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Glossar Verkehrsrecht

Augenblicksversagen: Wann das Fahrverbot entfallen kann

Ein Augenblicksversagen kann ein Regelfahrverbot verhindern. Wann Gerichte es anerkennen, etwa beim übersehenen Schild oder Mitzieheffekt an der Ampel.

Was ist ein Augenblicksversagen?

Ein Augenblicksversagen ist eine kurze, nachvollziehbare Unaufmerksamkeit, die auch einem sonst sorgfältigen Fahrer passieren kann. Der Verstoß bleibt ein Verstoß. Das Augenblicksversagen kann aber dazu führen, dass ein Regelfahrverbot entfällt.

Hintergrund: Ein Fahrverbot setzt eine grobe Pflichtverletzung voraus. Beruht der Verstoß nur auf einem kurzen Fehler ohne grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit, fehlt diese Voraussetzung. Das hat der Bundesgerichtshof 1997 grundlegend entschieden.

Wann Gerichte ein Augenblicksversagen anerkennen

  • Kurzer Moment: Die Unaufmerksamkeit darf nur ganz kurz gedauert haben.
  • Alltägliche Situation: Der Fehler muss typisch sein für eine Situation, in der auch sorgfältigen Fahrern so etwas passiert.
  • Keine grobe Nachlässigkeit: Der Fehler selbst darf nicht auf Gleichgültigkeit beruhen, etwa weil der Fahrer abgelenkt war oder deutliche Hinweise ignoriert hat.

Das Gericht prüft immer den Einzelfall. Der Betroffene muss die Umstände konkret und nachvollziehbar vortragen. Eine pauschale Behauptung reicht nicht.

Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsverstößen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das bloße Übersehen eines Tempolimits nicht automatisch grob pflichtwidrig ist (BGH, Beschluss vom 11.09.1997, 4 StR 638/96). Ein Fahrverbot kommt dann nur in Betracht, wenn gerade das Übersehen auf grober Nachlässigkeit beruht. Dagegen sprechen nach dem BGH zum Beispiel:

  • mehrfach wiederholte Schilder vor der Messstelle
  • ein Geschwindigkeitstrichter mit stufenweise abgesenkten Limits
  • eine offensichtliche Lage, etwa eine Baustelle oder eine Ortstafel mit erkennbarer Bebauung

Die Höhe der Überschreitung allein schließt ein Augenblicksversagen nicht aus. In der Praxis scheitert die Argumentation aber oft, weil an der Messstelle mehrere Schilder stehen. Mehr zu den Strafen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße.

Augenblicksversagen beim Rotlichtverstoß

Bei einem Rotlichtverstoß ist der häufigste anerkannte Fall der sogenannte Mitzieheffekt. Der Fahrer steht korrekt an der roten Ampel und fährt los, weil die Ampel für die Nachbarspur auf Grün springt und er sie für seine eigene hält. Das OLG Karlsruhe hat in einem solchen Fall das Fahrverbot entfallen lassen (Az. 2 (6) SsBs 558/09).

Schwieriger ist es beim qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Hier gehen Gerichte meist von einer groben Pflichtverletzung aus. Mehr dazu unter vorwerfbare Rotzeit.

Folgen: Fahrverbot entfällt, Geldbuße steigt

Einstufung Typische Folge
Augenblicksversagen anerkannt Das Regelfahrverbot entfällt. Im Gegenzug wird die Geldbuße meist angemessen erhöht (§ 4 Abs. 4 BKatV).
Grobe Pflichtverletzung Regelgeldbuße und Regelfahrverbot laut Bußgeldkatalog.

Punkte in Flensburg bleiben in beiden Fällen bestehen. Das Augenblicksversagen ändert nichts daran, dass ein Verstoß vorliegt.

Rechtsgrundlagen

  • § 25 Abs. 1 StVG: Fahrverbot
  • § 4 BKatV: Regelfahrverbot und Erhöhung der Geldbuße
  • BGH, Beschluss vom 11.09.1997, 4 StR 638/96: Übersehen eines Verkehrszeichens
  • OLG Karlsruhe, 2 (6) SsBs 558/09: Mitzieheffekt beim Rotlichtverstoß

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