Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Osnabrück.

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Osnabrück erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Niedersachsen:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Landkreis Osnabrück
Abteilung Ordnung und Verkehr
Ort Osnabrück
PLZ 49082
Adresse Am Schölerberg 1
Telefonnummer 0541-50 10
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Landkreis Osnabrück: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Landkreis Osnabrück zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owi-anhoerung.landkreis-osnabrueck.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Landkreis Osnabrück vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Bersenbrück, Quakenbrück, Bramsche, Wallenhorst, Bad Essen, Melle oder Bad Rothenfelde) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Osnabrück beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (owi-anhoerung.landkreis-osnabrueck.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück) hochladen.

Bußgeldkatalog 2025/2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Landkreis Osnabrück nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück Ordnung und Verkehr den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Bersenbrück, Quakenbrück, Bramsche, Wallenhorst, Bad Essen, Melle oder Bad Rothenfelde verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück führt in Niedersachsen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A1
Osnabrück
Münster zum Blitzer
A1
Osnabrück
Münster zum Blitzer
B65
Bad Essen
Minden/Osnabrück zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück befindet sich in Osnabrück in Niedersachsen.

Die offizielle Adresse lautet: Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 0541-50 10. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Osnabrück zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Bersenbrück, Quakenbrück, Bramsche, Wallenhorst, Bad Essen, Melle oder Bad Rothenfelde fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Landkreis Osnabrück. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.


Unsere Bewertungen
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„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)

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