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Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Infos zur Online-Anhoerung

Rechtsanwalt Andreas Junge
Experte für Verkehrsrecht
Akt. am: 07.05.2026, 13:15

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Straubing.

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Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt bietet die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.

Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Straubing erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Bayern:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten
Ort Straubing
PLZ 94302
Adresse Postfach 02 02
Telefonnummer 09421-54 93 50
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(anhoerung-bussgeld.polizei.bayern.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Straubing beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (anhoerung-bussgeld.polizei.bayern.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt) hochladen.

Strafmaß & Bußgelder: Zuständigkeit der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Q: Welche Verstöße sanktioniert die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt unter anderem?

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig und ahndet gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026 insbesondere Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstands und dem Überfahren von Lichtzeichenanlagen (Rote Ampeln).

Die Sanktionen erfolgen nach dem bundeseinheitlichen Strafmaß für Punkte, Bußgelder und Fahrverbote.

Q: Wie werden die Strafen für zu schnelles Fahren bei der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt differenziert?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung 2026 unterscheidet der Bußgeldkatalog strikt zwischen Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften und Fahrten auf Autobahnen oder Landstraßen.

1. Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften (Innerorts):

In Städten wie Straubing sind die Sanktionen deutlich strenger. Häufige Bescheide betreffen hier beispielsweise eine Überschreitung von 26 km/h innerorts. In diesem Fall drohen möglicherweise bereits 180 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird innerorts in der Regel ab einer Überschreitung von 31 km/h angeordnet.

2. Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften (Außerorts):

Auf Autobahnen oder Bundesstraßen in der Umgebung von Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising ist das Strafmaß etwas moderater gestaffelt, führt aber dennoch schnell zu spürbaren Konsequenzen:

  • 21 km/h zu viel außerorts: Hier werden 100 Euro und 1 Punkt fällig.
  • 31 km/h zu viel außerorts: Die Strafe steigt auf 200 Euro und 1 Punkt an.
  • Fahrverbot: Dieses droht außerorts möglicherweise ab einer Überschreitung von 41 km/h oder bei wiederholten Verstößen (2x über 26 km/h innerhalb eines Jahres).

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt sanktioniert unter anderem diese Vorwürfe basierend auf den Messdaten von Blitzern wie dem PoliScan Speed oder dem TraffiStar. Lassen Sie Ihren Bescheid bei uns kostenlos auf Messfehler prüfen.

Q: Werden auch Rotlicht- und Abstandsverstöße in Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising geahndet?

Ja, die Bußgeldstelle sanktioniert regelmäßig Abstandsverstöße auf Autobahnen (Unterschreitung des halben Tachowerts) sowie Rotlichtverstöße.

Dabei wird zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß und dem qualifizierten Verstoß (Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot) unterschieden, was unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes und die Dauer eines möglichen Fahrverbots hat.

Q: Was kostet die Nutzung eines Mobiltelefons (Handy am Steuer)?

Die unzulässige Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt wird von der Behörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt konsequent verfolgt. Aktuell sieht der Katalog hierfür ein Bußgeld von 100 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg vor.

Weitere Details finden Sie in unserem Fachbereich zum Thema Handy am Steuer & Ablenkung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Q: Wo ist der genaue Sitz der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt?

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt befindet sich in Straubing in Bayern.

Die offizielle Adresse lautet: Postfach 02 02, 94302 Straubing.

Q: Wie kann ich die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt kontaktieren?

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 09421-54 93 50. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Q: Wo finde ich die Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt?

Die Link zur Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Straubing zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Q: Wann sollte ich einen Einspruch gegen die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt prüfen lassen?

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt unverbindlich prüfen zu lassen.

Q: Ist die Online-Anhörung der Bayerisches Polizeiverwaltungsamt verpflichtend?

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Q: Was passiert, wenn ich auf die Online-Anhörung gar nicht reagiere?

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Q: Wie aktuell sind die Angaben zur Behörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt auf Blitzerkatalog.org?

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt wurden zuletzt am 07. Mai 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt führt in Bayern regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A3
Erlangen
Frankfurt zum Blitzer
A3
Passau
Nürnberg zum Blitzer
A3
Regensburg
Passau zum Blitzer
A3
Regensburg
Conti-Arena zum Blitzer
A7
Dietmannsried
Füssen zum Blitzer
A93
Nabburg
Holledau zum Blitzer
A93
Pentling
Hof zum Blitzer
A93
Neustadt a.d. Waldnaab
Hof zum Blitzer
A93
Selb
Hof zum Blitzer
A93
Teublitz
Holledau zum Blitzer
A93
Weiden i.d. OPf
Regensburg zum Blitzer
A93
Wiesau
Marktredwitz zum Blitzer
A94
Ampfing
Passau zum Blitzer
A94
Feldkirchen
München zum Blitzer
A94
Vaterstetten
München zum Blitzer