Blitzer auf der B10 in Stuttgart – Uferstraße - in der Baustelle – Richtung Esslingen
Aktualisiert am 06.10.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B10 · Stuttgart
- Standort
- Uferstraße - in der Baustelle
- Richtung
- Esslingen
- Bereich
- Innerorts
- Tempolimit
- 50 km/h
- Messgerät
- Traffistar S350
- Blitzertyp
- Stationärer Blitzer
- Toleranz
- 3 km/h
- Bußgeldstelle
- Landeshauptstadt Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Welche Strafen drohen auf der B10 bei Stuttgart?
Die fest installierte Messanlage (Traffistar S350) auf der B10 bei Stuttgart misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Esslingen. Erlaubt sind hier innerorts 50 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 71 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 81 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 51–60 km/h | 30 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 61–65 km/h | 50 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 66–70 km/h | 70 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 71–75 km/h | 115 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 76–80 km/h | 180 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 81–90 km/h | 260 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 41–50 km/h hier 91–100 km/h | 400 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 101–110 km/h | 560 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| 61–70 km/h hier 111–120 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
| über 70 km/h hier ab 121 km/h | 800 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts
Geblitzt auf der B10 bei Stuttgart?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem Traffistar S350 kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B10 bei Stuttgart gemessen
Die fest installierte Messanlage auf der B10 bei Stuttgart arbeitet mit einem TraffiStar S350. Prüfrelevant sind unter anderem Eichung, Anlagen- und Wartungsunterlagen, Messfoto und Fahrzeugzuordnung. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zur stationären Messanlage TraffiStar S350.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Stuttgart weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Eichung & Sicherungszeichen: Bei fest installierten Anlagen an der B10 müssen eine gültige Eichung und unversehrte Sicherungszeichen nachgewiesen sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Stuttgart gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Das Tempolimit gilt hier wegen einer Baustelle. Solche Limits beruhen auf einer verkehrsrechtlichen Anordnung und wechseln oft mit dem Baufortschritt. Entscheidend ist deshalb, was am Tattag tatsächlich ausgeschildert war und ob die Schilder gut sichtbar standen.
Zuständige Bußgeldstelle: Landeshauptstadt Stuttgart
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B10 bei Stuttgart ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landeshauptstadt Stuttgart.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B10 bei Stuttgart geblitzt worden und haben Post von der Landeshauptstadt Stuttgart erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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