Ampelblitzer PoliScan 3R in der Neustrelitzer Straße (B96) in Neubrandenburg
Ampel & Tempo · PoliScan 3R

Ampel- und Tempoblitzer in der Neustrelitzer Straße (B96) in Neubrandenburg – stadteinwärts

Erfasst am 06.10.2026

Ampelblitzer auf einen Blick

Kreuzung
Neustrelitzer Straße (B96)
Richtung
stadteinwärts
Überwacht
Rotlicht & Tempo
Tempolimit
60 km/h
Gelbphase
4 Sekunden (RiLSA)
Messgerät
PoliScan 3R
Blitzertyp
Stationärer Blitzer
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Welche Strafe droht an der roten Ampel in Neubrandenburg?

Die Kombianlage (PoliScan 3R) in der Neustrelitzer Straße (B96) in Neubrandenburg stadteinwärts fotografiert, wer bei Rot über die Haltelinie fährt. Entscheidend ist die Rotzeit, die im Anhörungsbogen bzw. im Bußgeldbescheid steht: Bis zu einer Sekunde sind es 90 € und 1 Punkt, länger als eine Sekunde 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei 60 km/h muss die Gelbphase hier 4 Sekunden dauern. Die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße.

Rotlichtverstoß
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Rotlichtverstößen
RotzeitBußgeldPunkteFahrverbot
bis 1 Sekunde 90 € Punkte 1 Fahrverbot –
bis 1 Sekundemit Gefährdung 200 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
bis 1 Sekundemit Sachschaden 240 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekunde 200 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekundemit Gefährdung 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekundemit Sachschaden 360 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat

Zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Maßgeblich ist die Rotzeit beim Überfahren der Haltelinie. Bußgeldkatalog Rotlicht

Die Anlage überwacht zusätzlich die Geschwindigkeit. Bei erlaubten 60 km/h kommt ab 81 km/h ein Punkt hinzu, ab 91 km/h ein Monat Fahrverbot (jeweils nach Toleranzabzug). Alle Stufen: Bußgeldkatalog innerorts.

Mögliche Messfehler beim Ampelblitzer PoliScan 3R in Neubrandenburg

Bei einem Rotlichtverstoß in der Neustrelitzer Straße (B96) in Neubrandenburg müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Die Anlage sollte mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie nach Beginn der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. Wer an der Haltelinie oder kurz dahinter anhält, hat den Kreuzungsbereich nicht gefährdet.
  • Auf den Fotos müssen Fahrzeug und Person am Steuer eindeutig zu erkennen sein. Ist das Blitzerfoto kaum erkennbar, hat ein Einspruch gute Chancen.
  • Die Messdaten müssen vollständig gespeichert und übermittelt worden sein. Fehlen Teile der Rohmessdaten, lässt sich die Messung nicht nachprüfen.
  • Bei 60 km/h soll die Gelbphase nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 4 Sekunden dauern. Ist sie kürzer, kann das für den Einspruch erheblich sein; der Phasenplan der Ampel lässt sich über die Akteneinsicht anfordern.

Wie genau die Beweisführung sein muss, zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt: Dort wurde ein Urteil wegen Rotlichtverstoßes aufgehoben, weil entscheidende Angaben fehlten.

Bußgeldbescheid aus Neubrandenburg erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nach einer Messung in der Neustrelitzer Straße (B96) in Neubrandenburg leitet LK Mecklenburgische Seenplatte das Bußgeldverfahren ein. Zuerst kommt in der Regel ein Anhörungsbogen. Hier ist Vorsicht geboten: Sie müssen sich nicht selbst belasten.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Verfolgungsverjährung beträgt seit dem 1. Juli 2026 einheitlich sechs Monate; bestimmte Verfahrenshandlungen wie der Versand eines Anhörungsbogens können sie unterbrechen. Messprotokoll, Fotos und Ampel-Phasenplan lassen sich im Verfahren über eine Akteneinsicht einsehen, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

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