Verfolgungsverjährung: Die Frist, nach der die Strafe erlischt

Die Verfolgungsverjährung ist ein spezielle Regelung, die bestimmt, wann eine Behörde dem Betroffenen in einem Bußgeldverfahren keine Strafe mehr erteilen darf. Wir erklären, auf was es ankommt.

30.09.2025, 13:15 Uhr Redaktion

Was bedeutet Verfolgungsverjährung?

Die Verfolgungsverjährung legt fest, wie lange die zuständige Behörde Zeit hat, um eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu verfolgen und ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Ist diese Frist abgelaufen, darf die Tat nicht mehr verfolgt werden – selbst wenn der Verstoß nachweisbar war. Die Verjährung tritt automatisch ein, und der Fall muss eingestellt werden.

Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit der Beendigung der Tat (also dem Moment des Blitzers oder der Kontrolle) und unterliegt strikten Regeln, die in § 31 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt sind.


Die Standardfrist für Ordnungswidrigkeiten

Die Verfolgungsverjährung für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße) beträgt:

Die goldene Frist

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange wegen der Tat weder ein Anhörungsbogen versandt noch ein Bußgeldbescheid erlassen wurde.

Nach Ablauf dieser drei Monate, und ohne dass ein Verjährungsunterbrecher eingetreten ist, ist die Behörde rechtlich gehindert, Ihnen eine Strafe aufzuerlegen. Das Verfahren muss eingestellt werden.


Unterbrechung der Verjährung

Die größte juristische Gefahr für Betroffene liegt in der Unterbrechung der Verjährungsfrist. Jede verjährungsunterbrechende Handlung setzt die Frist von drei Monaten neu in Gang.

Zu den häufigsten Handlungen, die die Verjährung unterbrechen, gehören:

  • Die Anordnung zur Anhörung des Betroffenen oder die tatsächliche Versendung des Anhörungsbogens.
  • Die Bekanntgabe, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet wurde.
  • Die Ladung des Betroffenen oder eines Zeugen zur Vernehmung.
  • Die Übersendung der Akten an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.
  • Der Erlass des Bußgeldbescheides.

Achtung: Die Verjährung kann maximal einmal durch einen Anhörungsbogen und maximal einmal durch einen Bußgeldbescheid unterbrochen werden. Die absolute Verjährungsfrist liegt bei zwei Jahren.


Tabelle: Verjährung im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Verjährungsfristen zusammen:

Tabelle: Verjährung im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Verjährungsfristen zusammen:

Zeitpunkt Frist & Bedeutung
Regelfrist bis zur ersten Behördenhandlung 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist ohne behördliche Aktivität ist die Tat verjährt.
Unterbrechung durch Anhörungsbogen Die Frist beginnt von Neuem (3 Monate). Die Behörde erhält dadurch mehr Zeit, den Fall zu bearbeiten.
Absolute Verjährung (Maximalfrist) 2 Jahre. Das Verfahren ist spätestens nach zwei Jahren unwiderruflich beendet.

Die Verjährung ist oft der letzte und wirksamste Hebel, wenn alle anderen Argumente, wie der Toleranzabzug oder formelle Fehler, nicht greifen.

Quellen & weitere Infos: