Ein Auto wird außerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.
Bußgeldkatalog außerorts

30 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

30 km/h zu schnell außerorts kosten 150 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; ein Fahrverbot droht nur im Wiederholungsfall. Mit Gebühren sind es 178,50 €, in der Probezeit gilt der Verstoß als A-Verstoß.

Ein Auto wird außerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.
Regelsätze für Pkw und Motorrad außerorts

30 km/h zu schnell außerorts auf einen Blick

Bußgeld
150 €
Mit Gebühren
178,50 €
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot
nur bei Wiederholung
Probezeit
A-Verstoß
Lkw-Regelsatz
175 € · 1 Punkt · 1 Monat bei Wiederholung

Was kosten 30 km/h zu schnell außerorts?

Für eine Überschreitung um 30 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 150 Euro vor. Mit dem Bußgeldbescheid werden zusätzlich Gebühren und Auslagen fällig:

  • Geldbuße: 150 €
  • Gebühr (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €): 25 €
  • Auslagen für die Zustellung: 3,50 €
  • Gesamtbetrag: 178,50 €

Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 175 Euro, ein Punkt und 1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung.

Bußgeldtabelle außerorts: alle Stufen

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 20 €––
11–15 km/h 40 €––
16–20 km/h 60 €––
21–25 km/h 100 €1–
26–30 km/h Ihr Wert 150 €1nur bei Wiederholung
31–40 km/h 200 €1nur bei Wiederholung
41–50 km/h 320 €21 Monat
51–60 km/h 480 €21 Monat
61–70 km/h 600 €22 Monate
über 70 km/h 700 €23 Monate
km/hBußgeldPFV
≤10 20 €––
11–15 40 €––
16–20 60 €––
21–25 100 €1–
26–30 150 €11 M*
31–40 200 €11 M*
41–50 320 €21 M
51–60 480 €21 M
61–70 600 €22 M
>70 700 €23 M
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung

Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.

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Welcher Wert steht im Bußgeldbescheid?

Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid.

Beispiel: Bei erlaubten 100 km/h und einem Messwert von 135 km/h ergibt sich nach Abzug von 5 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 130 km/h – also eine Überschreitung um 30 km/h. Mehr dazu: Toleranzabzug.

Gibt es Punkte in Flensburg?

Ja. Eine Überschreitung um 30 km/h außerorts wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts bewertet. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt zwei Jahre und sechs Monate.

Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.

Droht ein Fahrverbot?

In der Regel nicht. Eine Ausnahme gilt für Wiederholungstäter: Wurde gegen Sie innerhalb eines Jahres vor dieser Tat bereits eine Geldbuße wegen einer Überschreitung um mindestens 26 km/h rechtskräftig festgesetzt, ist regelmäßig ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen (§ 4 Abs. 2 BKatV).

Ein Regelfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog außerorts erst ab einer Überschreitung um 41 km/h vor.

Welche Folgen hat der Verstoß in der Probezeit?

Eine Überschreitung um 21 km/h oder mehr gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Häufige Ansatzpunkte sind:

  • eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
  • Fehler im Messprotokoll oder beim Aufbau der Messstelle
  • ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist
  • Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG). Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig.

Zum Vergleich

Dieselbe Überschreitung innerorts: 30 km/h zu schnell innerorts. Alle Stufen finden Sie in der Übersicht außerorts.

Rechtsgrundlagen & Quellen