Blitzer auf der B51 in Bohmte – Bremer Straße / Ortsausgang – Richtung Osnabrück
Erfasst am 10.01.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B51 · Bohmte
- Standort
- Bremer Straße / Ortsausgang
- Richtung
- Osnabrück
- Bereich
- Innerorts
- Tempolimit
- 50 km/h
- Messgerät
- ESO ES 3.0
- Blitzertyp
- Mobiler Blitzer
- Toleranz
- 3 km/h
- Bußgeldstelle
- Landkreis Osnabrück
- Bundesland
- Niedersachsen
Welche Strafen drohen auf der B51 bei Bohmte?
Mobile Kontrollen (ESO ES 3.0) auf der B51 bei Bohmte erfassen die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Osnabrück. Erlaubt sind hier innerorts 50 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 71 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 81 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 51–60 km/h | 30 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 61–65 km/h | 50 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 66–70 km/h | 70 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 71–75 km/h | 115 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 76–80 km/h | 180 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 81–90 km/h | 260 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 41–50 km/h hier 91–100 km/h | 400 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 101–110 km/h | 560 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| 61–70 km/h hier 111–120 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
| über 70 km/h hier ab 121 km/h | 800 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts
Geblitzt auf der B51 bei Bohmte?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem ESO ES 3.0 kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B51 bei Bohmte gemessen
Bei der mobilen Messung auf der B51 bei Bohmte wird mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 gemessen. Weil der Sensor für jeden Einsatz neu aufgebaut wird, sind Aufbau, Ausrichtung, Fotolinie und Fahrzeugzuordnung anhand der Verfahrensakte zu prüfen.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Aufbau des Sensorkopfs: Der Sensor muss nach Gebrauchsanweisung parallel zum Fahrbahnverlauf ausgerichtet sein; Aufbau und Ausrichtung sollten im Messprotokoll nachvollziehbar dokumentiert sein.
- Fotolinie: Die im Messprotokoll festgehaltene Fotolinie muss zum Messfoto passen. Abweichungen können ein Hinweis auf Fehler bei der Auswertung sein.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen auf der B51 muss sich der Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen lassen.
- Messprotokoll & Schulung: Bei mobilen Messungen müssen ein vollständiges Messprotokoll und der Schulungsnachweis des Messpersonals für das eingesetzte Gerät vorliegen.
- Dokumentation des Aufbaus: Aufstellort und Messbereich bei Bohmte sollten im Messprotokoll nachvollziehbar festgehalten sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Bohmte gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für mobile Messungen sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Osnabrück
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B51 bei Bohmte ist der Landkreis Osnabrück, Abteilung Ordnung und Verkehr, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landkreis Osnabrück.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B51 bei Bohmte geblitzt worden und haben Post vom Landkreis Osnabrück erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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