Ordnungswidrigkeit: Unterschied zur Straftat und Folgen
Was eine Ordnungswidrigkeit ist, wie sie sich von Vergehen und Verbrechen unterscheidet und welche Folgen drohen: Verwarnung, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein rechtswidriges und vorwerfbares Verhalten, das mit einer Geldbuße geahndet wird (§ 1 OWiG). Sie ist keine Straftat. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, ist deshalb nicht vorbestraft und bekommt keinen Eintrag im Bundeszentralregister.
Im Straßenverkehr sind die meisten Verstöße Ordnungswidrigkeiten, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß, zu wenig Abstand oder Falschparken. Rechtsgrundlage ist § 24 StVG in Verbindung mit der StVO und dem Bußgeldkatalog.
Ordnungswidrigkeit, Vergehen und Verbrechen
| Art | Folge | Beispiel im Verkehr |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit | Verwarnungsgeld oder Geldbuße, gegebenenfalls Punkte und Fahrverbot | 30 km/h zu schnell innerorts |
| Vergehen (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit einem Mindestmaß unter einem Jahr (§ 12 Abs. 2 StGB) | Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis |
| Verbrechen (Straftat) | Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 12 Abs. 1 StGB) | schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr |
Erfüllt eine Handlung zugleich eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit, wird nur das Strafgesetz angewendet (§ 21 OWiG). Wird das Strafverfahren eingestellt, kann die Tat aber noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Welche Folgen eine Ordnungswidrigkeit hat
- Verwarnungsgeld: bei geringfügigen Verstößen von 5 bis 55 €. Wer zahlt, ist fertig. Es gibt keine Punkte und keine Verfahrenskosten.
- Geldbuße: ab 60 € im Bußgeldverfahren, festgesetzt durch einen Bußgeldbescheid. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen.
- Punkte: Verkehrsverstöße ab 60 € werden in der Regel mit Punkten im Fahreignungsregister eingetragen. Mehr dazu unter Punktesystem.
- Fahrverbot: Bei groben oder beharrlichen Verstößen kommt ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten hinzu.
Die Regelsätze im Bußgeldkatalog gehen von Fahrlässigkeit aus. Bei Vorsatz kann die Geldbuße deutlich höher ausfallen. Bei Voreintragungen ist ebenfalls eine Erhöhung möglich.
Verfahren und Verjährung
Ordnungswidrigkeiten verfolgt die Bußgeldstelle, nicht die Staatsanwaltschaft. Es gilt das Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG): Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie einen Verstoß verfolgt. Vor dem Bescheid wird der Betroffene über einen Anhörungsbogen angehört.
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung seit dem 1. Juli 2026 sechs Monate. Die Frist wird durch bestimmte Schritte der Behörde unterbrochen und beginnt dann neu.
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wer eine rechtskräftige Geldbuße nicht zahlt, obwohl er es könnte, dem droht Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen (§ 96 OWiG). Anders als eine Ersatzfreiheitsstrafe tilgt sie die Geldbuße nicht.
Ordnungswidrigkeit vorgeworfen?
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Einspruch prüfenRechtsgrundlagen
- § 1, § 17 und § 21 OWiG: Begriff, Höhe der Geldbuße, Zusammentreffen mit Straftaten
- § 12 StGB: Verbrechen und Vergehen
- § 24 und § 26 StVG: Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verjährung
- § 56 und § 96 OWiG: Verwarnung und Erzwingungshaft