Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Straubing.

Akt. am: 01.10.2026, 09:57 Redaktion

Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Straubing erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Bayern:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten
Ort Straubing
PLZ 94302
Adresse Postfach 02 02
Telefonnummer 09421-54 93 50
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(anhoerung-bussgeld.polizei.bayern.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Straubing beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (anhoerung-bussgeld.polizei.bayern.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt) hochladen.

Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt führt in Bayern regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A3
Erlangen
Frankfurt zum Blitzer
A3
Passau
Nürnberg zum Blitzer
A3
Regensburg
Passau zum Blitzer
A3
Regensburg
Conti-Arena zum Blitzer
A7
Dietmannsried
Füssen zum Blitzer
A93
Nabburg
Holledau zum Blitzer
A93
Pentling
Hof zum Blitzer
A93
Neustadt a.d. Waldnaab
Hof zum Blitzer
A93
Selb
Hof zum Blitzer
A93
Teublitz
Holledau zum Blitzer
A93
Weiden i.d. OPf
Regensburg zum Blitzer
A93
Wiesau
Marktredwitz zum Blitzer
A93
Regensburg
Nabburg zum Blitzer
A94
Ampfing
Passau zum Blitzer
A94
Vaterstetten
München zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt befindet sich in Straubing in Bayern.

Die offizielle Adresse lautet: Postfach 02 02, 94302 Straubing.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 09421-54 93 50. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Straubing zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt wurden zuletzt am 10. Januar 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.




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