Tipps 03.06.2025, 09:55 Uhr Oliver Godolt

Punkte in Flensburg: Ihr umfassender Ratgeber

Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden oder haben eine Rote Ampel überfahren? Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr drohen bei schwerwiegenderen Verstößen Punkte in Flensburg. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen.

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Der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg

Was Sie über Punkte in Flensburg wissen müssen

Punkte in Flensburg sind mehr als nur Ziffern im Computer – sie können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben. Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ist die zentrale Stelle, die alle Verkehrsverstöße registriert. Doch wie genau entstehen Punkte, wann verfallen sie und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Ihr Punktekonto zu voll wird?

Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Punktesystem, von der Entstehung neuer Punkte bis hin zu den Möglichkeiten des Abbaus und den ernsten Folgen bei zu vielen Einträgen. Erfahren Sie, wie Sie Ihren aktuellen Punktestand abfragen können und warum es so wichtig ist, Ihr Punktekonto im Blick zu behalten.

Tipp: FAER hat die "Verkehrssünderkartei" ersetzt!

Seit der Reform von 2014 wurde das ehemalige "Verkehrszentralregister" zum "Fahreignungsregister" umbenannt. Auch das Punktesystem wurde angepasst: Heute gilt die Skala von 1 bis 8 Punkten, statt wie früher bis 18.

Was ist das Fahreignungsregister (FAER)?

Das Fahreignungsregister ist die offizielle Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), in der alle verkehrsrelevanten Daten von Kraftfahrern in Deutschland erfasst werden. Es hat das frühere Verkehrszentralregister (VZR) im Jahr 2014 abgelöst und ist entscheidend für die Bewertung der Fahreignung von Verkehrsteilnehmern.

Jeder Punkt, der im FAER eingetragen wird, ist ein Signal für die Behörden und kann bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte zu Konsequenzen führen.


Was ist das Fahreignungsregister (FAER)?

Das Fahreignungsregister (FAER), besser bekannt als die "Verkehrssünderkartei", wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Es ist ein zentrales Register, in dem alle relevanten Informationen über Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten von Fahrern in Deutschland gesammelt werden. Es dient dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auffällige Fahrer zu identifizieren.

Im FAER werden nicht nur Punkte erfasst, sondern auch andere wichtige Daten, wie beispielsweise:

  • Ordnungswidrigkeiten mit Punkten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen).
  • Verkehrsstraftaten (z.B. Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht).
  • Entziehungen der Fahrerlaubnis oder Fahrverbote.
  • Tilgungsfristen und Löschungen von Eintragungen.

Die häufigsten Verstöße im Fahreignungsregister (Stand 2024)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht regelmäßig Statistiken zu den im FAER registrierten Verstößen. Hier sind die Top 5 aus dem Jahr 2024:

  • Geschwindigkeitsverstöße: 2.412.735 Fälle
  • Smartphone-/Handyverstöße: 380.292 Fälle
  • Rotlichtverstöße: 319.472 Fälle
  • Alkoholverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten): 107.784 Fälle
  • Drogenverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten): 46.919 Fälle

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrsauffälligkeiten

Wann werden Punkte in Flensburg vergeben?

Punkte im Fahreignungsregister erhalten Sie nicht für jeden Verkehrsverstoß. Es sind vor allem solche, die als "verkehrssicherheitsrelevant" eingestuft werden. Die Anzahl der Punkte hängt von der Schwere des Verstoßes ab:

1 Punkt:

Ein Punkt in Flensburg wird bei schweren Ordnungswidrigkeiten vergeben. Beispiele hierfür sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts oder 21 km/h außerorts.
  • Abstandsverstoß (bei 4/10 oder 5/10 Abstand über 80 km/h ohne Gefährdung).
  • Parken in zweiter Reihe mit Behinderung.
  • Nutzung des Handys am Steuer.

2 Punkte:

Zwei Punkte in Flensburg drohen bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis. Beispiele hierfür sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase länger als 1 Sekunde oder mit Gefährdung).
  • Gefährdung des Straßenverkehrs ohne Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille).

3 Punkte:

Drei Punkte in Flenbsurg werden für Für Straftaten, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder einer Sperre für die Wiedererteilung verbunden sind. Beispiele hierfür sind:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht).
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
  • Trunkenheit im Verkehr mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Tipp: Bagatellen geben keine Punkte!

Kleinere Vergehen wie geringfügige Parkverstöße oder kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen (bis 20 km/h) führen in der Regel nur zu einem Bußgeld, aber nicht zu Punkten in Flensburg. Prüfen Sie immer die genaue Klassifizierung des Verstoßes.

Jeder Eintrag im Fahreignungsregister wird mit einer bestimmten Tilgungsfrist versehen, nach deren Ablauf die Punkte automatisch gelöscht werden.

Punkte abbauen und Tilgung der Punkte

Punkte verfallen nicht sofort, sondern haben feste Tilgungsfristen. Diese sind abhängig von der Schwere des Verstoßes:

  • 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren.
  • 2 Punkte: Tilgung nach 5 Jahren.
  • 3 Punkte: Tilgung nach 10 Jahren.

Wichtig ist, dass die Tilgungsfristen in der Regel nicht durch neue Verkehrsverstöße unterbrochen werden. Stattdessen wird die Frist für den alten Verstoß bei einem neuen Eintrag verlängert (sogenannter "Verlängerungsprinzip"), aber die alten Punkte verfallen trotzdem nach ihrer ursprünglichen Frist.

Punkte aktiv abbauen: Das Fahreignungsseminar (FES)

Wenn Sie einen Punktestand von 1 bis 5 Punkten haben, können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen. Durch die erfolgreiche Teilnahme können Sie 1 Punkt abbauen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.

  • Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.
  • Es richtet sich an Fahrer, die ihre Fahreignung verbessern und Punkte reduzieren möchten.

Tipp: Strategisch Punkte abbauen!

Warten Sie nicht, bis Ihr Punktekonto zu voll ist. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Fahreignungsseminars frühzeitig, um kritische Schwellenwerte zu vermeiden und Ihren Führerschein zu sichern. Das ist nur bis zu 5 Punkten möglich!

Folgen bei zu vielen Punkten in Flensburg

Das Punktesystem hat klare Eskalationsstufen, die bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde führen:

  • 1 bis 3 Punkte: Keine direkten Maßnahmen. Die Punkte werden lediglich registriert.
  • 4 bis 5 Punkte: Sie erhalten eine Ermahnung von der Fahrerlaubnisbehörde. Dies ist ein erster Hinweis, dass Sie Ihr Fahrverhalten ändern sollten. Gleichzeitig werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen und 1 Punkt abzubauen.
  • 6 bis 7 Punkte: Sie erhalten eine Verwarnung. Diese ist mit dem Hinweis verbunden, dass bei einem weiteren Punkt der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Auch hier wird die Möglichkeit eines freiwilligen Fahreignungsseminars aufgezeigt, allerdings können Sie ab diesem Punkt keinen Punkt mehr abbauen, auch wenn Sie das Seminar absolvieren.
  • 8 Punkte und mehr: Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis. Sie erhalten einen Sperrfrist, in der Sie keine neue Fahrerlaubnis erwerben dürfen (in der Regel mindestens 6 Monate). Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen und unter Umständen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.

Wichtiger Hinweis: MPU droht!

Ab 8 Punkten ist der Führerscheinentzug unausweichlich. Oft ist dann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Das ist ein langwieriger und kostspieliger Prozess.

Wie Sie Ihren Punktestand abfragen können

Es ist ratsam, seinen Punktestand im Blick zu behalten. Sie können Ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf verschiedene Weisen abfragen:

  • Online-Abfrage mit Online-Ausweisfunktion: Der schnellste Weg, wenn Sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein passendes Lesegerät verfügen.
  • Per Post: Sie können ein Formular auf der Webseite des KBA herunterladen, ausfüllen und per Post an das KBA senden. Eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) ist hierfür erforderlich.
  • Persönlich vor Ort: Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie Ihren Punktestand auch direkt beim KBA in Flensburg einsehen.

Die Abfrage ist kostenlos und Sie erhalten eine Auskunft über alle im FAER eingetragenen Punkte sowie deren Tilgungsfristen.

Relevante Paragraphen:

Quellenangaben:

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Richtung: Hannover, km 329.415
Zuletzt geprüft: 10.06.2025 21:57 Uhr

Blitzer A2 bei Hohe Börde

Richtung: Berlin, km 100,5
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