Online-Anhörung bei der Landkreis Uckermark: So nutzen Sie Anhoerung24 richtig

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Aktualisiert am 01.09.2026, 17:05 Uhr

Sie haben einen Anhörungsbogen oder ein anderes Schreiben zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten und möchten den Vorgang online aufrufen? Die Landkreis Uckermark nutzt dafür das Portal Anhoerung24. Hier erfahren Sie, wie die Online-Anhörung funktioniert, welche Zugangsdaten Sie benötigen und was Sie vor dem Absenden Ihrer Angaben beachten sollten.

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Online-Anhörung bei der Landkreis Uckermark über Anhoerung24

Für die Online-Anhörung ist bei der Landkreis Uckermark der Bereich „Bußgeldstelle“ in Prenzlau als Ansprechpartner angegeben. Über den direkten Behördenzugang gelangen Sie zum Login für Ihren persönlichen Vorgang. Für die Anmeldung benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Anhörungsschreiben. Halten Sie das Schreiben daher am besten bereit, bevor Sie das Portal öffnen.

Direkter Behördenzugang

Anhoerung24
anhoerung24.de/1031

Die Kennung 1031 ist bereits Teil des Behördenlinks; sie ersetzt nicht die persönlichen Zugangsdaten aus Ihrem Schreiben.

Offizielles Portal öffnen

Bei Behörden, die Anhoerung24 einsetzen, enthält das Anhörungsschreiben die persönlichen Zugangsdaten und häufig zusätzlich einen QR-Code. Nach der Anmeldung können die für den konkreten Vorgang vorgesehenen Angaben digital an die Bußgeldstelle übermittelt werden.

  • Anhörungsschreiben bereitlegen: Dort finden Sie die persönlichen Zugangsdaten und gegebenenfalls einen QR-Code.
  • Direkten Anhoerung24-Zugang öffnen: Nutzen Sie den Behördenlink auf dieser Seite oder scannen Sie den QR-Code aus Ihrem Schreiben.
  • Persönliche Zugangsdaten eingeben: Melden Sie sich mit den Daten an, die ausschließlich für Ihren Vorgang vergeben wurden.
  • Angezeigte Angaben prüfen: Kontrollieren Sie, welche Angaben zur Person, zum Fahrer oder zum Tatvorwurf abgefragt werden.
  • Antwort vor dem Absenden lesen: Übermitteln Sie persönliche Angaben oder eine Stellungnahme erst, nachdem Sie den Inhalt vollständig geprüft haben.

Gut zu wissen

Welche Eingabefelder und Funktionen bei Anhoerung24 erscheinen, hängt vom Schreiben und von dem durch die Behörde freigeschalteten Vorgang ab.

Vor dem Absenden bei Anhoerung24: Angaben prüfen

Wenn Sie den Behördenzugang für die Landkreis Uckermark öffnen, sollten Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensdaten genau zu Ihrem Schreiben passen. Anhoerung24 übermittelt Ihre Eingaben an die Behörde, prüft aber nicht selbst, ob die Messung oder der Vorwurf richtig ist.

  • Behörde und Aktenzeichen: Beides sollte mit dem zuletzt erhaltenen Schreiben übereinstimmen.
  • Tatvorwurf: Kontrollieren Sie – soweit angezeigt – Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die bezeichnete Ordnungswidrigkeit.
  • Persönliche Daten: Angaben zur Person sollten vollständig und zutreffend sein.
  • Stellungnahme zur Sache: Eine inhaltliche Erklärung ist nicht dasselbe wie ein Einspruch und sollte nicht vorschnell abgegeben werden.
  • Bestätigung sichern: Bietet das Portal nach dem Absenden eine Zusammenfassung oder Eingangsbestätigung an, speichern Sie diese für Ihre Unterlagen.

Geht es in Ihrem Schreiben um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß, einen Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer, finden Sie dort die jeweiligen Regelsätze und möglichen Folgen.

Kontakt zum Vorgang bei der Landkreis Uckermark

Fehlen Zugangsdaten, lässt sich der persönliche Vorgang nicht öffnen oder haben Sie eine Frage zum Aktenzeichen, können Sie sich an die Abteilung Bußgeldstelle in Prenzlau wenden. Halten Sie dabei das Aktenzeichen aus dem Schreiben bereit.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Landkreis Uckermark
Abteilung Bußgeldstelle
Anschrift Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
Bundesland Brandenburg
Erfasster Zuständigkeitsbereich Prenzlau
Telefon 03984 702932
E-Mail bussgeldstelle@uckermark.de
Online-Anhörung anhoerung24.de/1031 öffnen

Fragen zur Online-Anhörung bei der Landkreis Uckermark

Die persönlichen Zugangsdaten stehen im Anhörungsschreiben. Häufig ist dort zusätzlich ein QR-Code abgedruckt. Besitzt die Behörde eine eigene Kennung in der Portaladresse, ist sie im hier verlinkten Direktzugang bereits enthalten.

Öffnen Sie den Behördenlink beziehungsweise QR-Code aus Ihrem Anhörungsschreiben und verwenden Sie nur die dort genannten persönlichen Zugangsdaten. Prüfen Sie bei einer Portaladresse mit Zahlencode, ob Sie beim richtigen Behördenzugang gelandet sind. Bleibt der Zugang gesperrt, wenden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen an die Behörde, telefonisch unter 03984 702932 oder per E-Mail an bussgeldstelle@uckermark.de.

Ob bei Anhoerung24 ein Beweisfoto oder weitere Falldaten sichtbar sind, hängt vom konkreten Vorgang und von den durch die Behörde bereitgestellten Funktionen ab.

Die Anhörung gibt Ihnen nach § 55 OWiG Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist nicht verpflichtend. Angaben zur Person müssen dagegen zutreffend sein; falsche oder verweigerte Pflichtangaben können nach § 111 OWiG relevant werden.

Für die Rückmeldung zur Anhörung ist zunächst die Frist in Ihrem Schreiben maßgeblich. Die Online-Anhörung ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die hinterlegte Anschrift lautet Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau. Telefonisch erreichen Sie die Behörde unter 03984 702932. Die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet bussgeldstelle@uckermark.de.

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