Blitzer in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn – stadtauswärts

Wer in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn geblitzt wurde, muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Hier überwacht eine fest installierte Blitzeranlage stadtauswärts ein zeitabhängiges Tempolimit (30/40/50 km/h). Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan 3r. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist das Regierungspräsidium Kassel.
In der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn geblitzt?
Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hoch. Unser Blitzer-Experte prüft die Messung kostenlos und unverbindlich.
Schreiben hochladenBußgeld und Punkte in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn
| Zu schnell | Bußgeld | PunkteP | FahrverbotFV |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 30 € | - | - |
| 11–15 km/h | 50 € | - | - |
| 16–20 km/h | 70 € | - | - |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | - |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat*1 M.* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M. |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M. |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M. |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M. |
Punkte* WiederholungstäterFahrverbot
Im Stadtverkehr treffen Pendler, Lieferverkehr, Busse, Radfahrer und Fußgänger auf engem Raum aufeinander. Gerade bei dichtem Verkehr, Abbiegern und parkenden Autos ist eine eindeutige Zuordnung der Messung entscheidend. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.
Post vom Regierungspräsidium Kassel?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft, ob die Messung mit dem PoliScan 3r korrekt war, kostenlos und unverbindlich.
Schreiben hochladenSo funktioniert das Messgerät PoliScan 3r
Das Messgerät PoliScan 3r arbeitet mit Lasertechnik nach dem sogenannten LiDAR-Prinzip. Das Gerät sendet sehr kurze Infrarot-Laserimpulse aus, die von vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit der zurückkehrenden Signale ermittelt das System fortlaufend Entfernung und Position jedes Fahrzeugs im Messbereich.
Aus vielen aufeinanderfolgenden Einzelmessungen berechnet die Software die Geschwindigkeit. Interne Plausibilitätsprüfungen sollen widersprüchliche Messverläufe aussortieren. Weil das Gerät mehrere Fahrzeuge und Fahrstreifen gleichzeitig verfolgt, entscheidet am Ende ein eingeblendeter Auswerterahmen auf dem Messfoto darüber, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wird.
Bei der Säulenbauform ist das Messsystem dauerhaft am Fahrbahnrand montiert und deckt je nach Ausrichtung mehrere Fahrstreifen ab. Manche Anlagen überwachen zusätzlich die Ampel.
Diese Messfehler beim PoliScan 3r können einen Einspruch erfolgreich machen
- Fahrzeugzuordnung und AuswerterahmenDer wichtigste Angriffspunkt ist die Zuordnung. Bei einer Frontmessung muss der Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers bestimmte Fahrzeugmerkmale erfassen. Liegt er an einer unzulässigen Position oder ragen Teile eines weiteren Fahrzeugs gleicher Fahrtrichtung hinein, kann die Aufnahme gegen die Auswertekriterien verstoßen. Gerade in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn mit Abbiegern, Spurwechseln und Verkehr in dichtem Abstand sollte das genau geprüft werden.
- Zulässiger MessbereichDie Geschwindigkeit muss innerhalb des Entfernungsbereichs ermittelt werden, der für die jeweilige Geräteversion zugelassen ist. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Messwertbildung außerhalb dieses Bereichs stattfand, ist zu klären, ob die Messung noch den technischen Anforderungen entspricht.
- Softwareversion und FalldateiDie verwendete Software muss für die konkrete Gerätekonfiguration zugelassen sein. Außerdem lohnt der Abgleich der digitalen Falldatei mit dem Messprotokoll: Stimmen Gerätenummer, Messzeit und Messwert nicht überein, muss die Ursache geklärt werden.
- ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
- FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.
- Gerätehistorie der festen AnlageFeste Anlagen laufen oft über Jahre. Reparaturen, Austausch von Bauteilen oder Software-Updates müssen dokumentiert sein und dürfen nicht ohne erneute Eichung erfolgt sein. Die sogenannte Lebensakte des Geräts gibt darüber Auskunft.
- Zeitabhängiges TempolimitDas Tempolimit gilt hier nur zu bestimmten Uhrzeiten. Entscheidend ist, ob die Messzeit laut Protokoll exakt in diesen Zeitraum fällt und ob das Zusatzschild mit den Uhrzeiten klar erkennbar war.
Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.
Besonderheiten dieser Messstelle
Das Tempolimit hängt hier von der Uhrzeit oder dem Wochentag ab. Entscheidend sind die Messzeit laut Protokoll und ob die Zusatzschilder mit den Uhrzeiten eindeutig waren.
Zuständige Bußgeldstelle: Regierungspräsidium Kassel
Zuständig für die Messstelle in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.
Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Straße, Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Portalzugang und Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Regierungspräsidium Kassel.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.
Nach einer Messung in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn fordert er die Verfahrensunterlagen vom Regierungspräsidium Kassel an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim PoliScan 3r.
Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.
Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.
Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge
Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort Frankfurter Straße B8, Limburg an der Lahn stadtauswärts und das Zustellungsdatum an.
Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.
Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.
Messung kostenlos prüfen lassen
Sie haben Post vom Regierungspräsidium Kassel zu einer Messung in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn? Laden Sie das Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Schreiben hochladenHäufige Fragen zur Messstelle in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn
Was kostet ein Blitzer in der Frankfurter Straße (B8) in Limburg an der Lahn?
Das hängt davon ab, wie weit Sie über dem Limit lagen, das zum Messzeitpunkt galt, jeweils nach Toleranzabzug. Ab 21 km/h zu viel kostet es 115 € und einen Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu viel 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog innerorts.
Ab wann droht hier ein Fahrverbot?
Ab 31 km/h über dem Limit nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon dann einen Monat Fahrverbot.
Welches Tempolimit gilt hier?
Das Tempolimit hängt hier von der Uhrzeit ab (30/40/50 km/h). Maßgeblich ist die Messzeit laut Protokoll und ob die Zusatzschilder mit den Uhrzeiten eindeutig waren.
Wie viel Toleranz wird beim PoliScan 3r abgezogen?
Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Mehr dazu unter Toleranzabzug.
Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?
Das Regierungspräsidium Kassel. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.
Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.
Kann ich die Messung mit dem PoliScan 3r prüfen lassen?
Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.
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