Blitzer auf der A4 bei Dresden, Höhe Flughafen – Richtung Jena

Auf der A4 bei Dresden geblitzt worden und jetzt drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Hier überwacht ein mobiler Blitzer auf Höhe Flughafen in Fahrtrichtung Jena die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan Speed. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist die Landesdirektion Sachsen.
Auf der A4 bei Dresden geblitzt?
Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hoch. Unser Blitzer-Experte prüft kostenlos, ob sich Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot vermeiden lassen.
Schreiben hochladenBußgeld und Punkte bei Tempo 100 auf der A4
| Zu schnell | Bußgeld | PunkteP | FahrverbotFV |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 20 € | - | - |
| 11–15 km/h | 40 € | - | - |
| 16–20 km/h | 60 € | - | - |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | - |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat*1 M.* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat*1 M.* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M. |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M. |
Punkte* WiederholungstäterFahrverbot
Tempolimits auf Autobahnen wechseln oft auf kurzer Strecke, etwa vor Baustellen, Kreuzen oder Tunneln. Ob das Limit an der Messstelle rechtzeitig und eindeutig angeordnet und angekündigt war, ist deshalb ein wichtiger Prüfpunkt. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.
Post von der Landesdirektion Sachsen?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft, ob die Messung mit dem PoliScan Speed korrekt war, kostenlos und unverbindlich.
Schreiben hochladenSo funktioniert das Messgerät PoliScan Speed
Das Messgerät PoliScan Speed arbeitet mit Lasertechnik nach dem sogenannten LiDAR-Prinzip. Das Gerät sendet sehr kurze Infrarot-Laserimpulse aus, die von vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit der zurückkehrenden Signale ermittelt das System fortlaufend Entfernung und Position jedes Fahrzeugs im Messbereich.
Aus vielen aufeinanderfolgenden Einzelmessungen berechnet die Software die Geschwindigkeit. Interne Plausibilitätsprüfungen sollen widersprüchliche Messverläufe aussortieren. Weil das Gerät mehrere Fahrzeuge und Fahrstreifen gleichzeitig verfolgt, entscheidet am Ende ein eingeblendeter Auswerterahmen auf dem Messfoto darüber, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wird.
Bei einer mobilen Messung wird das Gerät für jeden Einsatz neu aufgebaut, etwa auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug. Ausrichtung und Aufstellung müssen deshalb bei jedem Einsatz korrekt eingerichtet und im Messprotokoll festgehalten werden.
Diese Messfehler beim PoliScan Speed können einen Einspruch erfolgreich machen
- Fahrzeugzuordnung und AuswerterahmenDer wichtigste Angriffspunkt ist die Zuordnung. Bei einer Frontmessung muss der Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers bestimmte Fahrzeugmerkmale erfassen. Liegt er an einer unzulässigen Position oder ragen Teile eines weiteren Fahrzeugs gleicher Fahrtrichtung hinein, kann die Aufnahme gegen die Auswertekriterien verstoßen. Gerade auf der A4 bei Dresden mit mehreren Fahrstreifen, Lkw-Kolonnen und häufigen Spurwechseln sollte das genau geprüft werden.
- Zulässiger MessbereichDie Geschwindigkeit muss innerhalb des Entfernungsbereichs ermittelt werden, der für die jeweilige Geräteversion zugelassen ist. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Messwertbildung außerhalb dieses Bereichs stattfand, ist zu klären, ob die Messung noch den technischen Anforderungen entspricht.
- Softwareversion und FalldateiDie verwendete Software muss für die konkrete Gerätekonfiguration zugelassen sein. Außerdem lohnt der Abgleich der digitalen Falldatei mit dem Messprotokoll: Stimmen Gerätenummer, Messzeit und Messwert nicht überein, muss die Ursache geklärt werden.
- ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
- FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.
- Aufstellung, Messprotokoll und SchulungBei mobilen Messungen muss das Gerät bei jedem Einsatz neu eingerichtet werden. Im Messprotokoll müssen Aufstellort, Ausrichtung, Testmessungen und Beginn und Ende der Messung dokumentiert sein. Außerdem muss das Messpersonal für das konkrete Gerät geschult sein. Fehlen diese Angaben oder widersprechen sie sich, kann das die Messung angreifbar machen.
- Beschilderung, Baustellen und GeschwindigkeitstrichterAuf Autobahnen wird das Tempo oft stufenweise reduziert, etwa vor Baustellen, Kreuzen oder Tunneln. Entscheidend ist, ob das Tempolimit von 100 km/h zum Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet war, auf beiden Seiten oder auf Schilderbrücken gut sichtbar stand und wie weit die Messstelle vom letzten Schild entfernt ist. Bei Baustellen wechseln Beschilderung und Verkehrsführung häufig, deshalb lohnt sich hier ein genauer Blick in die verkehrsrechtliche Anordnung.
Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.
Besonderheiten dieser Messstelle
In Sachsen sollen mobile Messungen nach der VwV Verkehrsüberwachung mindestens 150 m hinter dem Tempo-Schild stehen. Diese Abstände stehen in Verwaltungsvorschriften, nicht im Gesetz. Eine Unterschreitung macht die Messung deshalb nicht automatisch unwirksam, kann aber ein Ansatzpunkt sein, etwa beim Fahrverbot.
Zuständige Bußgeldstelle: Landesdirektion Sachsen
Zuständig für die Messstelle auf der A4 bei Dresden auf Höhe Flughafen ist die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.
Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Den Portalzugang, die benötigten Login-Daten und die Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei der Landesdirektion Sachsen.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.
Nach einer Messung auf der A4 bei Dresden fordert er die Verfahrensunterlagen von der Landesdirektion Sachsen an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim PoliScan Speed.
Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.
Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.
Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge
Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort A4 bei Dresden auf Höhe Flughafen in Fahrtrichtung Jena und das Zustellungsdatum an.
Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.
Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.
Messung kostenlos prüfen lassen
Sie haben Post von der Landesdirektion Sachsen zu einer Messung auf der A4 bei Dresden? Laden Sie das Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Einspruch prüfenHäufige Fragen zur Messstelle auf der A4 bei Dresden
Was kostet ein Blitzer auf der A4 bei Dresden?
Bei Tempo 100 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 120 km/h bleibt es bei höchstens 60 €. Ab 121 km/h kostet es 100 € und einen Punkt in Flensburg, ab 141 km/h 320 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog außerorts.
Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?
Ab 141 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 126 km/h einen Monat Fahrverbot.
Wie viel Toleranz wird beim PoliScan Speed abgezogen?
Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 130 km/h, werden 4 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 126 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.
Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?
Die Landesdirektion Sachsen. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.
Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
Kann ich die Messung mit dem PoliScan Speed prüfen lassen?
Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum PoliScan Speed. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.
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