§ 25 StVG: Das Fahrverbot – Dauer und Voraussetzungen
Wann müssen Sie den Führerschein abgeben und gibt es eine Schonfrist?
Drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
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Zum Blitzer-Check§ 25 StVG: Die härteste Erziehungsmaßnahme
Während ein Bußgeld "nur" Geld kostet, schränkt das Fahrverbot die Mobilität massiv ein. § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt, wann die Behörde ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängen darf.
Voraussetzung ist in der Regel eine:
- Grobe Pflichtverletzung: Z.B. Rote Ampel über 1 Sekunde, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts ab 31 km/h).
- Beharrliche Pflichtverletzung: Wiederholte Verstöße, auch wenn der einzelne Verstoß für sich genommen noch kein Fahrverbot ausgelöst hätte (Wiederholungstäter-Regelung).
Wann muss der Führerschein abgegeben werden?
Hier unterscheidet das Gesetz zwischen Ersttätern und Wiederholungstätern:
- Ersttäter (4-Monats-Frist): Wer in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot hatte, genießt oft eine Schonfrist. Sie können sich innerhalb von 4 Monaten aussuchen, wann Sie den Führerschein abgeben (z.B. im Urlaub).
- Wiederholungstäter: Hier gilt das Fahrverbot in der Regel sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids.
Unterschied zum Entzug: § 25 StVG regelt das Fahrverbot (Führerschein kommt nach 1-3 Monaten zurück). Der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ist drastischer – hier erlischt die Erlaubnis komplett und muss neu beantragt werden.
Fahrverbot umgehen?
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