Stationäre Messanlage vom Typ TraffiStar S350
Traffistar S350 · Symbolbild

Blitzer im Mariental (B19) in Eisenach – Höhe Jugendherberge

Tempolimit 50 km/h innerorts
Messgerät Traffistar S350 Fester Blitzer
Standort Höhe Jugendherberge Mariental B19 · Höhe Jugendherberge
Traffistar S350 · Symbolbild

Im Mariental (B19) in Eisenach geblitzt worden und jetzt drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Hier überwacht eine fest installierte Blitzeranlage auf Höhe Jugendherberge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zum Einsatz kommt das Messgerät TraffiStar S350. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist die Thüringer Polizei.

Bußgeld und Punkte bei Tempo 50 im Mariental (B19) in Eisenach

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 30 € - -
11–15 km/h 50 € - -
16–20 km/h 70 € - -
21–25 km/h 115 € 1 -
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat1 M.
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate2 M.
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate3 M.

Punkte* WiederholungstäterFahrverbot

Innerorts sind die Regelsätze höher als außerorts, und ein Fahrverbot droht schon ab 31 km/h zu viel. Umso wichtiger ist, dass Messung, Beschilderung und Fahrzeugzuordnung einer genauen Prüfung standhalten. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.

So funktioniert das Messgerät TraffiStar S350

Das Messgerät TraffiStar S350 von Jenoptik misst mit einem Laserscanner. Der Scanner tastet den Straßenraum vor der Anlage mit Laserpulsen ab und erstellt daraus ein fortlaufendes Bild der Fahrzeugpositionen. Aus der Veränderung dieser Positionen über die Zeit errechnet das Gerät die Geschwindigkeit.

Das Messfoto wird mit Infrarotblitz aufgenommen, weshalb viele Betroffene die Messung gar nicht bemerken. Die Anlage kann mehrere Fahrstreifen gleichzeitig überwachen und wird in Säulen, Anhängern und als mobiles Gerät eingesetzt.

Diese Messfehler beim TraffiStar S350 können einen Einspruch erfolgreich machen

  1. Speicherung der MessdatenBeim TraffiStar S350 war lange umstritten, ob alle für eine Überprüfung nötigen Messdaten gespeichert werden. Heute kommt es darauf an, welche Softwareversion zum Messzeitpunkt lief und welche Daten tatsächlich vorliegen. Fehlen Daten, die eine nachträgliche Kontrolle ermöglichen würden, kann das ein Ansatzpunkt sein.
  2. Zuordnung im MehrspurverkehrWeil der Scanner mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst, muss eindeutig belegt sein, dass der Messwert zum Fahrzeug auf dem Foto gehört. Das gilt besonders, wenn im Mariental (B19) in Eisenach mehrere Fahrzeuge dicht hintereinander oder nebeneinander im Bild zu sehen sind.
  3. Eichung und SicherungsmarkenDie Eichung muss zum Messzeitpunkt gültig gewesen sein. Beschädigte Sicherungsmarken oder Eingriffe an messtechnisch relevanten Bauteilen ohne erneute Prüfung können Zweifel an der Messung begründen.
  4. BeschilderungZu klären ist auch, ob das Tempolimit von 50 km/h zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und gut erkennbar ausgeschildert war. Bei Baustellen oder geänderter Verkehrsführung können Lage der Messstelle und Beginn der Beschilderung rechtlich entscheidend sein.
  5. ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
  6. FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.
  7. Gerätehistorie der festen AnlageFeste Anlagen laufen oft über Jahre. Reparaturen, Austausch von Bauteilen oder Software-Updates müssen dokumentiert sein und dürfen nicht ohne erneute Eichung erfolgt sein. Die sogenannte Lebensakte des Geräts gibt darüber Auskunft.

Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.

Zuständige Bußgeldstelle: Thüringer Polizei

Zuständig für die Messstelle im Mariental (B19) in Eisenach ist die Thüringer Polizei, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Straße, Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Anschrift und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite zur Bußgeldstelle Thüringer Polizei.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Nach einer Messung im Mariental (B19) in Eisenach fordert er die Verfahrensunterlagen von der Thüringer Polizei an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim TraffiStar S350.

Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort Mariental B19, Eisenach und das Zustellungsdatum an.

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.

Häufige Fragen zur Messstelle im Mariental (B19) in Eisenach

Was kostet ein Blitzer im Mariental (B19) in Eisenach?

Bei Tempo 50 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 70 km/h bleibt es bei höchstens 70 €. Ab 71 km/h kostet es 115 € und einen Punkt in Flensburg, ab 81 km/h 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog innerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 81 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 76 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim TraffiStar S350 abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 80 km/h, werden 3 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 77 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Die Thüringer Polizei. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Anschrift und Kontakt finden Sie auf unserer Seite zur Bußgeldstelle.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

Kann ich die Messung mit dem TraffiStar S350 prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum TraffiStar S350. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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