Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Hamburg.

Akt. am: 01.10.2026, 09:57 Redaktion

Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Hamburg erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Hamburg:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Behörde für Inneres und Sport
Abteilung Bußgeldstelle
Ort Hamburg
PLZ 22041
Adresse Hammer Str. 30-34
Telefonnummer 040-42 83 92 02 0
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Behörde für Inneres und Sport: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Behörde für Inneres und Sport zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(oa.hamburg.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Behörde für Inneres und Sport vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Hamburg) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Hamburg beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (oa.hamburg.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport) hochladen.

Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Behörde für Inneres und Sport nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Hamburg verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport führt in Hamburg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A1
Hamburg
Süden zum Blitzer
A1
Hamburg
Hamburg-Zentrum zum Blitzer
A7
Hamburg
Dreieck Hamburg zum Blitzer
A7
Schnelsen
Hamburg zum Blitzer
A7
Hamburg
Norden zum Blitzer
A7
Hamburg
Norden zum Blitzer
A23
Hamburg
Norden zum Blitzer
A23
Hamburg
Norden zum Blitzer
A25
Hamburg
Zentrum zum Blitzer
A25
Hamburg
Zentrum zum Blitzer
A255
Hamburg
Hannover zum Blitzer
A255
Hamburg
Süden zum Blitzer
B5
Hamburg
Bergedorf zum Blitzer
B75
Hamburg
Harburg zum Blitzer
B75
Hamburg
Hamburg City zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport befindet sich in Hamburg in Hamburg.

Die offizielle Adresse lautet: Hammer Str. 30-34, 22041 Hamburg.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 040-42 83 92 02 0. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Hamburg zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Hamburg fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Behörde für Inneres und Sport. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport wurden zuletzt am 10. Januar 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.




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