Fahreridentifikation: Wie der Fahrer nach dem Blitzer ermittelt wird
Nur wer gefahren ist, zahlt. Wie die Behörde den Fahrer über Foto, Passbild und Ermittlungen feststellt, wann das scheitert und welche Rechte Halter haben.
Was ist die Fahreridentifikation?
In Deutschland gilt bei Verkehrsverstößen die Fahrerhaftung: Ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot bekommt nur, wer gefahren ist, nicht automatisch der Halter. Die Behörde muss deshalb nach einer Messung feststellen, wer am Steuer saß. Diesen Vorgang nennt man Fahreridentifikation.
Eine Ausnahme gilt bei Park- und Halteverstößen: Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, trägt der Halter die Verfahrenskosten (§ 25a StVG), mehr dazu unter Parken ohne Parkschein.
Wie die Behörde den Fahrer ermittelt
- Beweisfoto: Grundlage ist das Beweisfoto des Blitzers, auf dem der Fahrer zu erkennen sein muss.
- Anhörung des Halters: Die Behörde schickt dem Halter einen Anhörungsbogen oder, wenn sie einen anderen Fahrer vermutet, einen Zeugenfragebogen.
- Abgleich mit dem Passfoto: Die Bußgeldstelle darf das Lichtbild aus dem Pass- oder Personalausweisregister anfordern und mit dem Beweisfoto vergleichen.
- Weitere Ermittlungen: Bleibt es unklar, kann die Polizei Nachbarn oder den Arbeitgeber befragen oder den Halter zu Hause aufsuchen.
Wann die Identifikation scheitern kann
Ist das Foto unscharf, überbelichtet oder das Gesicht durch Sonnenblende, Hand, Helm oder Spiegelungen verdeckt, kann ein sicherer Abgleich unmöglich sein. Kommen mehrere ähnlich aussehende Personen als Fahrer in Betracht, etwa Vater und Sohn, wird es für die Behörde ebenfalls schwierig.
Im Gerichtsverfahren wird bei Zweifeln oft ein anthropologisches Gutachten eingeholt. Der Sachverständige vergleicht dabei Merkmale wie Ohren, Nase, Kinn oder Haaransatz. Ist das Foto ausreichend scharf, kann auch das Gericht selbst den Fahrer durch Vergleich mit dem Betroffenen erkennen.
Fristen und Fahrtenbuch
Die Behörde muss den Fahrer innerhalb der Verfolgungsverjährung ermitteln. Für Verkehrsverstöße nach § 24 StVG beträgt sie seit dem 1. Juli 2026 sechs Monate. Wichtig: Ein Zeugenfragebogen an den Halter unterbricht die Verjährung gegenüber dem tatsächlichen Fahrer nicht.
Gelingt die Identifikation nicht, kann dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Das ist schon bei einem einzelnen Verstoß mit Punkt möglich, mehr dazu unter § 31a StVZO.
Ihre Rechte als Halter
- Als Betroffener: Sie müssen nur Angaben zur Person machen. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen.
- Als Zeuge: Sind Sie mit dem Fahrer verwandt oder verheiratet, haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen ihn nicht benennen.
- Falsche Angaben: Wer wissentlich eine falsche Person als Fahrer benennt, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen.
Sind Sie auf dem Foto zu erkennen?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft Foto und Messung kostenlos und unverbindlich.
Einspruch prüfenRechtsgrundlagen
- § 22 Abs. 2 PassG und § 24 Abs. 2 PAuswG: Übermittlung des Lichtbilds an Behörden
- § 46 OWiG in Verbindung mit § 52 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht
- § 25a StVG: Kostentragungspflicht des Halters