Blitzer auf der B10 in Neu-Ulm – Abschnitt 120, km 1,2 – Richtung Ulm

Tempolimit 70 km/h Punkt ab 91 · Fahrverbot ab 111 km/h
Messgerät Poliscan FM1 Blitzeranhänger
Richtung Ulm Abschnitt 120, km 1,2

Außerorts · Toleranz 3 km/h, über 100 km/h 3 % · Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt · Bayern

Bußgeld und Punkte bei Tempo 70 auf der B10

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 20 € - -
11–15 km/h 40 € - -
16–20 km/h 60 € - -
21–25 km/h 100 € 1 -
26–30 km/h 150 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 200 € 1 1 Monat*1 M.*
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat1 M.
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate2 M.
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.

Punkte*WiederholungstäterFahrverbot

Messfehler beim PoliScan FM1: Das sollte geprüft werden

Im Blitzeranhänger auf der B10 bei Neu-Ulm misst ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Neu-Ulm weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
  • Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
  • Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B10 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
  • Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Neu-Ulm kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Neu-Ulm gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Besonderheiten dieser Messstelle

In Bayern sollen Blitzeranhänger nach der Verkehrsüberwachungsrichtlinie (VÜR) mindestens 200 m hinter dem Tempo-Schild stehen, bei einem Geschwindigkeitstrichter mindestens 100 m. Diese Abstände stehen in Verwaltungsvorschriften, nicht im Gesetz. Eine Unterschreitung macht die Messung deshalb nicht automatisch unwirksam, kann aber ein Ansatzpunkt sein, etwa beim Fahrverbot.

Zuständige Bußgeldstelle: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Zuständig für die Messstelle auf der B10 bei Neu-Ulm im Bereich Abschnitt 120, km 1,2 ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Portalzugang und Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.

Häufige Fragen zur Messstelle auf der B10 bei Neu-Ulm

Was kostet ein Blitzer auf der B10 bei Neu-Ulm?

Bei Tempo 70 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 90 km/h bleibt es bei höchstens 60 €. Ab 91 km/h kostet es 100 € und einen Punkt in Flensburg, ab 111 km/h 320 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog außerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 111 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 96 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim PoliScan FM1 abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 100 km/h, werden 3 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 97 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Kann ich die Messung mit dem PoliScan FM1 prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum PoliScan FM1. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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