Blitzer auf der A1 bei Lübeck, km 58,600 – Richtung Hamburg

Tempolimit 100 km/h Punkt ab 121 · Fahrverbot ab 141 km/h
Messgerät Poliscan Speed Mobiler Blitzer
Richtung Hamburg km 58.600

Toleranz 3 % · Bußgeldstelle Stadtverwaltung Lübeck · Schleswig-Holstein

Bußgeld und Punkte bei Tempo 100 auf der A1

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 20 € - -
11–15 km/h 40 € - -
16–20 km/h 60 € - -
21–25 km/h 100 € 1 -
26–30 km/h 150 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 200 € 1 1 Monat*1 M.*
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat1 M.
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate2 M.
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.

Punkte* WiederholungstäterFahrverbot

Messfehler beim PoliScan Speed: Das sollte geprüft werden

Auf der A1 bei Lübeck im Bereich von km 58,600 in Fahrtrichtung Hamburg kommt das Messgerät PoliScan Speed zum Einsatz. Bei einer Prüfung der Messung sollte deshalb vor allem kontrolliert werden, ob das Gerät korrekt eingesetzt wurde und sich der ermittelte Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen lässt.

  • Fahrzeug nicht eindeutig zugeordnet: Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, muss erkennbar sein, zu welchem Fahrzeug der gemessene Geschwindigkeitswert gehört.
  • Auffälliger Auswerterahmen: Der Auswerterahmen auf dem Messfoto muss plausibel zum gemessenen Fahrzeug passen. Erfasst er weitere Fahrzeuge oder liegt er ungewöhnlich, sollte die Zuordnung genauer geprüft werden.
  • Fehler bei Aufbau oder Ausrichtung: PoliScan Speed muss entsprechend den Vorgaben für den jeweiligen Messeinsatz aufgestellt und betrieben werden. Abweichungen beim Aufbau oder bei der Gerätekonfiguration können die Messung angreifbar machen.
  • Eichung oder Gerätezustand: Zum Zeitpunkt der Messung müssen die vorgeschriebenen Voraussetzungen für das eingesetzte Gerät erfüllt sein. Eichschein, Messprotokoll und weitere Messunterlagen geben darüber Aufschluss.
  • Messunterlagen fehlen: Nicht alle für eine eigene Überprüfung wichtigen Informationen befinden sich automatisch in der Bußgeldakte. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugang zu solchen verteidigungsrelevanten Informationen ausdrücklich gestärkt (BVerfG, 2 BvR 1616/18).

Besonderheiten dieser Messstelle

In Schleswig-Holstein sieht die Richtlinie zur Geschwindigkeitsüberwachung vom 15.03.2011 einen Mindestabstand von 150 m zum Tempo-Schild vor. Diese Abstände stehen in Verwaltungsvorschriften, nicht im Gesetz. Eine Unterschreitung macht die Messung deshalb nicht automatisch unwirksam, kann aber ein Ansatzpunkt sein, etwa beim Fahrverbot.

Zuständige Bußgeldstelle: Stadtverwaltung Lübeck

Zuständig für die Messstelle auf der A1 bei Lübeck im Bereich von km 58,600 ist die Stadtverwaltung Lübeck, Abteilung Ordnungsamt - Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Anschrift, Telefonnummer und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Lübeck.

Häufige Fragen zur Messstelle auf der A1 bei Lübeck

Was kostet ein Blitzer auf der A1 bei Lübeck?

Bei Tempo 100 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 120 km/h bleibt es bei höchstens 60 €. Ab 121 km/h kostet es 100 € und einen Punkt in Flensburg, ab 141 km/h 320 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog außerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 141 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 126 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim PoliScan Speed abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 130 km/h, werden 4 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 126 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Die Stadtverwaltung Lübeck. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Anschrift und Kontakt finden Sie auf unserer Seite zur Bußgeldstelle.

Kann ich die Messung mit dem PoliScan Speed prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum PoliScan Speed. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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