Blitzer auf der B5 in Wustermark an der Auffahrt zur A10 – Richtung Berlin
Erfasst am 12.11.2025
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B5 · Wustermark
- Standort
- an der Auffahrt zur A10
- Richtung
- Berlin
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 80 km/h
- Messgerät
- PoliScan Fm1
- Blitzertyp
- Blitzeranhänger
- Toleranz
- 3 km/h, ab 101 km/h 3 %
- Bußgeldstelle
- Zentraldienst der Polizei
- Bundesland
- Brandenburg
Welche Strafen drohen auf der B5 bei Wustermark?
Der Blitzeranhänger (PoliScan Fm1) auf der B5 bei Wustermark misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Berlin. Erlaubt sind hier außerorts 80 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 101 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 121 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 81–90 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 91–95 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 96–100 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 101–105 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 106–110 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 111–120 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 121–130 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 131–140 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 141–150 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 151 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B5 bei Wustermark?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem PoliScan Fm1 kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B5 bei Wustermark gemessen
Im Blitzeranhänger auf der B5 bei Wustermark arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Wustermark weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B5 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
- Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Wustermark kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Wustermark gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Zentraldienst der Polizei
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B5 bei Wustermark ist der Zentraldienst der Polizei, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Zentraldienst der Polizei.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B5 bei Wustermark geblitzt worden und haben Post vom Zentraldienst der Polizei erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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