Blitzer auf der A1 bei Mehren, km 80,23 – Richtung Saarbrücken

Ein Anhörungsbogen nach einer Messung auf der A1 bei Mehren? Dann drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Hier überwacht ein mobiler Blitzer im Bereich von km 80,23 in Fahrtrichtung Saarbrücken die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Zum Einsatz kommt das Messgerät Lasergerät und Foto. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist das Polizeipräsidium Rheinpfalz.
Auf der A1 bei Mehren geblitzt?
Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hoch. Unser Blitzer-Experte prüft kostenlos, ob sich Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot vermeiden lassen.
Schreiben hochladenBußgeld und Punkte bei Tempo 100 auf der A1
| Zu schnell | Bußgeld | PunkteP | FahrverbotFV |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 20 € | - | - |
| 11–15 km/h | 40 € | - | - |
| 16–20 km/h | 60 € | - | - |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | - |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat*1 M.* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat*1 M.* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M. |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M. |
Punkte* WiederholungstäterFahrverbot
Bei hohen Geschwindigkeiten kommen schnell große Überschreitungen zusammen: Ab 41 km/h zu viel droht ein Fahrverbot, bei Wiederholung schon ab 26 km/h. Umso wichtiger ist, dass Messung, Beschilderung und Fahrzeugzuordnung einer genauen Prüfung standhalten. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.
Post vom Polizeipräsidium Rheinpfalz?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft, ob die Messung mit dem Lasergerät und Foto korrekt war, kostenlos und unverbindlich.
Schreiben hochladenSo funktioniert das Messgerät Lasergerät und Foto
Ob mit Laser, Radar, Lichtschranke oder Sensoren in der Fahrbahn: Jede Geschwindigkeitsmessung muss nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erfolgen. Nur dann gilt sie als sogenanntes standardisiertes Messverfahren.
Diese Messfehler beim Lasergerät und Foto können einen Einspruch erfolgreich machen
- FahrzeugzuordnungUnabhängig vom Gerät muss sich der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen lassen. Sind auf der A1 bei Mehren mehrere Fahrzeuge im Bild, ist das ein zentraler Prüfpunkt.
- Beschilderung, Baustellen und GeschwindigkeitstrichterAuf Autobahnen wird das Tempo oft stufenweise reduziert, etwa vor Baustellen, Kreuzen oder Tunneln. Entscheidend ist, ob das Tempolimit von 100 km/h zum Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet war, auf beiden Seiten oder auf Schilderbrücken gut sichtbar stand und wie weit die Messstelle vom letzten Schild entfernt ist. Bei Baustellen wechseln Beschilderung und Verkehrsführung häufig, deshalb lohnt sich hier ein genauer Blick in die verkehrsrechtliche Anordnung.
- ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
- FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.
- Aufstellung, Messprotokoll und SchulungBei mobilen Messungen muss das Gerät bei jedem Einsatz neu eingerichtet werden. Im Messprotokoll müssen Aufstellort, Ausrichtung, Testmessungen und Beginn und Ende der Messung dokumentiert sein. Außerdem muss das Messpersonal für das konkrete Gerät geschult sein. Fehlen diese Angaben oder widersprechen sie sich, kann das die Messung angreifbar machen.
Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.
Besonderheiten dieser Messstelle
Die Messstelle liegt im Bereich eines Autobahndreiecks (Vulkaneifeler Dreieck). Hier wechseln viele Fahrzeuge die Spur, und Tempolimits folgen dicht aufeinander. Deshalb lohnt ein genauer Blick darauf, ob der Messwert eindeutig dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wurde.
In Rheinland-Pfalz sollen mobile Messungen nach der Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung vom 20.07.2022 mindestens 100 m hinter dem Tempo-Schild stehen, bei einem Geschwindigkeitstrichter mindestens 50 m. Diese Abstände stehen in Verwaltungsvorschriften, nicht im Gesetz. Eine Unterschreitung macht die Messung deshalb nicht automatisch unwirksam, kann aber ein Ansatzpunkt sein, etwa beim Fahrverbot.
Zuständige Bußgeldstelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zuständig für die Messstelle auf der A1 bei Mehren im Bereich von km 80,23 ist das Polizeipräsidium Rheinpfalz, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.
Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Den Portalzugang, die benötigten Login-Daten und die Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.
Nach einer Messung auf der A1 bei Mehren fordert er die Verfahrensunterlagen vom Polizeipräsidium Rheinpfalz an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim Lasergerät und Foto.
Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.
Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.
Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge
Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort A1 bei Mehren im Bereich von km 80,23 in Fahrtrichtung Saarbrücken und das Zustellungsdatum an.
Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.
Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.
Messung kostenlos prüfen lassen
Sie haben Post vom Polizeipräsidium Rheinpfalz zu einer Messung auf der A1 bei Mehren? Laden Sie das Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Einspruch prüfenHäufige Fragen zur Messstelle auf der A1 bei Mehren
Was kostet ein Blitzer auf der A1 bei Mehren?
Bei Tempo 100 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 120 km/h bleibt es bei höchstens 60 €. Ab 121 km/h kostet es 100 € und einen Punkt in Flensburg, ab 141 km/h 320 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog außerorts.
Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?
Ab 141 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 126 km/h einen Monat Fahrverbot.
Wie viel Toleranz wird beim Lasergerät und Foto abgezogen?
Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 130 km/h, werden 4 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 126 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.
Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.
Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
Kann ich die Messung mit dem Lasergerät und Foto prüfen lassen?
Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.
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