§ 25 StVG: Das Fahrverbot – Dauer und Voraussetzungen

Wann müssen Sie den Führerschein abgeben und gibt es eine Schonfrist?

02.12.2025, 16:32 Uhr Redaktion

§ 25 StVG: Die härteste Erziehungsmaßnahme

Während ein Bußgeld "nur" Geld kostet, schränkt das Fahrverbot die Mobilität massiv ein. § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt, wann die Behörde ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängen darf.

Voraussetzung ist in der Regel eine:

  • Grobe Pflichtverletzung: Z.B. Rote Ampel über 1 Sekunde, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts ab 31 km/h).
  • Beharrliche Pflichtverletzung: Wiederholte Verstöße, auch wenn der einzelne Verstoß für sich genommen noch kein Fahrverbot ausgelöst hätte (Wiederholungstäter-Regelung).

Wann muss der Führerschein abgegeben werden?

Hier unterscheidet das Gesetz zwischen Ersttätern und Wiederholungstätern:

  • Ersttäter (4-Monats-Frist): Wer in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot hatte, genießt oft eine Schonfrist. Sie können sich innerhalb von 4 Monaten aussuchen, wann Sie den Führerschein abgeben (z.B. im Urlaub).
  • Wiederholungstäter: Hier gilt das Fahrverbot in der Regel sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Unterschied zum Entzug: § 25 StVG regelt das Fahrverbot (Führerschein kommt nach 1-3 Monaten zurück). Der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ist drastischer – hier erlischt die Erlaubnis komplett und muss neu beantragt werden.


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