Geschwindigkeitsmessgerät vom Typ PoliScan FM1
PoliScan Fm1 · Blitzeranhänger

Blitzer auf der B417 in Limburg an der Lahn – Frankfurter Straße – stadteinwärts

Erfasst am 08.09.2025

Blitzerstandort auf einen Blick

Bundesstraße
B417 · Limburg an der Lahn
Standort
Frankfurter Straße
Richtung
stadteinwärts
Bereich
Innerorts
Tempolimit
30 km/h
Messgerät
PoliScan Fm1
Blitzertyp
Blitzeranhänger
Toleranz
3 km/h
Bundesland
Hessen

Welche Strafen drohen auf der B417 bei Limburg an der Lahn?

Der Blitzeranhänger (PoliScan Fm1) auf der B417 bei Limburg an der Lahn misst die Geschwindigkeit stadteinwärts. Erlaubt sind hier innerorts 30 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 51 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 61 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw innerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h hier 31–40 km/h 30 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h hier 41–45 km/h 50 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h hier 46–50 km/h 70 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h hier 51–55 km/h 115 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h hier 56–60 km/h 180 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h hier 61–70 km/h 260 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
41–50 km/h hier 71–80 km/h 400 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h hier 81–90 km/h 560 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
61–70 km/h hier 91–100 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate
über 70 km/h hier ab 101 km/h 800 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts

So wird auf der B417 bei Limburg an der Lahn gemessen

Im Blitzeranhänger auf der B417 bei Limburg an der Lahn arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Limburg an der Lahn weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
  • Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
  • Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B417 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
  • Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Limburg an der Lahn kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Limburg an der Lahn gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Besonderheiten dieser Messstelle

Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Regierungspräsidium Kassel

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B417 bei Limburg an der Lahn ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Regierungspräsidium Kassel.

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