Zu schnell gefahren: Aktuelle Bußgelder 2026

Update: 14.01.2026

Sie sind geblitzt worden? Hier finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026 und können kostenlos einen Einspruch prüfen.

Eine Blitzersäule vom Typ Poliscan Speed überwacht das Tempolimit auf einer Bundesstraße.
Auch moderne Laserblitzer sind anfällig für Messfehler.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Km/h BG P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 2 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot, * Für Wiederholungstäter

Bußgeldkatalog Außerorts: PKW

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 20 € 0 - eher nicht
11-15 40 € 0 - eher nicht
16-20 60 € 0 - Kostenlos prüfen
21-25 100 € 1 - Kostenlos prüfen
26-30 150 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31-40 200 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
41-50 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51-60 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61-70 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

km/h Bußgeld P FV Einspruch
0-10 20 € 0 - eher nicht
11-15 40 € 0 - eher nicht
16-20 60 € 0 - Jetzt prüfen
21-25 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 150 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 200 € 1 1 M* Jetzt prüfen
41-50 320 € 2 1 M. Jetzt prüfen
51-60 480 € 2 1 M. Jetzt prüfen
61-70 600 € 2 2 M. Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 M. Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot, * Für Wiederholungstäter

Bußgeldkatalog innerorts & außerorts

Wählen Sie Ihre exakte Geschwindigkeitsüberschreitung, um die Konsequenzen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) gemäß aktuellem Bußgeldkatalog 2026 zu prüfen.

Datenbasis: Aktuelle StVO-Novelle Zum Bußgeldkatalog 2026

Bußgeldkatalog Innerorts: LKW über 3,5t

Für Lastkraftwagen (LKW) und andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gelten in Deutschland strengere Regeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dies liegt an ihrem längeren Bremsweg, dem höheren Gewicht und den potenziell größeren Schäden bei Unfällen. Die Bußgelder und weitere Sanktionen fallen daher in der Regel höher aus als für PKW und Motorräder.

Innerorts zu schnell Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 km/h400- eher nicht
11-15 km/h600- eher nicht
16-20 km/h1601- Kostenlos prüfen
21-25 km/h1751- Kostenlos prüfen
26-30 km/h23511 Monat Kostenlos prüfen
31-40 km/h34021 Monat Kostenlos prüfen
41-50 km/h56022 Monat Kostenlos prüfen
51-60 km/h70023 Monate Kostenlos prüfen
> 60 km/h80023 Monate Kostenlos prüfen
km/h BG (€) P FV Einspruch
0-10400-eher nicht
11-15600-eher nicht
16-201601- Jetzt prüfen
21-251751- Jetzt prüfen
26-3023511 M. Jetzt prüfen
31-4034021 M. Jetzt prüfen
41-5056022 M. Jetzt prüfen
51-6070023 M. Jetzt prüfen
über 6080023 M. Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot



Bußgeldkatalog Außerorts: LKW über 3,5t

Außerorts sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW ebenfalls strenger als für PKW. Hier drohen bei Überschreitungen ähnliche Konsequenzen wie innerorts, allerdings mit angepassten Bußgeldsätzen, die die spezifischen Risiken dieser Fahrzeugklasse berücksichtigen.

Außerorts zu schnell Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 km/h300- eher nicht
11-15 km/h500- eher nicht
16-20 km/h1401- Kostenlos prüfen
21-25 km/h1501- Kostenlos prüfen
26-30 km/h17511 Monat* Kostenlos prüfen
31-40 km/h25521 Monat Kostenlos prüfen
41-50 km/h48021 Monat Kostenlos prüfen
51-60 km/h60022 Monate Kostenlos prüfen
> 60 km/h70023 Monate Kostenlos prüfen
km/h BG (€) P FV Einspruch
0-10300-eher nicht
11-15500-eher nicht
16-201401- Jetzt prüfen
21-251501- Jetzt prüfen
26-3017511 M.* Jetzt prüfen
31-4025521 M. Jetzt prüfen
41-5048021 M. Jetzt prüfen
51-6060022 M. Jetzt prüfen
über 6070023 M. Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

* Wiederholungstäter-Regelung: Ein Fahrverbot von einem Monat droht, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell geblitzt wurden.


Toleranzabzug bei Blitzermessungen

Sowohl bei Blitzermessungen innerorts als auch außerorts wird ein sogenannter Toleranzabzug vorgenommen, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Dieser Abzug hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab:

  • Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: 3 km/h Abzug.
  • Bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h: 3% der gemessenen Geschwindigkeit.

Die in den Tabellen genannten Werte beziehen sich immer auf die Geschwindigkeit nach Abzug dieser Toleranz.

Wann greift die "Wiederholungstäter"-Regel?

Als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell geblitzt wurden. In diesem Fall droht Ihnen zusätzlich zu den regulären Strafen ein Fahrverbot von einem Monat, auch wenn der einzelne Verstoß dies nicht vorsieht.

Es ist entscheidend, den Zeitpunkt des ersten Verstoßes zu beachten. Der 12-Monats-Zeitraum beginnt mit dem Datum, an dem die erste Tat begangen wurde.


A- und B-Verstoß in der Probezeit

Für Fahranfänger, die ihren Führerschein auf Probe haben, gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen besondere Regelungen, die deutlich strenger sind als für erfahrene Fahrer. Die Probezeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Während dieser Zeit wird zwischen "A-Verstößen" (schwerwiegend) und "B-Verstößen" (weniger schwerwiegend) unterschieden.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h gilt als A-Verstoß. Die Konsequenzen sind dann:

  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
  • Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), dessen Kosten die betroffene Person selbst tragen muss.
  • Drohen weitere A- oder zwei B-Verstöße nach dem Aufbauseminar, können weitere Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

Auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen (bis 20 km/h zu schnell) können in der Probezeit relevant sein, wenn sie sich häufen. In der Regel wird drohen bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit bis 20 km/h für Fahranfänger außer Verwarn- oder Bußgeldern keine weiteren Konsequenzen. Trotzdem ist es für Fahranfänger besonders wichtig, die Geschwindigkeit immer im Auge zu behalten.


Der Ablauf des Bußgeldverfahrens

Sie wurden geblitzt und fragen sich, wie es nun weitergeht? Das Bußgeldverfahren folgt einem festen Schema. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Sie zukommt:

  • Die Anhörung im Bußgeldverfahren: Der Anhörungsbogen oft häufig erste Schreiben, das Geblitzte erhalten. Das Anhörungsschreiben informiert Sie über den Vorwurf und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Hier sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Angaben korrekt sind.
  • Der Bußgeldbescheid: Nach der Anhörung und einer erfolgreichen Fahrerermittlung, erhalten Sie direkt einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält die genaue Strafe (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) und eine Frist für den Einspruch.
  • Die Einspruchsfrist: Ab Erhalt des Bußgeldbescheides haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig.
  • Die Prüfung des Einspruchs: Legen Sie Einspruch ein, prüft die Behörde den Fall erneut. Hält sie am Bescheid fest, leitet sie die Akte an die Staatsanwaltschaft und dann an das zuständige Amtsgericht weiter.
  • Gerichtsverfahren: Im Falle eines Gerichtsverfahrens wird Ihr Fall vor einem Richter verhandelt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Beweise vorzulegen und sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen.
  • Rechtskraft und Vollstreckung: Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig (entweder durch Verstreichen der Einspruchsfrist, Rücknahme des Einspruchs oder Urteil des Gerichts), sind die darin genannten Sanktionen zu erfüllen.

Gerade bei einem Bußgeldbescheid ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Bescheid auf Fehler und können Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Ein kostenloser Blitzer-Check kann hier der erste Schritt sein.


Studie: 56% der Bußgeldbescheide weisen Fehler auf

Eine Untersuchung von knapp 15.000 Bußgeldbescheiden der VUT-Verkehr Sachverständigengesellschaft zeigt, dass über die Hälfte der Fälle Messfehler oder Formfehler der Behörden enthalten.

Beweismängel 25%
Geringe Mängel (Formfehler) 23%
Falscher Tatvorwurf 8%
Datenquelle: VUT-Studie (14.783 untersuchte Fälle)
  • Beweisführung mangelhaft (25%): Die Messung ist auf grund nicht übertragener Rohmessdaten, einer abgelaufenen Eichung oder eines lückenhaften Messprotokolls fehlerhaft.
  • Geringe Fehler (25%): Der Bußgeldbescheid enthält formelle Verfahrensfehler, wie unklare Angaben zum Beweismittel oder eine abgelaufene Frist.
  • Falscher Tatvorwurf: Eine falsche Zuordnung des Fahrzeugs oder des Fahrers sowie fehlerhafte Messwerte gehören zu dieser Kategorie.

Einspruch kostenlos prüfen

Sie sind geblitzt worden und haben bereits ein Schreiben der Bußgeldstelle erhalten? Dann ist das der ideale Zeitpunkt einen Einspruch zu prüfen. Unser Blitzer-Experte berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten eine Strafe zu vermeiden. Und so einfach funktioniert unser Blitzer-Check:

  • Blitzer-Check starten: Rufen Sie unseren Blitzer-Check auf und beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Verstoß.
  • Behördenschreiben hochladen: Wenn Sie Ihr Schreiben der Bußgeldstelle zur Hand haben, können Sie ein Foto Ihres Bescheids gleich hochladen oder später alternativ nachreichen.
  • Kostenlose Auswertung: Sie erhalten von unserem Blitzer-Experten eine kostenlose Auswertung zu Ihren Erfolgsaussichten eine Strafe zu vermeiden.
  • Einspruch einlegen: Bei guten Erfolgschancen legen Sie selbst oder mit unserer Hilfe Einspruch ein.
FAQ Wissen & Hilfe

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die gängigsten Fragen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und rechtlichen Aspekten.

Die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026. Die Schwere der Strafe wird durch mehrere Hauptfaktoren bestimmt: die gemessene Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug), den Ort des Verstoßes, den Fahrzeugtyp (z. B. Motorrad, PKW, LKW, Wohnmobil) und die Fahrerhistorie.

Man unterscheidet grundlegend vier Stufen der Bestrafung:

  • Verwarnungsgeld (bis 15 km/h zu viel): Diese kosten zwischen 20 € und 55 €. Sie ziehen keine Punkte in Flensburg nach sich und werden nicht im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert.
  • Bußgeldverfahren (ab 16 km/h zu viel): Hier beginnt das offizielle Bußgeldverfahren. Ein Bußgeldbescheid wird erteilt, der mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von 28,50 Euro bis 5% des Bußgeldbetrags verbunden ist.
  • Punkte (ab 21 km/h zu viel): Neben höheren Geldstrafen (ab ca. 115 € inkl. Gebühren) wird mindestens 1 Punkt in Flensburg fällig.
  • Fahrverbot (schwerwiegende Ordnungswidrigkeit): Ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten droht in der Regel ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts. Auch die "26 km/h-Regel" für Wiederholungstäter kann zu einem Fahrverbot führen.
  • Fahrerlaubnisentzug (8 Punkte): Wer durch beharrliche Pflichtverletzungen einen Punktestand von 8 Punkten erreicht, verliert die Fahrerlaubnis dauerhaft und muss meist eine MPU absolvieren.
Wichtiger Hinweis zu den Kosten: Zu jedem Bußgeld (ab 60 €) kommen zusätzlich Verwaltungsgebühren und Auslagen (in der Regel 28,50 €) hinzu. Ein Einspruch kann diese Kosten sowie die drohenden Punkte abwenden, wenn die Messung fehlerhaft war.

Der Hauptunterschied zwischen Verstößen innerorts (innerhalb geschlossener Ortschaften, gelbes Ortsschild) und außerorts (Landstraßen, Autobahnen) liegt in der Sanktionshöhe und der Gefahrenbewertung.

Aufgrund des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sieht der Bußgeldkatalog 2026 folgende Unterteilung vor:

  • Bußgelder: Die Sätze liegen innerorts bei gleicher Überschreitung im Schnitt 10 € bis 20 € höher als außerorts.
  • Fahrverbot (Ersttäter): Innerorts droht ein einmonatiges Fahrverbot bereits ab einer Überschreitung von 31 km/h. Außerorts greift diese Sanktion erst ab 41 km/h.
  • Wiederholungstäter: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr geblitzt wird, riskiert in beiden Fällen ein Fahrverbot.
  • Punkte: Ab 21 km/h zu viel wird in der Regel 1 Punkt in Flensburg fällig, unabhängig vom Ort des Verstoßes.
Experten-Tipp: Messfehler treten außerorts (z. B. auf Autobahnen durch fehlerhafte Beschilderung oder Distanzfehler) statistisch häufiger auf als bei stationären Blitzern innerorts. Eine Prüfung ist daher empfehlenswert.

Um Messungenauigkeiten auszugleichen, wird bei jedem Blitzer eine Toleranz abgezogen:
  • Unter 100 km/h: Pauschal 3 km/h Abzug.
  • Ab 100 km/h: 3 % der gemessenen Geschwindigkeit.
In speziellen Fällen (z. B. Videonachfahrt) können die Abzüge sogar höher ausfallen.

Ab einer Überschreitung von 21 km/h liegt ein A-Verstoß vor. Die Folgen sind:
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
  • Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars (ASF).
Ein Einspruch ist hier besonders wichtig, um die Probezeitverlängerung zu verhindern.

Nach Erhalt des Bescheids haben Sie genau zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Wir empfehlen, den Anhörungsbogen nicht voreilig zu akzeptieren, sondern zunächst das Blitzerfoto und die Messakte auf Fehler prüfen zu lassen. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen. In unserem Blitzer-Check können Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen lassen.

Ja, Sie haben Anspruch auf Einsicht in die Beweismittel. Oft ist das Foto im Online-Portal der Bußgeldstelle einsehbar. Ist der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar oder die Qualität mangelhaft, sind die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung hoch.

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.

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Quellenangaben:





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