Abstandsmessung auf der A7 bei Felsberg (km 327,6) – Richtung Kassel

Auf der A7 bei Felsberg (km 327,6) wegen zu geringen Abstands geblitzt worden und jetzt drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Hier wird in Fahrtrichtung Kassel der Abstand zum Vorausfahrenden mit dem VKS 4.5 gemessen. Es gilt ein Tempolimit von 120 km/h, der Mindestabstand liegt hier also bei 60 Metern. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist die Zentrale Bußgeldstelle Hessen - Regierungspräsidium Kassel.
Auf der A7 bei Felsberg (km 327,6) geblitzt?
Abstandsmessungen sind anfällig für Fehler bei der Videoauswertung. Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hoch. Unser Blitzer-Experte prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Schreiben hochladenBußgeld bei zu wenig Abstand auf der A7 bei Felsberg (km 327,6)
| Abstand | Bußgeld | PunkteP | FahrverbotFV |
|---|---|---|---|
| Bis 80 km/h | |||
| zu gering | 25 € | - | - |
| ... mit Gefährdung | 30 € | - | - |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - |
| Über 80 km/h | |||
| unter 1/4 des TachowertsTacho | 35 € | - | - |
| unter 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| unter 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| unter 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 | - |
| unter 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 1 | - |
| unter 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 1 | - |
| Über 100 km/h | |||
| unter 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| unter 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| unter 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| unter 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate2 M. |
| unter 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate3 M. |
| Über 130 km/h | |||
| unter 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| unter 4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 | - |
| unter 3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| unter 2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 2 Monate2 M. |
| unter 1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 | 3 Monate3 M. |
PunkteFahrverbot
Wer hier mit den erlaubten 120 km/h fährt, muss mindestens 60 m Abstand halten (halber Tacho). Unter 30 m werden 75 € und ein Punkt fällig, unter 18 m kommen ein zweiter Punkt und ein Monat Fahrverbot hinzu. Maßgeblich ist die Geschwindigkeit laut Bescheid, also nach Toleranzabzug.
Im dichten Autobahnverkehr schert schnell jemand knapp vor einem ein oder bremst unerwartet. Ob der Abstand tatsächlich lange genug zu gering war, zeigt erst das Video der Messung. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.
Post von der Zentralen Bußgeldstelle Hessen - Regierungspräsidium Kassel?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft, ob die Abstandsmessung mit dem VKS 4.5 korrekt war, kostenlos und unverbindlich.
Schreiben hochladenSo funktioniert die Abstandsmessung mit dem VKS 4.5
Das Messgerät VKS 4.5 (Verkehrs-Kontroll-System) misst videogestützt und wird vor allem von Autobahnbrücken aus eingesetzt. Eine Kamera filmt den Verkehr über eine längere Strecke, eine zweite Kamera nimmt Kennzeichen und Person am Steuer auf. Auf der Fahrbahn markierte Messlinien und Passpunkte dienen als Referenz für die Entfernung.
Am Bildschirm setzt ein geschulter Messbeamter Markierungen an den Fahrzeugen. Aus den Videobildern und den Passpunkten berechnet die Software, wie schnell Sie gefahren sind und welchen Abstand Sie zum Vorausfahrenden hatten.
Maßgeblich ist der halbe Tachowert. Wer auf der A7 bei Felsberg (km 327,6) mit den erlaubten 120 km/h fährt, muss also mindestens 60 Meter Abstand halten.
Diese Messfehler beim VKS 4.5 können einen Einspruch erfolgreich machen
- Abstand nur kurz zu geringNach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte darf der zu geringe Abstand nicht nur ganz vorübergehend bestanden haben. In der Regel wird eine Beobachtungsstrecke von etwa 250 bis 300 Metern verlangt. Hat das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst oder ist es knapp vor Ihnen eingeschert, liegt oft kein vorwerfbarer Verstoß vor. Das zeigt nur das Video.
- Passpunkte und MesslinienDie Markierungen auf der Fahrbahn müssen korrekt eingemessen und im Video gut zu erkennen sein. Sind sie verblasst, verschmutzt, verdeckt oder ungenau vermessen, ist die Berechnung von Abstand und Geschwindigkeit angreifbar.
- Manuelle AuswertungDer Messbeamte setzt die Markierungen im Videobild von Hand. Werden falsche Bezugspunkte am Fahrzeug gewählt, etwa Schatten oder Spiegel statt Reifen oder Fahrzeugfront, wirkt sich das direkt auf den Messwert aus. Ob die Auswertung nachvollziehbar ist, zeigt die Durchsicht des Videos.
- Kamera-Aufbau und EichungDie Kameras auf der Brücke müssen nach der Gebrauchsanweisung ausgerichtet und das System muss zum Messzeitpunkt gültig geeicht sein. Abweichungen vom vorgeschriebenen Aufbau oder eine abgelaufene Eichung sind direkte Ansatzpunkte für einen Einspruch.
- Geschwindigkeit als GrundlageDie Höhe des Bußgelds hängt nicht nur vom Abstand ab, sondern auch von Ihrer Geschwindigkeit. Wurde sie zu hoch ermittelt oder der Toleranzabzug falsch berechnet, landen Sie schnell in einer höheren Stufe mit Punkten oder Fahrverbot.
- Sicht und BildqualitätRegen, Gischt, Gegenlicht oder Dämmerung können die Auswertung erschweren. Auch Lkw, die im Video andere Fahrzeuge verdecken, können die Messung auf der A7 bei Felsberg (km 327,6) unsicher machen.
- FahreridentifizierungDie Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist die Person am Steuer auf dem Foto der Identkamera unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.
Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.
Besonderheiten dieser Messstelle
Zuständige Bußgeldstelle: Zentrale Bußgeldstelle Hessen - Regierungspräsidium Kassel
Zuständig für die Abstandsmessung auf der A7 bei Felsberg (km 327,6) ist die Zentrale Bußgeldstelle Hessen - Regierungspräsidium Kassel. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.
Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Autobahn, Kilometer, Fahrtrichtung und Tatzeit stimmen. Video, Messprotokoll und Eichschein liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.
Nach einer Messung auf der A7 bei Felsberg (km 327,6) fordert er die Verfahrensunterlagen von der Zentralen Bußgeldstelle Hessen - Regierungspräsidium Kassel an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim VKS 4.5.
Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.
Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.
Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge
Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort A7 bei Felsberg, km 327,6 in Fahrtrichtung Kassel und das Zustellungsdatum an.
Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.
Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.
Messung kostenlos prüfen lassen
Sie haben Post zu einer Abstandsmessung auf der A7 bei Felsberg (km 327,6)? Laden Sie das Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Schreiben hochladenHäufige Fragen zur Messstelle auf der A7 bei Felsberg (km 327,6)
Was kostet ein Abstandsverstoß auf der A7 bei Felsberg (km 327,6)?
Bei erlaubten 120 km/h liegt der Mindestabstand bei 60 m. Wer weniger als 30 m Abstand hält, zahlt 75 € und bekommt einen Punkt in Flensburg. Unter 6 m sind es 320 €. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog zum Abstandsverstoß.
Ab wann droht hier ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot gibt es nur bei mehr als 100 km/h und einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts. Dann ist ein Monat vorgesehen, unter 2/10 zwei und unter 1/10 drei Monate. Bei 120 km/h heißt das: Fahrverbot ab weniger als 18 m Abstand.
Wie lange muss der Abstand zu gering sein?
Nicht nur ganz kurz. Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte muss der zu geringe Abstand in der Regel über eine Strecke von etwa 250 bis 300 Metern bestanden haben. Bremst das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich oder schert es knapp vor Ihnen ein, liegt oft kein vorwerfbarer Verstoß vor. Das zeigt das Video der Messung.
Wie viel Toleranz wird beim VKS 4.5 abgezogen?
Von der gemessenen Geschwindigkeit werden 3 % abgezogen, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Auch der Abstand wird zu Ihren Gunsten gerundet. Mehr dazu unter Toleranzabzug.
Was bedeutet ein Abstandsverstoß in der Probezeit?
Ein Abstandsverstoß mit Punkt gilt in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß. Dann folgen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
Wer verschickt den Anhörungsbogen für diese Messstelle?
Die Zentrale Bußgeldstelle Hessen - Regierungspräsidium Kassel. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
Kann ich die Messung mit dem VKS 4.5 prüfen lassen?
Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Passpunkte, die Länge der Beobachtungsstrecke und ob Fahrzeug und Person am Steuer eindeutig zu erkennen sind. Wie das System misst, erklären wir auf der Seite zum VKS 4.5. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.
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