Probezeit: Was sind A- und B-Verstöße und welche Folgen hat das?

Während der Probezeit gelten für Fahranfänger spezielle Regelungen. Viele Ordnungswidrigkeiten werden in A- und B-Verstöße unterteilt. Wir erklären, was das bedeutet und welche Folgen drohen.

05.10.2025, 10:23 Uhr Redaktion
Blitzerkatalog Glossar: Probezeit
Unser Glossar zum Thema Probezeit.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bewährungsphase für Fahranfänger in Deutschland. Sie beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis (meist Klasse B) und dauert gemäß § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) zwei Jahre. Ziel ist es, das Fahrverhalten junger und unerfahrener Fahrer unter besonderer Beobachtung zu prüfen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Fahranfänger unterliegen in dieser Zeit strengeren Regelungen, insbesondere wenn sie Verkehrsverstöße begehen. Entscheidend für die Konsequenzen sind die sogenannten A- und B-Verstöße, die im Bußgeldkatalog festgelegt sind.


Konsequenzen bei A- und B-Verstößen in der Probezeit

Verstöße während der Probezeit werden in zwei Kategorien eingeteilt, die unterschiedliche Maßnahmen zur Folge haben. Die Maßnahmen sind progressiv und werden in drei Stufen (1. bis 3. Stufe) verhängt.

A-Verstöße (Schwerwiegend)

Schwere Verkehrsverstöße, die direkt die Verkehrssicherheit gefährden. Ein einziger A-Verstoß führt bereits zur ersten Stufe der Probezeitmaßnahmen. Beispiele sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h.
  • Rotlichtverstoß.
  • Nötigung oder Fahrerflucht.
  • Verbotenes Überholen an unübersichtlichen Stellen.
  • Verstoß gegen die Null-Promille-Regel.

B-Verstöße (Weniger Schwerwiegend)

Mittelschwere Verstöße, die nicht unmittelbar die Sicherheit gefährden, aber eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Erst zwei B-Verstöße führen zur ersten Stufe der Probezeitmaßnahmen. Beispiele sind:

  • Fahren mit abgelaufenem TÜV (HU) von mehr als 8 Monaten.
  • Unzulässiges Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen.
  • Mitnahme von Kindern ohne ausreichende Sicherung.
  • Überladung des Fahrzeugs um mehr als 20 Prozent.

Die 3 Stufen der Probezeitmaßnahmen

Je nach Anzahl und Art der Verstöße ordnet die Fahrerlaubnisbehörde folgende Eskalationsstufen an:

Stufe Auslöser Maßnahme
1. Stufe Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße.
  • 1. Anordnung eines Aufbauseminars (ASF).
  • 2. Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre (Gesamtdauer 4 Jahre).
2. Stufe Zwei weitere B-Verstöße oder ein weiterer A-Verstoß nach der 1. Stufe (nach erfolgreicher Teilnahme am ASF). Schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
3. Stufe Ein dritter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße nach der 2. Stufe. Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Erteilung ist frühestens nach einer Sperrfrist von sechs Monaten möglich.

Die Null-Promille-Regel

Neben den allgemeinen Verkehrsverstößen gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren das strikte Alkoholverbot (§ 24c StVG). Das Fahren unter Alkoholeinfluss (0,0 Promille) stellt immer einen schwerwiegenden A-Verstoß dar und löst somit sofort die erste Stufe der Probezeitmaßnahmen aus.


Quellen & weitere Infos:

  • § 2a StVG: Fahrerlaubnis auf Probe.
  • Anlage 12 zur FeV: Katalog der A- und B-Verstöße.
  • § 24c StVG: Alkoholverbot für Fahranfänger.

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