Blitzeranhänger mit PoliScan FM1 an einer Autobahn
Poliscan Fm1 · Symbolbild

Blitzer auf der A5 bei Frankfurt am Main, Ende der Baustelle – Richtung Norden

Tempolimit 80 km/h
Messgerät Poliscan Fm1 Blitzeranhänger
Richtung Norden Ende der Baustelle · Baustellenbereich
Poliscan Fm1 · Symbolbild

Auf der A5 bei Frankfurt am Main geblitzt worden und jetzt drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Hier überwacht ein Blitzeranhänger im Bereich Ende der Baustelle in Fahrtrichtung Norden die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan FM1. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist das Regierungspräsidium Kassel.

Bußgeld und Punkte bei Tempo 80 auf der A5

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 20 € - -
11–15 km/h 40 € - -
16–20 km/h 60 € - -
21–25 km/h 100 € 1 -
26–30 km/h 150 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 200 € 1 1 Monat*1 M.*
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat1 M.
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate2 M.
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.

Punkte* WiederholungstäterFahrverbot

Tempolimits auf Autobahnen wechseln oft auf kurzer Strecke, etwa vor Baustellen, Kreuzen oder Tunneln. Ob das Limit an der Messstelle rechtzeitig und eindeutig angeordnet und angekündigt war, ist deshalb ein wichtiger Prüfpunkt. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.

So funktioniert das Messgerät PoliScan FM1

Das Messgerät PoliScan FM1 arbeitet mit Lasertechnik nach dem sogenannten LiDAR-Prinzip. Das Gerät sendet sehr kurze Infrarot-Laserimpulse aus, die von vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit der zurückkehrenden Signale ermittelt das System fortlaufend Entfernung und Position jedes Fahrzeugs im Messbereich.

Aus vielen aufeinanderfolgenden Einzelmessungen berechnet die Software die Geschwindigkeit. Interne Plausibilitätsprüfungen sollen widersprüchliche Messverläufe aussortieren. Weil das Gerät mehrere Fahrzeuge und Fahrstreifen gleichzeitig verfolgt, entscheidet am Ende ein eingeblendeter Auswerterahmen auf dem Messfoto darüber, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wird.

Im Blitzeranhänger steckt das Gerät in einem geschlossenen Gehäuse und kann dort über Tage oder Wochen autark messen.

Diese Messfehler beim PoliScan FM1 können einen Einspruch erfolgreich machen

  1. Fahrzeugzuordnung und AuswerterahmenDer wichtigste Angriffspunkt ist die Zuordnung. Bei einer Frontmessung muss der Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers bestimmte Fahrzeugmerkmale erfassen. Liegt er an einer unzulässigen Position oder ragen Teile eines weiteren Fahrzeugs gleicher Fahrtrichtung hinein, kann die Aufnahme gegen die Auswertekriterien verstoßen. Gerade auf der A5 bei Frankfurt am Main mit mehreren Fahrstreifen, Lkw-Kolonnen und häufigen Spurwechseln sollte das genau geprüft werden.
  2. Zulässiger MessbereichDie Geschwindigkeit muss innerhalb des Entfernungsbereichs ermittelt werden, der für die jeweilige Geräteversion zugelassen ist. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Messwertbildung außerhalb dieses Bereichs stattfand, ist zu klären, ob die Messung noch den technischen Anforderungen entspricht.
  3. Softwareversion und FalldateiDie verwendete Software muss für die konkrete Gerätekonfiguration zugelassen sein. Außerdem lohnt der Abgleich der digitalen Falldatei mit dem Messprotokoll: Stimmen Gerätenummer, Messzeit und Messwert nicht überein, muss die Ursache geklärt werden.
  4. Beschilderung, Baustellen und GeschwindigkeitstrichterAuf Autobahnen wird das Tempo oft stufenweise reduziert, etwa vor Baustellen, Kreuzen oder Tunneln. Entscheidend ist, ob das Tempolimit von 80 km/h zum Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet war, auf beiden Seiten oder auf Schilderbrücken gut sichtbar stand und wie weit die Messstelle vom letzten Schild entfernt ist. Bei Baustellen wechseln Beschilderung und Verkehrsführung häufig, deshalb lohnt sich hier ein genauer Blick in die verkehrsrechtliche Anordnung.
  5. ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
  6. FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.
  7. Einsatzdokumentation des AnhängersBlitzeranhänger messen oft tagelang am selben Ort. Für jeden Einsatz müssen Aufbau, Ausrichtung und Funktionsprüfungen dokumentiert sein. Wurde der Anhänger zwischendurch bewegt oder neu ausgerichtet, ohne dass das festgehalten wurde, stellt sich die Frage, ob die Messung zum Tatzeitpunkt korrekt war.

Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.

Besonderheiten dieser Messstelle

Das Tempolimit gilt hier wegen einer Baustelle. Solche Limits beruhen auf einer verkehrsrechtlichen Anordnung und wechseln oft mit dem Baufortschritt. Entscheidend ist deshalb, was am Tattag tatsächlich ausgeschildert war und ob die Schilder gut sichtbar standen.

In Hessen richtet sich der Mindestabstand seit dem Erlass vom 27.07.2025 nach dem Tempolimit; auf Autobahnen sind es 130 m, außer wenn bereits vorher eine Beschränkung gilt. Diese Abstände stehen in Verwaltungsvorschriften, nicht im Gesetz. Eine Unterschreitung macht die Messung deshalb nicht automatisch unwirksam, kann aber ein Ansatzpunkt sein, etwa beim Fahrverbot.

Zuständige Bußgeldstelle: Regierungspräsidium Kassel

Zuständig für die Messstelle auf der A5 bei Frankfurt am Main im Bereich Ende der Baustelle ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Den Portalzugang, die benötigten Login-Daten und die Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Regierungspräsidium Kassel.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Nach einer Messung auf der A5 bei Frankfurt am Main fordert er die Verfahrensunterlagen vom Regierungspräsidium Kassel an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim PoliScan FM1.

Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort A5 bei Frankfurt am Main im Bereich Ende der Baustelle in Fahrtrichtung Norden und das Zustellungsdatum an.

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.

Häufige Fragen zur Messstelle auf der A5 bei Frankfurt am Main

Was kostet ein Blitzer auf der A5 bei Frankfurt am Main?

Bei Tempo 80 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 100 km/h bleibt es bei höchstens 60 €. Ab 101 km/h kostet es 100 € und einen Punkt in Flensburg, ab 121 km/h 320 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog außerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 121 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 106 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim PoliScan FM1 abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 110 km/h, werden 4 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 106 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Das Regierungspräsidium Kassel. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

Kann ich die Messung mit dem PoliScan FM1 prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum PoliScan FM1. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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