Geschwindigkeitsmessgerät vom Typ TraffiStar S350
Traffistar S350 · Symbolbild

Blitzer auf der B1 in Müncheberg auf Höhe Jahnsfelde – Richtung Lichtenow

Tempolimit
60 km/h außerorts
Messgerät
Traffistar S350 Mobiler Blitzer
Richtung
Lichtenow Höhe Jahnsfelde
Traffistar S350 · Symbolbild

Ein Anhörungsbogen nach einer Messung auf der B1 bei Müncheberg? Dann drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Hier überwacht ein mobiler Blitzer auf Höhe Jahnsfelde in Fahrtrichtung Lichtenow die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerorts. Zum Einsatz kommt das Messgerät TraffiStar S350. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist der Zentraldienst der Polizei.

Bußgeld und Punkte bei Tempo 60 auf der B1

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 20 € - -
11–15 km/h 40 € - -
16–20 km/h 60 € - -
21–25 km/h 100 € 1 -
26–30 km/h 150 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 200 € 1 1 Monat*1 M.*
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat1 M.
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate2 M.
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.

Punkte*WiederholungstäterFahrverbot

Außerorts droht ein Fahrverbot ab 41 km/h zu viel, bei Wiederholung schon ab 26 km/h. Umso wichtiger ist, dass Messung, Beschilderung und Fahrzeugzuordnung einer genauen Prüfung standhalten. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.

So funktioniert das Messgerät TraffiStar S350

Das Messgerät TraffiStar S350 von Jenoptik misst mit einem Laserscanner. Der Scanner tastet den Straßenraum vor der Anlage mit Laserpulsen ab und erstellt daraus ein fortlaufendes Bild der Fahrzeugpositionen. Aus der Veränderung dieser Positionen über die Zeit errechnet das Gerät die Geschwindigkeit.

Das Messfoto wird mit Infrarotblitz aufgenommen, weshalb viele Betroffene die Messung gar nicht bemerken. Die Anlage kann mehrere Fahrstreifen gleichzeitig überwachen und wird in Säulen, Anhängern und als mobiles Gerät eingesetzt.

Diese Messfehler beim TraffiStar S350 können einen Einspruch erfolgreich machen

  1. Speicherung der MessdatenBeim TraffiStar S350 war lange umstritten, ob alle für eine Überprüfung nötigen Messdaten gespeichert werden. Heute kommt es darauf an, welche Softwareversion zum Messzeitpunkt lief und welche Daten tatsächlich vorliegen. Fehlen Daten, die eine nachträgliche Kontrolle ermöglichen würden, kann das ein Ansatzpunkt sein.
  2. Zuordnung im MehrspurverkehrWeil der Scanner mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst, muss eindeutig belegt sein, dass der Messwert zum Fahrzeug auf dem Foto gehört. Das gilt besonders, wenn auf der B1 bei Müncheberg mehrere Fahrzeuge dicht hintereinander oder nebeneinander im Bild zu sehen sind.
  3. Eichung und SicherungsmarkenDie Eichung muss zum Messzeitpunkt gültig gewesen sein. Beschädigte Sicherungsmarken oder Eingriffe an messtechnisch relevanten Bauteilen ohne erneute Prüfung können Zweifel an der Messung begründen.
  4. Aufstellung, Messprotokoll und SchulungBei mobilen Messungen muss das Gerät bei jedem Einsatz neu eingerichtet werden. Im Messprotokoll müssen Aufstellort, Ausrichtung, Testmessungen und Beginn und Ende der Messung dokumentiert sein. Außerdem muss das Messpersonal für das konkrete Gerät geschult sein. Fehlen diese Angaben oder widersprechen sie sich, kann das die Messung angreifbar machen.
  5. Beschilderung und GeschwindigkeitstrichterZu klären ist, ob das Tempolimit von 60 km/h zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und rechtzeitig angekündigt war. Wird das Tempo stufenweise reduziert (Geschwindigkeitstrichter), kommt es darauf an, wo genau das letzte Schild steht und wie weit die Messstelle davon entfernt ist. Bei Baustellen und geänderter Verkehrsführung ist das ein häufiger Streitpunkt.
  6. ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
  7. FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.

Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.

Besonderheiten dieser Messstelle

In Brandenburg sieht der Erlass des Innenministeriums zur Geschwindigkeitsüberwachung einen Mindestabstand von 150 m zum Tempo-Schild vor. Diese Abstände stehen in Verwaltungsvorschriften, nicht im Gesetz. Eine Unterschreitung macht die Messung deshalb nicht automatisch unwirksam, kann aber ein Ansatzpunkt sein, etwa beim Fahrverbot.

Zuständige Bußgeldstelle: Zentraldienst der Polizei

Zuständig für die Messstelle auf der B1 bei Müncheberg auf Höhe Jahnsfelde ist der Zentraldienst der Polizei, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Portalzugang und Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Zentraldienst der Polizei.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Nach einer Messung auf der B1 bei Müncheberg fordert er die Verfahrensunterlagen vom Zentraldienst der Polizei an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim TraffiStar S350.

Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort B1 bei Müncheberg auf Höhe Jahnsfelde in Fahrtrichtung Lichtenow und das Zustellungsdatum an.

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.

Häufige Fragen zur Messstelle auf der B1 bei Müncheberg

Was kostet ein Blitzer auf der B1 bei Müncheberg?

Bei Tempo 60 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 80 km/h bleibt es bei höchstens 60 €. Ab 81 km/h kostet es 100 € und einen Punkt in Flensburg, ab 101 km/h 320 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog außerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 101 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 86 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim TraffiStar S350 abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 90 km/h, werden 3 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 87 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Der Zentraldienst der Polizei. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

Kann ich die Messung mit dem TraffiStar S350 prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum TraffiStar S350. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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