Blitzer auf der A7 bei Hamburg, km 149,5 – Richtung Norden

Tempolimit 80 km/h Punkt ab 101 · Fahrverbot ab 121 km/h
Messgerät Poliscan Speed Mobiler Blitzer
Richtung Norden km 149.5

Toleranz 3 km/h, über 100 km/h 3 % · Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport · Hamburg

Bußgeld und Punkte bei Tempo 80 auf der A7

Auf der A7 bei Hamburg im Bereich von km 149,5 sind in Fahrtrichtung Norden 80 km/h erlaubt. Entscheidend ist die vorgeworfene Geschwindigkeit, also der Messwert nach Toleranzabzug. Sie steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid. Ab 101 km/h kommt ein Punkt in Flensburg hinzu, ab 121 km/h droht ein Monat Fahrverbot.

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 20 € - -
11–15 km/h 40 € - -
16–20 km/h 60 € - -
21–25 km/h 100 € 1 -
26–30 km/h 150 € 1 bei WiederholungWdh.
31–40 km/h 200 € 1 bei WiederholungWdh.
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat1 M.
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate2 M.
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.

PunkteFahrverbot bei WiederholungFahrverbot

Messfehler beim PoliScan Speed: Das sollte geprüft werden

Auf der A7 bei Hamburg im Bereich von km 149,5 in Fahrtrichtung Norden kommt das Messgerät PoliScan Speed zum Einsatz. Bei einer Prüfung der Messung sollte deshalb vor allem kontrolliert werden, ob das Gerät korrekt eingesetzt wurde und sich der ermittelte Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen lässt.

  • Fahrzeug nicht eindeutig zugeordnet: Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, muss erkennbar sein, zu welchem Fahrzeug der gemessene Geschwindigkeitswert gehört.
  • Auffälliger Auswerterahmen: Der Auswerterahmen auf dem Messfoto muss plausibel zum gemessenen Fahrzeug passen. Erfasst er weitere Fahrzeuge oder liegt er ungewöhnlich, sollte die Zuordnung genauer geprüft werden.
  • Fehler bei Aufbau oder Ausrichtung: PoliScan Speed muss entsprechend den Vorgaben für den jeweiligen Messeinsatz aufgestellt und betrieben werden. Abweichungen beim Aufbau oder bei der Gerätekonfiguration können die Messung angreifbar machen.
  • Eichung oder Gerätezustand: Zum Zeitpunkt der Messung müssen die vorgeschriebenen Voraussetzungen für das eingesetzte Gerät erfüllt sein. Eichschein, Messprotokoll und weitere Messunterlagen geben darüber Aufschluss.
  • Messunterlagen fehlen: Nicht alle für eine eigene Überprüfung wichtigen Informationen befinden sich automatisch in der Bußgeldakte. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugang zu solchen verteidigungsrelevanten Informationen ausdrücklich gestärkt (BVerfG, 2 BvR 1616/18).

Besonderheiten dieser Messstelle

In Hamburg gibt es keine feste Meter-Vorgabe für den Abstand zwischen Tempo-Schild und Messstelle. Entscheidend ist dann vor allem, ob das Limit rechtzeitig und gut erkennbar angekündigt war.

Zuständige Bußgeldstelle: Behörde für Inneres und Sport

Zuständig für die Messstelle auf der A7 bei Hamburg im Bereich von km 149,5 ist die Behörde für Inneres und Sport, Abteilung Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Den Portalzugang, die benötigten Login-Daten und die Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei der Behörde für Inneres und Sport.

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