Parken ohne Parkschein: Wie viel kostet das?
Was kostet Parken ohne Parkschein? Hier finden Sie die gestaffelten Verwarnungsgeld-Kosten (bis zu 40 Euro), wann Abschleppen droht und wie Sie Einspruch gegen den Strafzettel einlegen.
Parken ohne Parkschein: Kosten und Konsequenzen
Das Parken ohne Parkschein oder das Überschreiten der Höchstparkdauer auf entsprechend ausgewiesenen Parkplätzen (Parkuhren, Parkscheinautomaten) stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit dar. Es wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld und nicht mit einem Bußgeld geahndet.
Die „Strafe“ – das Verwarnungsgeld – ist dabei nach der Dauer des Verstoßes gestaffelt. Die Pflicht, einen Parkschein gut sichtbar auszulegen, gilt auch bei der Nutzung einer Parkscheibe oder beim Handyparken (sofern es keine Alternativen gibt).
Kosten: Höhe des Verwarnungsgeldes nach Dauer
Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich nach der Zeitspanne, die Sie ohne gültigen Parkschein oder mit abgelaufener Parkzeit parkten. Die Staffelung ist bundeseinheitlich im Bußgeldkatalog festgelegt:
| Parken ohne Parkschein für... | Kosten (Verwarnungsgeld) |
|---|---|
| ... bis zu 30 Minuten | 20 Euro |
| ... mehr als 30 Minuten | 25 Euro |
| ... mehr als eine Stunde | 30 Euro |
| ... mehr als zwei Stunden | 35 Euro |
| ... mehr als drei Stunden | 40 Euro |
Kann man wegen Parken ohne Parkschein abgeschleppt werden?
Das Abschleppen wegen eines fehlenden Parkscheins ist keine automatische Strafe, sondern eine Maßnahme der Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung einer Behinderung. Es darf nur dann angeordnet werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Dies ist typischerweise der Fall, wenn:
- Das Fahrzeug über die zulässige Höchstparkdauer hinaus (meist mehr als eine Stunde) ohne Parkschein steht und dadurch andere Parkmöglichkeiten blockiert.
- Das Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer, Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten behindert oder gefährdet.
Sind noch genügend freie Parkplätze vorhanden und behindern Sie niemanden, ist das Abschleppen in der Regel unverhältnismäßig. Werden Sie dennoch abgeschleppt, erhöhen sich die Gesamtkosten um die regional unterschiedlichen Abschleppgebühren (oft zwischen 200 und 300 Euro).
Einspruch gegen den Strafzettel
Gegen ein Verwarnungsgeld (den "Strafzettel") können Sie im eigentlichen Sinne keinen Einspruch einlegen. Sie haben zwei Optionen, um den Vorwurf anzufechten:
- Formloser Widerspruch: Sie äußern sich schriftlich zur Sache bei der zuständigen Behörde und legen stichhaltige Beweise (z.B. Zeugen, Fotos) vor, dass der Verstoß unberechtigt war. Stellt die Behörde den Verstoß fest, erlässt sie einen Bußgeldbescheid.
- Bußgeldbescheid abwarten: Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb der in der Regel einwöchigen Frist, wird Ihnen automatisch ein Bußgeldbescheid zugestellt. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Achtung: Der Bußgeldbescheid verursacht zusätzliche Gebühren (ca. 25 Euro Verwaltungsgebühren).
Quellen & weitere Infos:
- Bußgeldkatalog: Der aktuelle Strafenkatalog
- Bußgeldbescheid: Fristen, Regeln, Einspruch
- Gesetzliche Grundlage: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
- Verfahren: Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).