Punkte in Flensburg: Welche Regeln gelten 2026 für Autofahrer?

Bei verschiedenen Verkehrsverstößen drohen Punkte in Flensburg. Erfahren Sie jetzt, wann Punkte drohen, wie Sie den Punktestand abfragen und Punkte abbauen können.

01.01.2026, 18:01 Uhr Redaktion
Punkte in Flensburg können weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
Punkte in Flensburg können weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
01 Einführung

Was Sie über Punkte in Flensburg wissen müssen

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg fungiert als zentrale Instanz zur Bewertung der Verkehrssicherheit in Deutschland. Für Fahrzeughalter und Fahrer bilden die sogenannten Punkte in Flensburg die unmittelbarste rechtliche Konsequenz aus schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten. Doch welche exakten Mechanismen bestimmen die Punktevergabe, wann beginnt die juristisch relevante Verjährung und welche administrativen Konsequenzen drohen ab einer kritischen Punktezahl?

Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine fundierte Analyse des geltenden Punktesystems im Jahr 2026: Von der differenzierten Vergabe der Punkte (beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß) über die gesetzlichen Möglichkeiten zum Punkteabbau bis hin zu den behördlichen Maßnahmen. Wir beleuchten, warum eine kontinuierliche Prüfung Ihres Punktekontos essenziell ist, um einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis proaktiv zu verhindern.

Die Punktesystem-Reform

Die grundlegende Reform des Systems im Jahr 2014 überführte das ehemalige "Verkehrszentralregister" in das moderne Fahreignungsregister (FAER). Dabei wurde die Skala radikal vereinfacht: Statt der alten 18-Punkte-Grenze markiert heute bereits ein Stand von acht Punkten das Erlöschen der fahrerlaubnisrechtlichen Eignung.

02 Datenbank

Das Fahreignungsregister (FAER): Die zentrale Instanz des KBA

Das Fahreignungsregister (FAER), im Volksmund oft noch als "Verkehrssünderkartei" bezeichnet, wird hochoffiziell beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Es dient als bundesweites Archiv für alle fahreignungsrelevanten Entscheidungen und bildet die objektive Grundlage für die Bewertung der Verkehrszuverlässigkeit eines jeden Verkehrsteilnehmers. Hauptzweck ist die Erfassung und Bewertung von Verstößen, um die allgemeine Verkehrssicherheit präventiv zu erhöhen.

Das FAER dokumentiert dabei deutlich mehr als nur die reine Anzahl der Punkte. Zu den im Register hinterlegten Daten gehören insbesondere:

  • Sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab 60 Euro.
  • Verkehrsrechtliche Straftaten (z. B. Trunkenheit am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Unfallflucht).
  • Maßnahmen innerhalb eines Bußgeldverfahrens wie Fahrverbote oder Entziehungen.
  • Die jeweiligen Tilgungs- und Überliegefristen der einzelnen Einträge.

Statistik: Die häufigsten registrierten Verstöße (Stand 2025/2026)

Die aktuellen Auswertungen des KBA zeigen eine deutliche Tendenz: Mangelnde Aufmerksamkeit und überhöhte Geschwindigkeit bleiben die primären Ursachen für Punktebucheinträge. Die Top-Verstöße im Register belegen die Notwendigkeit einer konsequenten Überwachung:

  • Geschwindigkeitsverstöße: Mit ca. 2,5 Millionen Fällen das Hauptdelikt im FAER.
  • Handy am Steuer: Verstöße gegen das Nutzungsverbot führen zu massiven Neueintragungen.
  • Rotlichtverstöße: Über 300.000 registrierte Fälle, die oft ein Fahrverbot nach sich ziehen.
  • Alkohol- und Drogenverstöße: Zusammen über 150.000 Fälle, die in der Regel zur sofortigen Prüfung der Fahreignung führen.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Daten zu Verkehrsauffälligkeiten

03 Kriterien

Wann werden Punkte in Flensburg vergeben?

Punkte im FAER werden ausschließlich für Verstöße vergeben, die die Verkehrssicherheit unmittelbar beeinträchtigen. Bagatellverstöße unter einem Bußgeldsatz von 60 Euro führen zu keiner Registrierung in Flensburg. Die Gewichtung der Punkte erfolgt streng nach der Schwere der Zuwiderhandlung gemäß der Anlage 13 zu § 40 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).

Die folgende Klassifizierung verdeutlicht die Vergabe der Punkte nach dem aktuellen Bußgeldkatalog:

04 Punktekategorien

Die Klassifizierung der Verstöße

Das Punktesystem differenziert strikt nach der Schwere des Eingriffs in die Verkehrssicherheit. Jeder Eintrag im Bußgeldkatalog ist einer von drei Kategorien zugeordnet, die über die Anzahl der Punkte sowie die Tilgungsfristen entscheiden.

1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeiten

Ein Punkt in Flensburg markiert den Einstieg in das Register. Er wird bei Verstößen vergeben, die zwar die Sicherheit gefährden, aber in der Regel noch kein Regelfahrverbot nach sich ziehen.

Einstufung Relevante Beispiele
Schwere Ordnungswidrigkeit (OWiG) ohne unmittelbare Nebenfolgen.

2 Punkte: Besonders schwere Verstöße

Zwei Punkte werden vergeben, wenn der Verstoß die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigt oder bereits eine Straftat vorliegt, die jedoch noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Einstufung Relevante Beispiele
Besonders schwere Ordnungswidrigkeit (meist mit Fahrverbot) oder Straftat.
  • Geschwindigkeit ab 31 km/h innerorts / 41 km/h außerorts.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rot).
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5-Promille-Grenze).
  • Gefährlicher Abstandsverstoß (weniger als 3/10 des halben Tachowerts).

3 Punkte: Verkehrsstraftaten mit Entziehung

Einstufung Relevante Beispiele
Verkehrsstraftat mit unmittelbarem Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht).
  • Teilnahme an nicht angemeldeten Kraftfahrzeugrennen.
  • Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit).
  • Nötigung im Straßenverkehr mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Tipp: Bagatellen führen nicht zu Punkten

Verstöße, die lediglich ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen (unter 60 Euro), werden nicht im FAER registriert. Dazu gehören beispielsweise einfache Parkverstöße oder geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h ohne Gefährdung.

Jeder Eintrag im Register unterliegt einer gesetzlich definierten Tilgungsfrist. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Punkte automatisch gelöscht, sofern die Überliegefrist beachtet wurde.

05 Tilgung

Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Im Gegensatz zum alten System verjährt heute jeder Verstoß einzeln. Die Tilgungsfristen sind starr und richten sich ausschließlich nach der Punktebewertung des jeweiligen Delikts:

  • 1 Punkt: Tilgung erfolgt nach 2,5 Jahren.
  • 2 Punkte: Tilgung erfolgt nach 5 Jahren.
  • 3 Punkte: Tilgung erfolgt nach 10 Jahren.

Wichtig für die Rechtssicherheit: Das "Hineinziehen" neuer Punkte (Hemmung der Tilgung) existiert in dieser Form nicht mehr. Jeder Punkt verfällt für sich. Allerdings schließt sich an die Tilgung eine einjährige Überliegefrist an, in der die Punkte zwar nicht mehr für neue Maßnahmen zählen, aber für die Bewertung von Altfällen gespeichert bleiben.

06 Prävention

Punkte aktiv abbauen: Das Fahreignungsseminar (FES)

Kraftfahrer haben die Möglichkeit, aktiv auf ihren Punktestand einzuwirken. Bei einem Kontostand von 1 bis 5 Punkten ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) möglich, um einen Punkt abzubauen.

  • Das Seminar kombiniert verkehrspädagogische Module mit verkehrspsychologischen Einzelsitzungen.
  • Ein Punkteabbau ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren zulässig.
  • Ab einem Stand von 6 Punkten ist die Teilnahme weiterhin möglich, führt jedoch nicht mehr zum Punkteabzug.

Strategischer Punkteabbau

Warten Sie nicht auf die behördliche Verwarnung. Durch ein frühzeitiges Fahreignungsseminar sichern Sie sich einen Puffer und vermeiden kritische Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Punkteabbau.

07 Eskalationsstufen

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Das Punktesystem ist als Warnsystem konzipiert. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte einzugreifen:

  • 1 bis 3 Punkte: Vormerkung ohne administrative Folgen.
  • 4 bis 5 Punkte: Kostenpflichtige Ermahnung. Hinweis auf freiwilligen Punkteabbau.
  • 6 bis 7 Punkte: Schriftliche Verwarnung. Letzte Warnstufe vor dem Entzug.
  • 8 Punkte: Unmittelbarer Entzug der Fahrerlaubnis. Festlegung einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

MPU-Risiko bei 8 Punkten

Bei einem Entzug wegen Erreichen der 8-Punkte-Grenze fordert die Behörde in der Regel ein positives Gutachten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), bevor eine Neuerteilung erfolgt.

08 Selbstauskunft

Transparenz: So fragen Sie Ihren Punktestand ab

Die proaktive Kontrolle des eigenen Punktekontos ist der beste Schutz vor bösen Überraschungen. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt die Auskunft kostenlos zur Verfügung:

  • Online-Abfrage: Sofortige Auskunft mittels Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
  • Postweg: Formloser Antrag oder KBA-Formular inklusive Identitätsnachweis.
  • Persönlich: Direkte Einsichtnahme im Auskunftspavillon des KBA in Flensburg.

Sie erhalten ein detailliertes Protokoll über alle gespeicherten Entscheidungen, die Tilgungsdaten und den aktuellen Punktestand.

Relevante Paragraphen:

Quellenangaben:




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