Blitzer auf der B158 in Angermünde – Abzweig Wilhelmsfelder Str. / OT Neukünkendorf – Richtung Angermünde

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 17.08.2026

Auf der B158 bei Angermünde im Bereich Abzweig Wilhelmsfelder Str. / OT Neukünkendorf in Fahrtrichtung Angermünde wird mobil die Geschwindigkeit kontrolliert. Eingesetzt wird ESO ES 8.0. Da das Gerät für jeden Einsatz neu aufgestellt wird, sind Messprotokoll, Ausrichtung und die eindeutige Zuordnung des Messwerts besonders wichtige Prüfpunkte.

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Merkmal Blitzer-Daten
Bundesstraße B158
BundeslandBrandenburg
MessbereichInnerorts
OrtAngermünde
StandortangabeAbzweig Wilhelmsfelder Str. / OT Neukünkendorf
FahrtrichtungAngermünde
Tempolimit 50 km/h
BlitzertypMobiler Blitzer
Messgerät ESO ES 8.0
Hinweis zum StandortBerüchtigter mobiler Hotspot an der Kreuzung
Zuständige Bußgeldstelle Landkreis Uckermark

Auf der B158 bei Angermünde geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026

Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der B158 bei Angermünde (Abzweig Wilhelmsfelder Str. / OT Neukünkendorf) in Fahrtrichtung Angermünde hängt die Strafe davon ab, wie deutlich Sie das Tempolimit von 50 km/h innerorts überschritten haben. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.

Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht innerorts.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Überschreitung km/h
Punkte P Fahrverbot FV Einspruch
0–10 30 € 0 kein Fahrverbot eher nicht
11–15 50 € 0 kein Fahrverbot eher nicht
16–20 70 € 0 kein Fahrverbot Einspruch prüfen Jetzt prüfen
21–25 115 € 1 kein Fahrverbot Einspruch prüfen Jetzt prüfen
26–30 180 € 1 kein Regelfahrverbot* 1 M.* Einspruch prüfen Jetzt prüfen
31–40 260 € 2 1 Monat 1 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
41–50 400 € 2 1 Monat 1 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
51–60 560 € 2 2 Monate 2 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
61–70 700 € 2 3 Monate 3 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen
über 70 800 € 2 3 Monate 3 M. Einspruch prüfen Jetzt prüfen

Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.

* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.

So wird auf der B158 bei Angermünde gemessen

Am Standort auf der B158 bei Angermünde kommt der ESO ES 8.0 beziehungsweise ein Einseitensensor zum Einsatz. Bei der Prüfung zählen insbesondere die im Messprotokoll festgehaltene Fotolinie, die Ausrichtung des Sensorkopfs und die eindeutige Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Messgerät ESO ES 8.0.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Ausrichtung der Sensorleiste: Die Helligkeitssensoren der Einseiten-Lichtschranke müssen exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn der B158 aufgebaut sein.
  • Fremdlicht & Schattenwurf: Schnelle Lichtwechsel, direkte Sonneneinstrahlung oder Schatten vorbeifahrender Fahrzeuge können die optische Messung beeinträchtigen.
  • Kabelverbindungen & Dokumentation: An der Messstelle bei Angermünde müssen sämtliche Funk- und Kabelverbindungen zwischen Sensor und Kamera einwandfrei dokumentiert sein.
  • Messprotokoll & Schulung: Bei der mobilen Messung müssen Aufstellort, Messentfernung sowie die Schulungsnachweise des Bedienpersonals in der Akte nachgewiesen sein.
  • Skizzen & Fotos vom Aufbau: Die Fotodokumentation der Messstelle bei Angermünde muss den vorgeschriebenen Sicht- und Anfahrtsbereich eindeutig wiedergeben.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Angermünde gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Uckermark

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B158 bei Angermünde ist die Landkreis Uckermark, Abteilung Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landkreis Uckermark.

Weitere Messstellen auf der B158

Weitere Blitzer auf derselben Bundesstraße:

Auf der Übersichtsseite finden Sie 3 Blitzerstandorte auf der B158, davon 1 mit der Fahrtrichtungsangabe „Angermünde“. Alle Blitzer auf der B158 oder Blitzer in Brandenburg.

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