie, wie der Einseitensensor arbeitet, welche Unterlagen bei einer Messung geprüft werden können und wie Gerichte die Diskussion um Rohmessdaten einordnen.
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Der ESO ES 8.0 wird als standardisiertes Messverfahren eingesetzt. Trotzdem können im Einzelfall unter anderem Eichung, Aufbau, Bedienung, Messprotokoll und die Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug geprüft werden.
Zum Blitzer-CheckESO ES 8.0: Der Einseitensensor
Der ESO ES 8.0 ist ein Geschwindigkeitsüberwachungsgerät und der Nachfolger des ESO ES 3.0. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt den ES 8.0 als Weg-Zeit-Messgerät mit Helligkeitssensoren. Für die Bauart besteht die Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0017.
Das System wird typischerweise mobil am Fahrbahnrand eingesetzt. Für die rechtliche Bewertung ist wichtig: Der ES 8.0 wird von Gerichten grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das bedeutet nicht, dass jede einzelne Messung automatisch fehlerfrei ist; konkrete Anhaltspunkte für Aufbau-, Bedien- oder Zuordnungsfehler können weiterhin geprüft werden.
Funktionsweise: Weg-Zeit-Messung mit Helligkeitssensoren
Beim Einseitensensor wird die Geschwindigkeit anhand von Helligkeitsänderungen ermittelt, die ein vorbeifahrendes Fahrzeug an den Sensoren verursacht. Aus den zeitlich versetzten Signalen und der festgelegten Messgeometrie wird die Geschwindigkeit bestimmt. Das System benötigt dabei keinen Reflektor auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Zur Messung gehört außerdem eine Fotodokumentation. Bei der Auswertung muss sich der festgestellte Messwert dem abgebildeten Fahrzeug eindeutig zuordnen lassen. Genau deshalb gehören Beweisfoto, Messprotokoll, Gerätestatus und die vorgeschriebenen Unterlagen zu den Punkten, die im Einzelfall kontrolliert werden können.
LED-Scheinwerfer: Die PTB hat ES 3.0 und ES 8.0 gezielt mit LED-Leuchten und sogenannten Laufblinkern untersucht. Nach diesen Prüfungen gab es keine Hinweise darauf, dass dadurch falsche Geschwindigkeitsmesswerte entstehen.
Welche Punkte können bei einer ES-8.0-Messung geprüft werden?
Bei einer Akteneinsicht kommt es weniger auf pauschale Fehlerlisten als auf die Unterlagen der konkreten Messung an. Relevant können insbesondere folgende Punkte sein:
- Eichung und Gerätestatus: War das eingesetzte Gerät zum Messzeitpunkt ordnungsgemäß geeicht und wurde die zugelassene Software verwendet?
- Aufbau und Bedienung: Wurde das Gerät entsprechend den Vorgaben für den konkreten Einsatz eingerichtet und bedient?
- Messprotokoll und Dokumentation: Sind Messstelle, Gerät, Bedienpersonal und die erforderlichen Angaben nachvollziehbar dokumentiert?
- Fahrzeugzuordnung: Lassen sich Messwert und Beweisfoto eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen, insbesondere bei mehreren Fahrzeugen im Aufnahmebereich?
- Weitere Messunterlagen: Sind vorhandene, für die Verteidigung relevante Informationen auf konkretes Verlangen zugänglich?
Rohmessdaten beim ESO ES 8.0: Was sagt die Rechtsprechung?
Die Diskussion um sogenannte Rohmessdaten ist juristisch differenzierter, als es häufig dargestellt wird. Das AG Schleiden hatte mit Urteil vom 02.09.2022 (Az. 13 OWi-304 Js 802/22-179/22) einen Betroffenen freigesprochen und die softwarebedingte Nichtspeicherung zuvor verfügbarer Messdaten als problematisch für eine effektive Verteidigung bewertet.
Wichtig: Diese Linie setzte sich nicht durch. Das OLG Köln stellte mit Beschluss vom 16.12.2022 (Az. III-1 RBs 371/22) für eine ES-8.0-Messung klar, dass auch Messungen verwertbar sein können, bei denen die sogenannten Rohmessdaten nicht gespeichert werden. Allein die fehlende Speicherung begründet danach keinen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Der ES 8.0 wird weiterhin als standardisiertes Messverfahren behandelt.
Das bedeutet für die Praxis: Fehlende Rohmessdaten allein machen eine ES-8.0-Messung nicht unverwertbar. Entscheidend bleiben konkrete Auffälligkeiten der jeweiligen Messung und die Prüfung der vorhandenen Unterlagen, etwa Eichung, Gerätestatus, Messprotokoll, Bedienung und Fahrzeugzuordnung. Das AG Altötting hat diese obergerichtliche Linie 2023 ebenfalls aufgegriffen.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, welche vorhandenen Informationen die Verteidigung auf ein konkretes Verlangen erhalten muss. Nach der Rechtsprechung kann sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch auf Zugang zu bestimmten, bei der Behörde vorhandenen und für die Verteidigung relevanten Messinformationen ergeben.
ESO-8.0-Messung prüfen lassen?
Entscheidend ist der konkrete Fall: Wir prüfen unter anderem Messunterlagen, Dokumentation und Fahrzeugzuordnung und geben Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten.
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