Ampelblitzer vom Typ PoliScan Speed Redlight
PoliScan Speed Redlight · Symbolbild

Ampelblitzer an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen – Richtung Tübingen

Überwacht Rote Ampel Tempo 30 km/h
Messgerät PoliScan Speed Redlight Stationärer Blitzer
Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz Richtung Tübingen
PoliScan Speed Redlight · Symbolbild

Ein Anhörungsbogen wegen eines Rotlichtverstoßes an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen? Dann drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Hier überwacht eine Rotlichtüberwachungsanlage in Fahrtrichtung Tübingen die Ampel. Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan Speed Redlight. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen.

Bußgeld bei Rotlichtverstößen an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß
Rotlicht Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
unter 1 Sekunde90 €1-
... mit Gefährdung200 €21 Monat1 M.
... mit Sachbeschädigung240 €21 Monat1 M.
ab 1 Sekunde200 €21 Monat1 M.
... mit Gefährdung320 €21 Monat1 M.
... mit Sachbeschädigung360 €21 Monat1 M.

PunkteFahrverbot

Diese Anlagen können zusätzlich die Geschwindigkeit messen; ob das hier geschehen ist, steht im Anhörungsbogen. Bei erlaubten 30 km/h kommt ab 51 km/h ein Punkt hinzu, ab 61 km/h ein Monat Fahrverbot, jeweils nach Toleranzabzug. Alle Stufen: Bußgeldkatalog innerorts.

Gerade im Berufsverkehr springen Ampeln schnell um, und wer nicht mehr sicher bremsen kann, fährt durch. Ob der Vorwurf dann tatsächlich hält, lässt sich nur anhand von Fotos, Rotzeit und Phasenplan beurteilen. Wer an dieser Ampel einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.

So funktioniert der Ampelblitzer an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen

Ein Ampelblitzer ist mit der Steuerung der Ampel verbunden und weiß deshalb, seit wann die Ampel Rot zeigt. Sensoren in der Fahrbahn, meist Induktionsschleifen, oder ein Laserscanner erkennen, wann ein Fahrzeug die Haltelinie überfährt. Aus beiden Zeitpunkten ergibt sich die sogenannte Rotzeit, die in die Beweisfotos eingeblendet wird.

In der Regel entstehen mindestens zwei Fotos: eines beim Überfahren der Haltelinie und eines kurz danach im Kreuzungsbereich. Erst das zweite Foto belegt, dass das Fahrzeug tatsächlich in die Kreuzung eingefahren ist. Ab einer Rotzeit von einer Sekunde gilt der Verstoß als qualifiziert, dann drohen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Hier ist das Messgerät PoliScan Speed Redlight im Einsatz, das neben der Ampel auch die Geschwindigkeit überwachen kann.

Diese Messfehler beim PoliScan Speed Redlight können einen Einspruch erfolgreich machen

  1. Zwei BeweisfotosDas erste Foto muss das Überfahren der Haltelinie nach Beginn der Rotphase zeigen, das zweite die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. Wer an der Haltelinie oder kurz dahinter anhält, hat den Kreuzungsbereich nicht gefährdet. Fehlt das zweite Foto, ist der Vorwurf oft nicht sicher zu belegen.
  2. Lage der Sensoren und RotzeitDie Rotzeit wird an der Stelle gemessen, an der die Sensoren liegen. Liegen sie nicht direkt an der Haltelinie, weicht die eingeblendete Rotzeit vom tatsächlichen Überfahren ab. Gerade knapp an der Grenze von einer Sekunde kann das über Punkte und Fahrverbot entscheiden.
  3. Gelbphase und PhasenplanDie Gelbphase muss zum Tempolimit passen, nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) in der Regel drei Sekunden bei 50 km/h, vier bei 60 und fünf bei 70 km/h. Der Phasenplan der Ampel lässt sich über die Akteneinsicht anfordern.
  4. Haltelinie und BeschilderungDie Haltelinie muss gut erkennbar sein. Ist sie verblasst, zurückversetzt oder fehlt sie ganz, wird die Bestimmung der Rotzeit schwierig. Auch die Frage, ob die Ampel an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen gut sichtbar war, kann eine Rolle spielen.
  5. MitzieheffektSpringt die Ampel der Nachbarspur auf Grün, fahren manche Autofahrer reflexartig mit an, obwohl ihre eigene Ampel noch Rot zeigt. Gerichte werten einen solchen Mitzieheffekt teils als Augenblicksversagen und sehen dann vom Fahrverbot ab.
  6. Tempomessung: Fahrzeugzuordnung und AuswerterahmenDer wichtigste Angriffspunkt ist die Zuordnung. Bei einer Frontmessung muss der Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers bestimmte Fahrzeugmerkmale erfassen. Liegt er an einer unzulässigen Position oder ragen Teile eines weiteren Fahrzeugs gleicher Fahrtrichtung hinein, kann die Aufnahme gegen die Auswertekriterien verstoßen. Gerade an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen mit Abbiegern, Spurwechseln und Verkehr in dichtem Abstand sollte das genau geprüft werden.
  7. Tempomessung: Zulässiger MessbereichDie Geschwindigkeit muss innerhalb des Entfernungsbereichs ermittelt werden, der für die jeweilige Geräteversion zugelassen ist. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Messwertbildung außerhalb dieses Bereichs stattfand, ist zu klären, ob die Messung noch den technischen Anforderungen entspricht.
  8. Eichung und GerätehistorieAuch Rotlichtüberwachungsanlagen müssen geeicht sein. Reparaturen, Austausch von Sensoren oder Software-Updates müssen in der Lebensakte des Geräts dokumentiert sein und dürfen nicht ohne erneute Eichung erfolgt sein. Außerdem müssen die Messdaten vollständig gespeichert sein. Fehlen Teile der Rohmessdaten, lässt sich die Messung nicht nachprüfen.
  9. FahreridentifizierungDie Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern. Mehr dazu: Blitzerfoto nicht erkennbar.

Wie genau die Beweisführung sein muss, zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt: Dort wurde ein Urteil wegen Rotlichtverstoßes aufgehoben, weil entscheidende Angaben fehlten.

Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.

Besonderheiten dieser Ampel

Zum StandortDer Blitzer befindet sich in Bühl am Rathausplatz

Zuständige Bußgeldstelle: Stadtverwaltung Tübingen

Zuständig für den Ampelblitzer an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen ist die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Kreuzung, Fahrtrichtung, Tatzeit und Rotzeit stimmen. Messprotokoll, Fotos und der Phasenplan der Ampel liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Nach einer Messung an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen fordert er die Verfahrensunterlagen von der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim PoliScan Speed Redlight.

Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz, Tübingen in Fahrtrichtung Tübingen und das Zustellungsdatum an.

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.

Häufige Fragen zur Messstelle an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen

Was kostet ein Rotlichtverstoß an der Kreuzung Eugen-Bolz-Straße / Rathausplatz in Tübingen?

Zeigt die Ampel beim Überfahren der Haltelinie noch keine Sekunde Rot, kostet es 90 € und einen Punkt in Flensburg. Ab einer Sekunde Rot sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mehr dazu im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Ist das Überfahren der Haltelinie schon ein Rotlichtverstoß?

Nicht unbedingt. Halten Sie zwar hinter der Haltelinie, aber noch vor der Kreuzung an, liegt in der Regel nur ein Haltelinienverstoß vor: 10 € ohne Punkte. Deshalb kommt es darauf an, was das zweite Beweisfoto zeigt.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

Kann ich die Messung mit dem PoliScan Speed Redlight prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum PoliScan Speed Redlight. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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