Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

Bußgeld, Fahrverbot, Alkohol am Steuer, Unfallflucht oder Autorennen: Rechtsanwalt Andreas Junge prüft Ihren Fall persönlich und sagt Ihnen, welche Chancen Sie haben.

  • Persönliche Rückmeldung vom Anwalt
  • Ersteinschätzung kostenlos und unverbindlich
  • Bundesweit tätig – ohne Termin vor Ort
Rechtsanwalt Andreas Junge 5,0 · 625 Bewertungen bei anwalt.de

Worum geht es bei Ihnen?

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Rechtsanwalt Junge erklärt, warum sich ein Blitzer-Check lohnt · Mehr Videos auf YouTube

Rechtsanwalt Andreas Junge

Seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit mehr als 20 Jahren im Verkehrsrecht tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt er Mandanten auch dann, wenn aus einem Bußgeld ein Strafverfahren wird – etwa bei Alkohol am Steuer, Unfallflucht oder einem illegalen Rennen.

Jede Anfrage sieht er sich persönlich an. Sie erfahren klar, welche Möglichkeiten Sie haben und was sie kosten, bevor Sie sich entscheiden.

KanzleiRechtsanwalt Andreas JungeNiebuhrstraße 71 · 10629 Berlin

Was Mandanten sagen

625 Bewertungen bei anwalt.de mit 5,0 von 5 Sternen – unverändert übernommen.

Vielen Dank für die professionelle Bearbeitung

Angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B96; nach Anfrage erfolgte durch die Kanzlei eine umgehende Kontaktaufnahme; nach Erteilung der Vollmacht brauchte ich mich um nichts mehr kümmern; das Verfahren wurde eingestellt. Danke.

U. R. · 22.10.2026 · anwalt.de

Bußgeldverfahren Brechen, A3

Herr Junge hat schnell reagiert und die Angelegenheit zügig und unkompliziert mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Bin sehr zufrieden.

A. P. · 03.09.2026 · anwalt.de

Problemloser Problemlöser

Radarfalle bei Schwerin. Abzocke-Radar ohne sinnvollen verkehrspädagogischen Effekt. Radar war wohl veraltet und nicht beweiskräftig genug. Dank der Kanzlei Junge wurde das Verfahren eingestellt.

C. K. · 14.10.2026 · anwalt.de

Blitzer auf der BAB 24

ich bin sehr zufrieden, mein punkt ist weg

K. F. · 02.09.2026 · anwalt.de
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Wobei Rechtsanwalt Junge hilft

Schwerpunkt sind Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren – als Fachanwalt für Strafrecht auch dann, wenn es ernst wird.

Bußgeld & Blitzer

Messfehler, Eichung, Fahreridentifizierung: Viele Bescheide halten einer Prüfung nicht stand.

Bescheid prüfen →

Fahrverbot & Punkte

Ob sich ein Fahrverbot abwenden lässt und wie Sie Punkte in Flensburg vermeiden.

Fall prüfen →

Alkohol & Drogen

Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, ab 1,1 Promille ein Strafverfahren. Entscheidend ist, früh zu reagieren.

Fall prüfen →

Unfallflucht

Schon ein Parkrempler kann zum Strafverfahren führen. Machen Sie keine Angaben, bevor Ihr Anwalt die Akte kennt.

Fall prüfen →

Illegale Autorennen

Nach § 315d StGB drohen Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Fahrzeugs.

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Führerschein & MPU

Vorläufige Entziehung, Sperrfrist und Neuerteilung – Begleitung durch das ganze Verfahren.

Fall prüfen →

Die Regulierung von Verkehrsunfällen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) übernimmt die Kanzlei nicht.

So läuft es ab

Ein paar kurze Fragen, danach meldet sich Rechtsanwalt Junge persönlich bei Ihnen.

01

Fall schildern

Worum es geht und was Sie bekommen haben – ein Foto vom Schreiben genügt.

02

Persönliche Prüfung

Rechtsanwalt Junge sieht sich Vorwurf, Fristen und Beweislage an.

03

Klare Einschätzung

Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben – kostenlos und unverbindlich.

Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?

Bevor Kosten entstehen, wissen Sie genau, woran Sie sind.

ErsteinschätzungKostenlos

Rechtsanwalt Junge sieht sich Ihren Fall an und sagt Ihnen, ob und wie sich ein Vorgehen lohnt. Das ist unverbindlich.

Mit RechtsschutzversicherungMeist übernommen

Bei Bußgeldverfahren zahlt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung Anwalt und Verfahren in der Regel, gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung. Bei Strafverfahren hängt es vom Vorwurf und vom Vertrag ab. Die Anfrage bei der Versicherung übernimmt die Kanzlei.

Ohne RechtsschutzversicherungVorher besprochen

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Vereinbarung. Sie erfahren sie vor dem Auftrag – ohne Ihre Zusage entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie Rechtsanwalt Junge beauftragen – darüber werden Sie vorher informiert.

Muss ich nach Berlin kommen?

Nein. Die Kanzlei arbeitet bundesweit, die Kommunikation läuft per Telefon, E-Mail und Post.

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen – was nun?

Als Beschuldigter müssen Sie zur Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen und keine Angaben zur Sache machen. Sinnvoll ist, zuerst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen

Ein paar Fragen, auf Wunsch ein Foto vom Schreiben – fertig.

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