Blitzer auf der B41 in Saarbrücken – Dudweilerstraße Ecke Meerwiesertalweg – stadtauswärts
- Tempolimit
- 50 km/h innerorts
- Messgerät
- TraffiPhot III Fester Blitzer
- Richtung
- stadtauswärts Dudweilerstraße Ecke Meerwiesertalweg

Ein Anhörungsbogen nach einer Messung auf der B41 bei Saarbrücken? Dann drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Hier überwacht eine kombinierte Anlage für Ampel und Tempo im Bereich Dudweilerstraße Ecke Meerwiesertalweg stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Ortsdurchfahrt. Zum Einsatz kommt das Messgerät Traffiphot III. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist das Landesverwaltungsamt Saarland.
Auf der B41 bei Saarbrücken geblitzt?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Laut einer Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft! Unser Blitzer-Experte prüft die Messung kostenlos und unverbindlich.
Schreiben hochladenBußgeld und Punkte bei Tempo 50 auf der B41
| Zu schnell | Bußgeld | PunkteP | FahrverbotFV |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 30 € | - | - |
| 11–15 km/h | 50 € | - | - |
| 16–20 km/h | 70 € | - | - |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | - |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat*1 M.* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M. |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M. |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M. |
Punkte*WiederholungstäterFahrverbot
Auf Bundesstraßen durch den Ort treffen Durchgangsverkehr, Lkw, Busse und Anwohner aufeinander. Ob die Messung hier korrekt war, zeigt sich erst bei einem genauen Blick in die Messunterlagen. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.
Post vom Landesverwaltungsamt Saarland?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft, ob die Messung mit dem Traffiphot III korrekt war, kostenlos und unverbindlich.
Schreiben hochladenSo funktioniert das Messgerät Traffiphot III
Das Messgerät Traffiphot III wird vor allem an Ampeln eingesetzt. Sensoren oder Induktionsschleifen in der Fahrbahn erkennen, wann ein Fahrzeug die Haltelinie überfährt. Gleichzeitig ist die Anlage mit der Ampelsteuerung verbunden und weiß, wie lange die Ampel bereits Rot zeigt.
Bei einem Verstoß entstehen in der Regel zwei Fotos: eines beim Überfahren der Haltelinie und eines kurz danach im Kreuzungsbereich. Auf beiden ist die Rotzeit eingeblendet.
Diese Messfehler beim Traffiphot III können einen Einspruch erfolgreich machen
- Lage der SensorenLiegt die Kontaktschleife nicht direkt an der Haltelinie, kann die berechnete Rotzeit vom tatsächlichen Überfahren abweichen. Die genaue Lage ergibt sich aus den Unterlagen der Anlage.
- Gelbphase und AmpelschaltungDie Gelbphase muss je nach Tempolimit in der Regel drei Sekunden (50 km/h), vier Sekunden (60 km/h) oder fünf Sekunden (70 km/h) dauern. Ist sie kürzer oder war die Ampelschaltung gestört, kann das den Vorwurf entkräften.
- ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
- FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.
- Gerätehistorie der festen AnlageFeste Anlagen laufen oft über Jahre. Reparaturen, Austausch von Bauteilen oder Software-Updates müssen dokumentiert sein und dürfen nicht ohne erneute Eichung erfolgt sein. Die sogenannte Lebensakte des Geräts gibt darüber Auskunft.
- BeschilderungZu klären ist auch, ob das Tempolimit von 50 km/h zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und gut erkennbar ausgeschildert war. Bei Baustellen oder geänderter Verkehrsführung können Lage der Messstelle und Beginn der Beschilderung rechtlich entscheidend sein.
Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.
Besonderheiten dieser Messstelle
Zuständige Bußgeldstelle: Landesverwaltungsamt Saarland
Zuständig für die Messstelle auf der B41 bei Saarbrücken im Bereich Dudweilerstraße Ecke Meerwiesertalweg ist das Landesverwaltungsamt Saarland, Abteilung Zentrale Bußgeldbehörde. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.
Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Portalzugang und Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Landesverwaltungsamt Saarland.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.
Nach einer Messung auf der B41 bei Saarbrücken fordert er die Verfahrensunterlagen vom Landesverwaltungsamt Saarland an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim Traffiphot III.
Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.
Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.
Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge
Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort B41 bei Saarbrücken im Bereich Dudweilerstraße Ecke Meerwiesertalweg stadtauswärts und das Zustellungsdatum an.
Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.
Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.
Messung kostenlos prüfen lassen
Sie haben Post vom Landesverwaltungsamt Saarland zu einer Messung auf der B41 bei Saarbrücken? Laden Sie das Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Einspruch prüfenHäufige Fragen zur Messstelle auf der B41 bei Saarbrücken
Was kostet ein Blitzer auf der B41 bei Saarbrücken?
Bei Tempo 50 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 70 km/h bleibt es bei höchstens 70 €. Ab 71 km/h kostet es 115 € und einen Punkt in Flensburg, ab 81 km/h 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog innerorts.
Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?
Ab 81 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 76 km/h einen Monat Fahrverbot.
Wie viel Toleranz wird beim Traffiphot III abgezogen?
Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 80 km/h, werden 3 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 77 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.
Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?
Das Landesverwaltungsamt Saarland. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.
Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
Kann ich die Messung mit dem Traffiphot III prüfen lassen?
Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.
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