Mobiler Blitzer im Stadtverkehr
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Mobiler Blitzer am Vestnertorgraben in Nürnberg (Busparkplatz Höhe Kaiserburg)

Tempolimit 30 km/h innerorts
Messgerät keine Angabe Mobiler Blitzer
Standort Busparkplatz Höhe Kaiserburg Vestnertorgraben · Busparkplatz Höhe Kaiserburg
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Ein Anhörungsbogen nach einer Messung am Vestnertorgraben in Nürnberg? Dann drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Hier überwacht ein mobiler Blitzer am Busparkplatz Höhe Kaiserburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung.

Bußgeld und Punkte bei Tempo 30 am Vestnertorgraben in Nürnberg

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 30 € - -
11–15 km/h 50 € - -
16–20 km/h 70 € - -
21–25 km/h 115 € 1 -
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat1 M.
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate2 M.
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate3 M.

Punkte* WiederholungstäterFahrverbot

Zwischen Ampeln, Einmündungen und wechselnden Tempolimits ist die Lage innerorts oft unübersichtlich. Ob die Messung hier korrekt war, zeigt sich erst bei einem genauen Blick in die Messunterlagen. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.

So wird am Vestnertorgraben in Nürnberg gemessen

Ob mit Laser, Radar, Lichtschranke oder Sensoren in der Fahrbahn: Jede Geschwindigkeitsmessung muss nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erfolgen. Nur dann gilt sie als sogenanntes standardisiertes Messverfahren.

Diese Messfehler können einen Einspruch erfolgreich machen

  1. FahrzeugzuordnungUnabhängig vom Gerät muss sich der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen lassen. Sind am Vestnertorgraben in Nürnberg mehrere Fahrzeuge im Bild, ist das ein zentraler Prüfpunkt.
  2. Beschilderung der Tempo-30-ZoneOb Tempo 30 wirksam angeordnet und gut sichtbar ausgeschildert war, ist bei innerörtlichen Messungen ein klassischer Prüfpunkt. Zugeparkte, verdeckte oder verdrehte Schilder können eine Rolle spielen, ebenso eine fehlende Wiederholung nach Einmündungen.
  3. ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
  4. FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.
  5. Aufstellung, Messprotokoll und SchulungBei mobilen Messungen muss das Gerät bei jedem Einsatz neu eingerichtet werden. Im Messprotokoll müssen Aufstellort, Ausrichtung, Testmessungen und Beginn und Ende der Messung dokumentiert sein. Außerdem muss das Messpersonal für das konkrete Gerät geschult sein. Fehlen diese Angaben oder widersprechen sie sich, kann das die Messung angreifbar machen.

Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.

Besonderheiten dieser Messstelle

Zum StandortMobiler Geschwindigkeitsblitzer am Vestnertorgraben (90408 Nürnberg) am Busparkplatz auf Höhe der Kaiserburg. Überwacht wird ein Tempolimit von 30 km/h.

In Bayern sollen mobile Messungen nach der Verkehrsüberwachungsrichtlinie (VÜR) mindestens 200 m hinter dem Tempo-Schild stehen, bei einem Geschwindigkeitstrichter mindestens 100 m. Diese Abstände stehen in Verwaltungsvorschriften, nicht im Gesetz. Eine Unterschreitung macht die Messung deshalb nicht automatisch unwirksam, kann aber ein Ansatzpunkt sein, etwa beim Fahrverbot.

In Tempo-30-Bereichen gilt der Mindestabstand oft nicht. Vor Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, an Kreuzungen oder Unfallschwerpunkten erlauben die meisten Richtlinien, auch dichter hinter dem Schild zu messen. Ob am Vestnertorgraben in Nürnberg eine solche Ausnahme vorlag, sollte sich aus den Messunterlagen ergeben.

Zuständige Bußgeldstelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung

Zuständig für die Messstelle am Vestnertorgraben in Nürnberg ist der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Straße, Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Portalzugang und Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Nach einer Messung am Vestnertorgraben in Nürnberg fordert er die Verfahrensunterlagen vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist.

Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort Vestnertorgraben, Nürnberg und das Zustellungsdatum an.

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.

Häufige Fragen zur Messstelle am Vestnertorgraben in Nürnberg

Was kostet ein Blitzer am Vestnertorgraben in Nürnberg?

Bei Tempo 30 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 50 km/h bleibt es bei höchstens 70 €. Ab 51 km/h kostet es 115 € und einen Punkt in Flensburg, ab 61 km/h 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog innerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 61 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 56 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird bei der Messung abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 60 km/h, werden 3 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 57 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

Kann ich die Messung prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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