Blitzermessung auf einer Bundesstraße
Lasergerät und Foto · Stationärer Blitzer

Blitzer auf der B465 in Münsingen auf Höhe Zufahrt Verladebahnhof – Richtung Ehingen

Aktualisiert am 27.08.2026

Blitzerstandort auf einen Blick

Bundesstraße
B465 · Münsingen
Standort
Höhe Zufahrt Verladebahnhof
Richtung
Ehingen
Bereich
Außerorts
Tempolimit
100 km/h
Messgerät
Lasergerät und Foto
Blitzertyp
Stationärer Blitzer
Bußgeldstelle
Landkreis Reutlingen

Welche Strafen drohen auf der B465 bei Münsingen?

Die fest installierte Messanlage (Lasergerät und Foto) auf der B465 bei Münsingen misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Ehingen. Erlaubt sind hier außerorts 100 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 121 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 141 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw außerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h hier 101–110 km/h 20 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h hier 111–115 km/h 40 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h hier 116–120 km/h 60 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h hier 121–125 km/h 100 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h hier 126–130 km/h 150 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h hier 131–140 km/h 200 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
41–50 km/h hier 141–150 km/h 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h hier 151–160 km/h 480 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h hier 161–170 km/h 600 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h hier ab 171 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts

So wird auf der B465 bei Münsingen gemessen

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Eichung & Sicherungszeichen: Bei fest installierten Anlagen an der B465 müssen eine gültige Eichung und unversehrte Sicherungszeichen nachgewiesen sein.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Münsingen gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Reutlingen

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B465 bei Münsingen ist der Landkreis Reutlingen, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landkreis Reutlingen.

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