Messgerät vom Typ ESO ES 8.0
ESO ES 8.0 · Mobiler Blitzer

Blitzer auf der B300 in Gachenbach – Abschnitt 1300 km 0.05 – Richtung Augsburg

Aktualisiert am 24.07.2026

Blitzerstandort auf einen Blick

Bundesstraße
B300 · Gachenbach
Standort
Abschnitt 1300 km 0.05
Richtung
Augsburg
Bereich
Außerorts
Tempolimit
70 km/h
Messgerät
ESO ES 8.0
Blitzertyp
Mobiler Blitzer
Bundesland
Bayern

Welche Strafen drohen auf der B300 bei Gachenbach?

Mobile Kontrollen (ESO ES 8.0) auf der B300 bei Gachenbach erfassen die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Augsburg. Erlaubt sind hier außerorts 70 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 91 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 111 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw außerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h hier 71–80 km/h 20 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h hier 81–85 km/h 40 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h hier 86–90 km/h 60 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h hier 91–95 km/h 100 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h hier 96–100 km/h 150 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h hier 101–110 km/h 200 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
41–50 km/h hier 111–120 km/h 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h hier 121–130 km/h 480 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h hier 131–140 km/h 600 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h hier ab 141 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts

So wird auf der B300 bei Gachenbach gemessen

Bei der mobilen Messung auf der B300 bei Gachenbach wird mit dem Einseitensensor ESO ES 8.0 gemessen. Der Sensor wird für jeden Einsatz neu am Fahrbahnrand aufgebaut; entscheidend sind deshalb Ausrichtung des Sensorkopfs, die dokumentierte Fotolinie und die eindeutige Zuordnung des Messwerts. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Messgerät ESO ES 8.0.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Aufbau des Sensorkopfs: Der Sensor muss nach Gebrauchsanweisung parallel zum Fahrbahnverlauf ausgerichtet sein; Aufbau und Ausrichtung sollten im Messprotokoll nachvollziehbar dokumentiert sein.
  • Fotolinie: Die im Messprotokoll festgehaltene Fotolinie muss zum Messfoto passen. Abweichungen können ein Hinweis auf Fehler bei der Auswertung sein.
  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen auf der B300 muss sich der Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen lassen.
  • Messprotokoll & Schulung: Bei mobilen Messungen müssen ein vollständiges Messprotokoll und der Schulungsnachweis des Messpersonals für das eingesetzte Gerät vorliegen.
  • Dokumentation des Aufbaus: Aufstellort und Messbereich bei Gachenbach sollten im Messprotokoll nachvollziehbar festgehalten sein.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Gachenbach gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Besonderheiten dieser Messstelle

Für mobile Messungen sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B300 bei Gachenbach ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Bayerisches Polizeiverwaltungsamt.

Weitere Messstellen auf der B300

Weitere Blitzer auf derselben Bundesstraße:

Auf der Übersichtsseite finden Sie 5 Blitzerstandorte auf der B300, davon 1 mit der Fahrtrichtungsangabe „Augsburg“. Alle Blitzer auf der B300 oder Blitzer in Bayern.

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